Vertragshilfe

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Ich hab in einem Arbeitsvertrag folgendes stehen und verstehe es nicht ganz und bräuchte wohl etwas Hilfe und zwar in folgendem:
#4 Absatz 1
Die vereinbarte monatlich Bruttogrundvergütung beträgt XXXX €.
Das ist ja kein Thema, soll nur zur Hilfe dienen.

#4 Absatz 4
Mit Ausnahme der gesetzlich geregelten Fälle (z.B. Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschaftsgesetz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub) entstehen für Zeiten von Arbeitsversäumnis keine Vergütungsansprüche. §616 BGB ist damit abbedungen.

Heisst das soviel wie, dass ich für Tage die ich MIT Krankenschein fehle keine Kohle sehe oder wie?
Ich hoffe hier kann mir wer helfen....
 
Nein, Krankheit ist gerade einer dieser angesprochenen gesetzlich geregelten Fälle: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

§616 BGB ist etwas wie deine eigene Hochzeit, ein Todesfall in der Familie oder die Erkrankung des eigenen Kindes. In diesen Fällen gibt es grundsätzlich einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit (im Volksmund bekannt als Sonderurlaub).
 
Jo, stimme FiX zu. Genau für diese Fälle, wenn sie eintreten, bekommst du Kohle
 
Steht doch auch so da mit Ausnahme der "Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall" besteht keine Vergütung von Arbeitsversäumnis. Noch dazu kann sich kein Arbeitgeber da rauswinden.
Beim Sonderurlaub solltest Du, falls er mal in Frage kommt, nachfragen, wieviele Tage für welches Ereignis gewährt werden.
 
Nur hier erhält er es eben gerade nicht, da dies gerade ausgeschlossen wurde. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ja, aber keine bezahlte Freistellung bei Hochzeit oder ähnlichem.
 
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