Ja (7 Zeichen), bzw. - nochmal ausformuliert:
Sobald ein dritter beteiligt ist (nehmen wir den Parkschaden) muss ich das. Wenn ich jetzt Zuhause gegen die Garage komme und ich hab da ne Delle, dann nicht. Nur sobald ein dritter beteiligt ist.
Aber meistens findet sich ja kein Unfallgegner bzw. man weiß ja nicht wann der Schaden genau entstanden ist.
Man kommt zurück Delle drin.
Hast du das immmer angezeigt (im Ausland durchaus sehr zeitaufwendig und meistens im keinen Verhältniss zum Schaden; zudem verweigen oft ausländische Behörden überhaupt einen Fall aufzunehemen)?
@ TE:
Wenn das einen Firmenwagen war ist dei Aufregung komplett umsonst.
Sorry aber wie gesagt: Schadensmeldung machen (bei Jan noch Polizei holen) und gut is.
Firmenwagen sind fast immer vollkaskoversichert aber es gibt einen je nach Firma unterschiedlichen Selbstbehalt.
Je nach Erziehungsmaßnahme kann der schon mal 1200 Euro sein...
Um das geht es ihm sehr wahrscheinlich.
Deshalb meldet man kleine Schäden nicht der Versicherung sondern löst das über die Leasingrückgabe.
Die Leasingfirmen wollen immer die Schäden Instandsetzen aber auch das würde ich nicht (mehr) machen.
Ausnahme wirklich großer Schaden.
An neuen PKW sind so schnell Parkdellen und Kratzer dran, dass es besser ist die Schäden bei der Leasingrückgabe abzuwickeln.
Des weiteren gibt es bei sehr vielen Firmen die Regelung, dass alle Schäden die bei der Leasingrückgabe vorhanden sind übernommen werden.
Somit ich verstehe seine Aufregung nicht...
Versicherung macht keinen Sinn
Schaden bei Leasingrückgabe ist evtl. sogar kostenlos für ihn
Hochstufung in der Versichung gibt es nicht.