P2P Paradies Mahnung

fürs nächste mal $martey, überweis mir 24 Tacken und ich schick dir den neuesten Wicked Porn per MSN mit highspeed...

btw... das $ in deinem Namen gewinnt durch diese Story zusätzlich an Bedeutung ;)
 
Wofür? Dafür, dass du auch der warst, der da deinen Namen eingegeben hat? Da gibt's wohl keinen Grund zu, denn ich wette, es hat eine Bestätigungsmail gegeben und wem die email-Adresse gehört, lässt ja sehr fix regeln :)
Aber wenn ich da was von "Herr Betz" höre, denke ich, die haben schon den richtigen angeschrieben^^ und irgendein Grund, warum du nicht zur Zahlung verpflichtet sein solltest ( übrigens auch kein Anfechtunggrund) ist nicht ersichtlich.
Der Anspruch auf Zahlung ist entstanden, nicht erloschen, durchsetzbar und nicht anfechtbar. --> Zahl, sonst kommen noch Verzugszinen dazu.
Für's nächste mal: Mach Screenshots von den Anmeldefenstern, lad dir die PDFs runter, die die AGB enthalten und mach rechtzeitig von deinem Widerrufsrecht Gebrauch.

natürlich haben sie den richtigen angeschrieben ging jetzt nur rein hypothetisch darum wie man sich rausreden könnte.. geht ja nich leider...
hätte ich damals screenshots gemacht würd ich jetzt nicht hier sitzen und mir unsicher sein ob damals darauf hingewiesen wurde dass das ganze nicht kostenfrei ist
 
Tjo dann würd ich mal sagen zahlen, gleich danach kündigen und bis die Kündigung eintritt den bezahlten Service nutzen ;)

Wie schon gesagt wurde, bieten sie dir wohl server oder schnelle Verbindungen zu div. Downloads. Es gibt dort ja auch genug legale Dinge :D
 
Sowas ist einer Freundin von mir auch mal passiert, sie hat sich iwo angemeldet und dann Mahnungen gekriegt, laut denen sie drölf € bezahlen sollte. Nun sie hat gar nicht geantwortet, dann hat sich eine Inkasso-Firma eingeschaltet und sie angemahnt. Sie hats dann ihren Eltern gesagt, und der Vater hat ne Mail geschickt, dass sie noch nicht volljährig sei und deswegen der Vertrag ungültig. Hat geklappt und gut wahr...

Nun bei dir dürfte das wohl eher nicht ziehen..
 
ich würds nicht zahlen, halte das nicht für seriös, zumal in der mahnung auch nur alles mögliche versucht wird dich einzuschüchtern und dir angst vor höheren folgekosten gemacht wird.
kannst ma mail zurückschreiben hattest minderjährigen besuch (bruder/schwester, verwandschaft usw.) und der hat das ohne deine kenntnis gemacht, kp
 
Bei denen ist die erste mahnung schon die letzte mahnung ? sehr stark ....
 
hatte mal ähnlichen fall, bzw ist immer noch am laufen. kumpel hat auf einer seite, die kostenlose pornos anbietet, zum scherz so etwas auf meine adresse bestellt. wenige tage später hatte ich dann tatsächlich sowas im briefkasten, aber hab dem nicht weiter beachtung geschenkt. wenige wochen später kam dann eine zweite solche lieferung, die ich bewusst ignoriert habe. daraufhin kam dann gut 2 monate später ein brief vom inkassounternehmen, was mich mittlererweile 68 euro hätte kosten sollen (von ursprünglich 1,50€ auf 28€ in der ersten mahnung, welche wohl im 2. von mir ignorierten "brief" war und dann noch die inkassogebühren.) hab dann sofort beim inkassounternehmen angerufen und die haben gesagt ich soll dann einfach schriftlich widerspruch einlegen und sagen, dass ich nicht zahlen will und aus welchen gründen ich das nicht will. war ne nette frau am telefon, sehr entgegenkommend. das ganze wird nun hoffentlich außergerichtlich geklärt ^^ aber ich denk die schafft das schon :D
 
Last edited:
Von wegen ein Kumpel von dir :kek

Also cih würde mal sagen .. nicht zahlen. Abwarten was passiert. Notfalls sich einfach bei Bizz melden :)
 
Das war bei nem Kumpel auch mal so. Der hat einen kostenlosen IQ-Test gemacht, und ein paar Tage später hatte er eine E-Mail, in der er aufgefordert wurde eine gewisse Summe für diesen vermeindlich "kostenlosen" IQ-Test zu zahlen. Einige Wochen bekam er Briefe von dem Betreiber dieser Seite mit dem selben Inhalt. Er hat nicht gezahlt und nun hat er Ruhe von dieser Seite.;)

Das fiese an dieser Seite ist, dass (wenn ich mich richtig erinnere) diese Zahlungsangaben bzw. Agb's. Beim 2ten Besuch (nach der Anmeldung) auf dieser Seite stehen auf einmal diese Zahlungsangaben da. Wie von Magie...:o
 
Naja, da steht ja die Adresse von dem Hansel. Vieleicht mal ne kurzen Besuch mit vielen Freunden :() in Österreich und das ganze selber regeln :knife :D
 
danke für die antworten.. ich werde jetzt mal noch abwarten und mir gedanken darüber machen zumal ich beim googlen mehrfach darauf gestoßen bin das bereits mehrfach leute das gleiche prob hatten wie ich und auf einer seite auf welcher div. betrugsfirmen aufgeführt waren auch der name dieser firma in der liste auftauchte
 
Smartey,
zahl einfach nicht. Genau das wird dir das Verbraucherministerium auch raten. Die werden dir 100 % kein Inkasso Unternehmen vorbeischicken, die hoffen einfach, dass einer so dumm ist und nachgibt!

