Versandkosten bei Rückgabe

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sodale, jeder kennt wohl diese 40,-- Euro Grenze bis zu der der Käufer die Versandkosten bei Rückgabe löhnen muss.

Nun meine Frage: gilt das für die gesamte Bestellung (Sprich: X Einzelartikel kommen über 40 Euro) oder gilt das für jeden einzelnen Artikel ?

Ich hatte was für 60 Euro bestellt und will da nun nen Teil für 20 Flocken zurückschicken. Wer muss die Versandkosten übernehmen ?

(wir gehen btw davon aus, dass die AGB korrekt sind in dieser Hinsicht)

 
hm... ich kenn das nur so, dass du die Kosten übernimmst und sie dann zurück erstattet bekommst vom Händler.
Was musstn du verschicken das dich 20€ Versand kostet :?
 
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ich glaub du hast es falsch verstanden...

mope hat zB 2 dinge bestellt

Ware 1 = 20€
Ware 2 = 40€

er will aber nur ware 1 zurück schicken, is das richtig?
 
Eigentlich kanst du das ganze dann per Unfair zurückschicken. Sprich der Verkäufer Zahlt ^^
 
Es zählt der Warenwert den du zurücksendest

Naja die grossen Versandhäuser etc. legen ja immer Rücksendeschein bei, da muss man nix zahlen, egal wie der Warenwert ist, ih achte meist darauf dass ich nur bei solchen bestelle^^
 


@Rhino: joap so in der Art

@ahits: thx. Hast du da auch irgendeine Quelle ? Wäre bisschen doof von 20 Euro nur 16 zu bekommen weil ich es zurückschicken muss. Hab ja schon einmal Versand bezahlt :(

 
Fernabsatzgesetz? Als nächstes kommen dann Sachen wie Wandelung? :D

357 II 2 BGB ist die Quelle. Wichtig an der Sache "kann auferlegt werden" - muss also so vereinbart worden sein vorher (siehe AGB). Ansonsten - und soweit die Voraussetzungen von dort auch im weiteren Zutreffen - zahlst leider du, ja.
 
Last edited:
BGB § 361b
Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen.(1) Das Widerrufsrecht nach § 361a kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass

1. im Verkaufsprospekt eine deutlich gestaltete Belehrung über das Rückgaberecht enthalten ist,
2. der Verbraucher den Verkaufsprospekt in Abwesenheit des Unternehmers eingehend zur Kenntnis nehmen konnte und
3. dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger das Rückgaberecht eingeräumt wird.

(2) Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Sache, deren Kosten und Gefahr der Unternehmer zu tragen hat, oder, wenn diese nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen innerhalb der in § 361a Abs. 1 bestimmten und danach zu berechnenden Frist ausgeübt werden, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt. § 361a Abs. 2 gilt entsprechend; die Kosten der Rücksendung dürfen dem Verbraucher nicht auferlegt werden. Das Rücknahmeverlangen muss schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger erfolgen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
 
Der von dir zitierte §361b BGB wurde mit Wirkung zum 1.1.2002 aufgehoben. Es gilt §357 II 2 BGB, wie ich schon sagte.
 
AGB ftw
Da steht dann ungefähr sowas drin:
§ 3 Preise, Rücksendekosten

Es gelten die Preise bei Abgabe der verbindlichen Bestellung.
Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und verstehen sich zuzüglich Versandkosten.
Rücksendekosten im Falle eines Widerrufs trägt der Kunde nur dann, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.

Wenn also der Gesamtwarenwert der zurückgesendeten Waren >40 € ist, trägt der Händler die Kosten.
 


thx tez, genau des hab ich gesucht :)

naja, doof aber was soll man machen ^^

 
Ich hab ja tatsächlich mal etwas für 39 € und ein paar Zerquetschte zurückschicken müssen. Da hab ich dann noch ein Teil, der mir nicht so wichtig war, der Bestellung dazu gelegt, um die 40€ zu überschreiten. Kann man ja beim nächsten mal dann wieder mitbestellen.
 
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