Unfall :(

Joined
Aug 4, 2003
Messages
517
Points
270
hi,
vielleicht kennt sich ja wer damit aus:

Bin 30er zone gefahren und vor is auch nen auto gefahren, des is langsamer geworden und ich dachte sie will parken ( sie hat nich geblinkt). Ich wollte überholen und dann ist sie links rüber fahren (wollte in sone einfahrt) und ist halt voll in mich rein. Ich krieg teilschuld weil ich hätte warten müssen bis sie komplett steht und sie kriegt teilschuld weil sie nicht geblinkt hat und nicht richtig geschaut hat.
schaden bei mir: rechter außenspiegel und paar kleine dellen (is aber nich weiter schlimm, weils nen altes auto ist). wird so um die 100€ kosten.
schaden bei ihr: vordere tür + spiegel im arsch und lackschaden an der linken seite. wird wahrscheinlich teuer.

UND ich bin nicht versichert.

meine frage: wer muss jetz was zahlen, zahlt jeder sein eigenen krams oder wird schaden addiert und durch zwei geteilt?...

hab voll kein plan was jetz auf mich zu kommt ...
vll hat jemand sowas ja schon erlebt und weiß net was auf mich zu kommt :(
thx
 
1. sollte man immer versichert sein
2. denke ich mal sie muss deinen chaden zahlen und du ihren, und zwar alleine da du ned versichert bist
3. Falsches Forum plz move 2 Reallife
 
nicht versichter, also hast du nichtmal ne zulassung o_O
 
Ist das nur unglücklich formuliert oder bist du wirklich so dumm und gurkst mit einem nicht versicherten Auto durch die Gegend?

ja ich fahr ca 1mal im monat mit dem auto von meiner mum wegen großeinkauf...
shit happens^^

aber ich hab gehört das ich mich im nachhinein versichern lassen kann und das sie hochgestuft wird...

€:versicherung muss zahlen aber ich werde in den vertrag mit reingenommen und das kostet halt :(
 
Last edited:
Also hat sie ne Einzelfahrerversicherung oder eine wo Leutz unter 25 nicht fahren dürfen?
Naja nen paar Euro spaart es ja aber ist das wirklich sinnvoll wenn man weiss das der eigene Sohn damit ab und an fährt? ^^
 
ja sollte ne versicherung sein wo alle fahren dürfen die ü25 sind ... aber bald hatse ja zwangsläufig ne andere^^
 
Das macht schon ziemlich viel aus an Beiträgen, meine Eltern hatten auch so eine mit +25.

WTF wer bremst denn beim Linksabbiegen? Und dann auch noch ohne Blinker... also das is schon dreist.. und dir dann aber VOLL reinfahren, also ich bin dafür daß sie alles zahlt :nono

Würde das aber ohne Versicherung klären, hochgestuft werden etc. kommt auf Dauer teurer.
 
Würde das aber ohne Versicherung klären, hochgestuft werden etc. kommt auf Dauer teurer.


schaden bei ihr: vordere tür + spiegel im arsch und lackschaden an der linken seite. wird wahrscheinlich teuer.

Angesichts der Schadenschilderung halte ich das für unwahrscheinlich. Um die Rückstufung wird sie nicht herumkommen. Aber da es vermutlich der erste Schaden 2008 war, muss sich das - je nach aktueller Schadenfreiheitsklasse - nicht dramatisch auswirken. In vielen Fällen findet nur eine SF-Rückstufung statt, die % bleiben aber die gleichen.
 
kann dir zwar nicht helfen aber mich mit dir über die olle aufregen! an deiner stelle wäre ich echt derbe angepisst...
 
Bei allem Unverständnis über solche Autofahrer(Innen) die wohl jedem auf den Senkel gehen:

§ 1 StVO: Immer mit der Blödheit der Anderen rechnen
§ 5 StVO: Überholen bei unklaren Verkehrslagen ist verboten

Wenn die Dame vor dir fährt, ihre Geschwindigkeit herabsetzt und links von ihr eine Einfahrt vorhanden ist, wäre es eigentlich voraussehbar gewesen das sie "einen Plan" hat.

Nichtsdestotrotz ist es ärgerlich das man wegen solcher 1-Watt-Birnen Ärger & Kosten an den Hals bekommt.
Besonders das Blinken scheint für einige Kraftfahrer was völlig unbekanntes zu sein.
Manche rätseln wahrscheinlich wozu der schwarze Plastikstock links am Lenkrad überhaupt da ist. :ugly

Grüße Robi
 
ja ich fahr ca 1mal im monat mit dem auto von meiner mum wegen großeinkauf...
shit happens^^

aber ich hab gehört das ich mich im nachhinein versichern lassen kann und das sie hochgestuft wird...

€:versicherung muss zahlen aber ich werde in den vertrag mit reingenommen und das kostet halt :(

Zuerst ist es wichtig zu erfahren, was in der Police steht.
Ist die Versicherung nur Halterbezogen?
Oder wie Standartmässig drinsteht, erst Fahrer ab 25 Jahre, als Mitbenutzer.(Bei den meisten Versicherungen)

Als meine Tochter ihren Schein bekam, habe ich das extra bei der Versicherung angeben, das diese als Mitfahrer eingetragen wird.
Hat die Beiträge natürlich erhöht.