Ich hab mal geschaut unter Impressum. Diese "adseller-Media" Firma, besitzt nichtmal ne richtige Homepage, erinnert mich an die xentria AG. Zahl einfach nich, wenn sie stunk machen, ab in den Junk Ordner!
 
Versteckte Preise auf Webseiten müssen nicht bezahlt werden
Gericht weist Forderungen einer Webseiten-Betreiberin zurück


Besucher einer Webseite müssen gebührenpflichtige Dienste nicht bezahlen, wenn diese nur versteckt auf einer Webseite zu finden sind. Nach einem Urteil des Münchner Amtsgerichts müssen Kosten für einen Dienst auf einer Webseite klar und ersichtlich erkennbar sein. Das Verstecken des Preises in den allgemeinen Geschäftsbedingungen mache diese unwirksam.

Versteckt sich die Zahlungspflicht für einen Dienst in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste. Dies entschied das Amtsgericht München I (AZ: 161 C 23695/05) in einem rechtskräftigen Urteil.

Eine Klägerin betreibt diverse Internetprojekte mit verschiedenen Dienstleistungen. Auf einer Webseite bot sie bis zum Oktober 2006 die Möglichkeit, die eigene Lebenserwartung berechnen zu lassen. Nach Beantwortung bestimmter Fragen wurde eine Urkunde zum Download angeboten. Auf der Startseite zu diesem Angebot wurde dieses beschrieben und es gab verschiedene Verweise auf Gewinnspiele.

Unterhalb einer Eingabemaske für die Nutzerdaten befand sich ein Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und darunter ein Anmeldeknopf. Die AGB mussten vor der Anmeldung durch einen separaten Klick akzeptiert werden. Unterhalb des Anmeldeknopfes befand sich ein mehrzeiliger Text, in dem wenig auffällig auf die Kosten in Höhe von 30,- Euro für den Dienst hingewiesen wurde. Weitere Regelungen befanden sich in den AGB.

Die Beklagte hatte sich eine Lebenserwartung errechnen lassen, verweigerte dann aber die Bezahlung der Rechnung in Höhe von 30,- Euro. Sie verwies darauf, dass für sie bei der Nutzung des Dienstes nicht ersichtlich war, dass dafür Gebühren anfallen. Die Klägerin zog daraufhin vor Gericht und verwies darauf, dass die Beklagte den AGB zugestimmt hatte, in denen der Preis aufgeführt war und dieser somit wirksam vereinbart worden sei.

Dieser Ansicht widersprach das Amtsgericht München I, an dem die Klage erhoben wurde. Das Gericht wies die Klage ab. Die Richterin nahm die betreffende Internetseite selbst in Augenschein und kam zu dem Ergebnis, dass dem Besucher zunächst bewusst vorenthalten wird, dass es sich um eine kostenpflichtige Leistung handele. Er würde mit einem Gewinnspiel und einem Gutschein gelockt, ohne dass auf die Kosten hingewiesen würde. Ein Hinweis auf einen "kommerziellen" Zweck allein reiche dafür nicht aus.

Eine Anmeldung sei ohne weiteres möglich, ohne die Mitteilung über den Preis gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen müsse nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier sich versteckt die Zahlungspflicht befindet. Zwar können grundsätzlich auch Zahlungspflichten in allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, aber in diesem konkreten Fall werde in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung erstmals als kostenpflichtiger Vertrag dargestellt. Insgesamt sei die Regelung in den AGB nach den gesamten Umständen, dem Aufbau und dem äußeren Erscheinungsbild der Webseite der Klägerin so ungewöhnlich und daher überraschend, dass die AGB unwirksam seien. (ip)

http://www.golem.de/0702/50613.html

Passt meiner Meinung nach irgendwie zum Thema. :)
 
danke doch der fall liegt ja etwas anders... es wurde nicht auf die kosten hingewiesen sondern der hinweis wurde nachträglich nach der anmeldung auf der seite eingebaut...

ich habe bis dato nicht gezahlt... heute hätte ich ja eigentlich zahlen sollen...
bin mal gespannt ob tatsächlich ein inkassobüro eingeschaltet wird
 
Smartey,
zahl einfach nicht. Genau das wird dir das Verbraucherministerium auch raten. Die werden dir 100 % kein Inkasso Unternehmen vorbeischicken, die hoffen einfach, dass einer so dumm ist und nachgibt!

Ich hab mal geschaut unter Impressum. Diese "adseller-Media" Firma, besitzt nichtmal ne richtige Homepage, erinnert mich an die xentria AG. Zahl einfach nich, wenn sie stunk machen, ab in den Junk Ordner!
lol schwachsinn... gerade solche unternehmen schicken _sofort_ das inkassounternehmen. is denen doch egal wie teuer das is, inkassounternehmen stellt seine rechnung eh auf den schuldner aus.
 
lol schwachsinn... gerade solche unternehmen schicken _sofort_ das inkassounternehmen. is denen doch egal wie teuer das is, inkassounternehmen stellt seine rechnung eh auf den schuldner aus.

die schicken gar kein Unternehmen. Die gehen davon aus, dass mindestens 1/3 der Leute schiss kriegen und zahlen. Son Inkassounternehmen wegen sowas zu beauftragen is diesen Internetfirmen vor allem viel zu aufwendig, die wollen doch nur schnell geld machen!
 
die schicken gar kein Unternehmen. Die gehen davon aus, dass mindestens 1/3 der Leute schiss kriegen und zahlen. Son Inkassounternehmen wegen sowas zu beauftragen is diesen Internetfirmen vor allem viel zu aufwendig, die wollen doch nur schnell geld machen!
ich stehe schon seit mehreren wochen und monaten im briefverkehr, wegen 1,50€ mit einem inkassounternehmen...
 
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