Oberster Grundsatz unseres europäisch-westlichen Rechtsstaates: Unschuldvermutung. Jeder kann sich eine eigene Meinung bilden, aber das Verurteilen sollte dem Richter vorbehalten sein. Damit will ich nicht sagen, dass die "Beweislage" nicht höchst ambivalent ist.
Stimmt. Allerdings muss man dazu auch sagen, dass das erste Verfahren seinerzeit eingestellt wurde, weil der Hauptzeuge, nämlich das angebliche Opfer, seine Zeugenaussage nicht gemacht hat (nach einer überaus generösen Zahlung). Insofern kam es nie wirklich zu einer umfassenden Beweisaufnahme. Man kann daher nicht wirklich sagen, ob es nicht vielleicht doch zu einer Verurteilung gekommen wäre.
Die ganze Sache scheint mir nach wie vor höchst suspekt, und zwar von allen Seiten. Gerade deshalb werde ich mich hüten in sowas ein endgültiges Urteil zu fällen.