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Wahrscheinlich wird es hier die wenigsten betreffen aber zum Weitersagen im Bekanntenkreis taugt es allemal:
Im Quelltext wird noch davon abgeraten die veraltete WEP-Verschlüsselung zu verwenden und stattdessen auf WPA umzusteigen (Anleitung/Beschreibung vorhanden).
Das richtungsweisende Urteil wird eine bittere und teure Enttäuschung für ahnungslose W-LAN Verwender werden, deren Internetzugang durch Dritte missbraucht wurde.
Ich selber finde es nicht richtig jemanden zu verknacken der eigentlich nichts gemacht hat ausser seinen PC/Router einzuschalten.
Aber wahrscheinlich haben die Herren vom OLG Düsseldorf ihr Urteil in Anlehnung an die Gefährdungshaftung gefällt.
Finde es trotzdem assig das man offenbar gezwungen ist sich gegen alles abzusichern, damit man nicht eine übegraten bekommt wenn andere Shice machen.
Grüße Robi
Quelle:
Wer sein privates Funknetzwerk nicht ausreichend absichert, haftet für Rechtsverstöße, die darüber verübt werden.
Wenn Fremdsurfer illegale Webseiten aufrufen, beispielsweise mit rechtsradikalem Inhalt, oder Tauschbörsen nutzen, fällt der Schwarze Peter immer auf den Netzwerk-Eigentümer zurück.
Dies bekräftigt ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Im aktuellen Fall wehrte sich ein Computer-Nutzer gegen eine Klage wegen Urheberrechtsverletzungen.
Über sein ungesichertes Netzwerk verbreiteten Unbekannte zahlreiche Musik- und Filmdateien in Tauschbörsen.
Das OLG Düsseldorf wies den Einspruch mit einem für alle Netzwerk-Besitzer relevanten Urteil (Az. I-20 W 157/07) ab:
Der Beklagte habe es versäumt, sein Netzwerk mit "zumutbaren Sicherungsmaßnahmen" gegen den Zugriff von Dritten abzuriegeln.
Objektiv gesehen habe er es Dritten ermöglicht, sich hinter seiner Person zu verstecken, um im Schutze dieser Anonymität eine Straftat zu begehen.
Dabei sei unerheblich, ob der Rechtverstoß von seinem Rechner oder seinem WLAN aus begangen wurde.
Erst die Schaffung des Internetzugangs über das WLAN habe in diesem Fall den Verstoß ermöglicht.
Der Beklagte habe dieses also sichern müssen, da nur er dazu in der Lage war.
Im Quelltext wird noch davon abgeraten die veraltete WEP-Verschlüsselung zu verwenden und stattdessen auf WPA umzusteigen (Anleitung/Beschreibung vorhanden).
Das richtungsweisende Urteil wird eine bittere und teure Enttäuschung für ahnungslose W-LAN Verwender werden, deren Internetzugang durch Dritte missbraucht wurde.
Ich selber finde es nicht richtig jemanden zu verknacken der eigentlich nichts gemacht hat ausser seinen PC/Router einzuschalten.
Aber wahrscheinlich haben die Herren vom OLG Düsseldorf ihr Urteil in Anlehnung an die Gefährdungshaftung gefällt.
Finde es trotzdem assig das man offenbar gezwungen ist sich gegen alles abzusichern, damit man nicht eine übegraten bekommt wenn andere Shice machen.
Grüße Robi