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Öffentliches Netzwerk - Freigegebene Ordner

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Feb 26, 2004
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Moinsen,

hatte heute langeweile in einem öffentlichen Netzwerk und habe mal geschaut, was da so an freigegebenen Ordnern lag.

Ich habe Kreditkartenabrechnungen gefunden, private Porno sammlungen, Festplatten mit Schreibzugriff etc.

Dann habe ich mir mal die Ordnung des Netzwerks angesehen, dort stand, dass man andere User nicht "ausspionieren" darf. Daraufhin entbrannte eine Diskussion mit meinen Freunden. Die einen waren der Überzeugung, allein die Tatsache zu schauen, ob Ordner freigegeben sind, wäre spionieren (Habe btw einen IP Scanner benutzt, um zu schauen, wer Ordner freigegeben hat. Hätte auch einfach durch windows explorer klicken können). Andere sagten, die Überzeugung habe ich auch, dass es eben keine Spionage war. Spionage setzt (meine Auffassung) eine Handlung meinerseits voraus, dass ich das System manipulier.

Wer hat nun recht?

Konsequenzen hat es so oder so nicht für mich, evt wird meine MAC Adresse gesperrt, aber naja...
 
Mac Adressen gibts wie Sand am Meer, man könnte fast sagen sie liegen so in der Luft.
Spionage setzt keinerlei Manipulation vorraus, lediglich die Beschaffung von Informationen. Das was du bis jetzt gemacht hast fällt imho überhaupt nicht in diese Kategorie, denn du hast nur versucht dir ein Bild des dich umgebenden Netzwerkes zu machen, und wenn Leute so doof sind und ihre KKs und Pornos im selben Ordner sharen, dann haben die Bastarde es eigtl nicht besser verdient als den ganzen Rotz aufm schwarzenBrett/4chan zu veröffentlichen...


Äh ja ne, sogesehen sollten alle User in dem Netzwerk gebannt werden die ihre Netzwerkfreigaben so dermaßen offenlegen! Das ist nicht nur grob fahrlässig(wie du gesehen hast) sondern stellen die imho die größere Sicherheitslücke für das Netzwerk dar, bzw spotten jedem gesundem Menschenverstand.

€: selbst wenn du nichtmal nen scanner hättest, müsstest du nur deine ip range von hand durchgehen.. also 10.0.1.* bzw 192.168.1.* von 1 bis 255..
 
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Update: Bin bei meinem Mieter über nen Lan Kabel im Internet. Da hat jetzt glaube ich sein Sohn was freigegeben, Mietverträge blablabla.

Sehr clever. Aber ich schau mir nix an.
 
Ich würde einfach mal empfehlen, §202a StGB durchzulesen.
Dann dürfte sich die Frage erledigt haben. ;)

Schöne Grüße
Seibrich
 
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Laut meiner Interpretation mach ich nichts illegales. Die Daten sind zwar nicht für mich bestimmt, aber auh nicht gegen unberechtigten Zugang gesichert. Richtig?
 
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