Beim nächsten Familienmitglied war das dann allerdings nicht nötig, weil ich ja schon >25 jährigen angegeben habe.

Habs aber zu meiner Sicherheit trotzdem schriftl. festhalten lassen.



Jeder wird vermutlich seinen eigenen Schaden tragen dürfen.
Mit Pech allerdings halbe-halbe.

Wenn jeder nur seinen eigenen tragen muss, ist das natürlich ein rechenexempel.
Ob man das über die Versicherung laufen lässt, oder lieber aus der eigenen Tasche bezahlt.
 
Die Autohaftpflicht ist immer Fahrzeug gebunden und für Kfz ein MUSS nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes.

Das seine Mum die Versicherungsbedingungen (Fahrer unter 25) nicht eingehalten hat, ändert nichts an der Wirksamkeit der Haftpflicht.
Würde die Haftplicht nämlich in einem solchen Fall erlöschen, läge theoretisch eine Straftat nach § 6 PflVersG vor.
Das würde dazu führen das sich der Fahrzeughalter als auch der U25-Fahrer strafbar machen und ist in der Praxis absolut nicht der Fall.
Seine Mum wird vermutlich nur einen Wegfall des U25-Bonus erfahren und ansonsten richten sich weitere Forderungen/Nachzahlungen von Beiträgen nach ihrem Versicherungsvertrag.
Die Schadensregulierung bei Teilschuld führt in diesem Fall vermutlich dazu, das beiden Parteien jeweils nur der Prozentsatz der Schadenssumme ersetzt wird, auf den sich die Versicherer geeinigt haben (z.B. 50:50 oder 30:70).
Vielleicht kann Lappen ja noch was dazu sagen?

Grüße Robi
 
gerne ;)

erstmal ein dito zu Deinen Ausführungen rund um den Versicherungsschutz bis zum letzten Absatz.
Was die konkrete Schadenregulierung anbetrifft: Halterhaftung ist zunächst verschuldensunabhängig. Es handelt sich um eine Gefährdungshaftung. Hierbei werden beiden Schäden isoliert voneinander betrachtet.
Da der Schaden am PKW seiner Mutter ja eher unbeachtlich ist, lasse ich den hier mal außen vor.

Der Schaden am Fremdfahrzeug ist grundsätzlich zu 100% vom Schädiger zu erstatten. Hiervon wird dann aber die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs abgezogen. Hierbei wird ein Maßstab angelegt, der - was die Höhe der Entschädigung anbetrifft - vom Grad des Verschuldens, also dem STVO-Verstoß, abhängt.
Im konkreten Fall beurteile ich eigentlich beide Verstöße als ähnlich gravierend. Ohne sich über den rückwärtigen Verkehr zu informieren und ohne zu blinken abzubiegen ist dabei vielleicht sogar noch etwas intensiver als jemanden zu überholen, von dem man unmöglich vorhersagen kann, was er vorhat. Tigga hätte auf jeden Fall hinter dem Fahrzeug bleiben müssen, bis der andere Wagen einen Blinker rechts setzt und komplett zum Stillstand kommt. Vorher war überholen verboten. Hier ist also tatsächlich eine 50:50-Regelung wahrscheinlich. Und da das für den Fremdschaden gilt, gilt es natürlich auch für den eigenen Schaden.

Somit werden beide Haftpflichtversicherungen etwa 50 % des Fremdschadens regulieren. Wenn eine Vollkasko - Versicherung vorhanden ist, kann damit der verbleibende 50%-Rest kompensiert werden, was für tigga's Mum's-Auto wohl blöd wäre wegen der Rückstufung in der Vollkasko ( wenn vorhanden). Hier wäre Selbsttragung des Rests wohl sinnvoll. Wie Tala aber schon sagte, wird der Gebrauch des Kfz versichert. Da tigga nicht angegeben war, kann die Erstattungspflicht der Versicherung gegenüber der Gegenseite durch entsprechende Nachforderung gegenüber dem Versicherungsnehmer kompensiert werden, was zu Folge hätte, dass tigga's Mum am Ende auf dem gesamten (Fremd-)Schaden hängenbleibt.
 
§ 5 StVO: Überholen bei unklaren Verkehrslagen ist verboten... genau das hat die polizeit gesagt

Ohne sich über den rückwärtigen Verkehr zu informieren und ohne zu blinken abzubiegen ist dabei vielleicht sogar noch etwas intensiver als jemanden zu überholen, von dem man unmöglich vorhersagen kann, was er vorhat

das hat sie zu hören bekommen und sie vor der polizei meinte "ich hah garnix gesehn" ...

naja ich schätz ma das ganze endet so:
ich muss nachträglich in die versicherung (300€ nachzahlung)
strafgebühr ( xxx € )
geringe hochstufen (ca: 50-100€ p.a) mehrkosten oder so

:( mein ganzes weihnachtsgeld :(

nur weil die so rumschleicht und nicht in ihren spiegel schaut -.-
 
Und daraus lernen wir:
1) alle, die vor einem fahren, sind potentielle Gefährder und
2) Bloß keinen mehr in so einer Situation überholen^^
 
Back
Top Bottom