Marco W.: Was ist dran am Vorwurf Sex mit Minderjähriger ?

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kurze Zwischeninfos:

1) Fahrlässige Begehung bei sexuellem Missbrauch ist nicht möglich
2) "Unwissenheit" schützt vor Strafe nicht, ist bei Vorsatzdelikten falsch
3) Ja, es macht einen Unterschied, ob er es wusste.

so.. jetzt ihr wieder^^


du bist hier nicht vor gericht lappen lol ^^
 
Ich weiß seitdem ich 16 bin. Niemals deine Nummer rausgeben und nie deinen richtigen Namen nennen, vor allem im Ausland. Kann böse Folgen haben, wie man in dem Fall auch sieht. Also einfach der nette Patrick/Stefan/Alex von nebenan sein ;)
QFT! :z
 
Unwissenheirt schützt vor Strafe nicht....

in vielen fällen zumindest in deutschland ein gewaltiger irrtum!
aber lappen hats ja schon geschrieben ^^
 
:closed

wenn jemand noch was wichtiges zu sagen hat oder es neuigkeiten im fall gibt, bitte pm an mich oder deviant aber das ist hier jetzt echt nicht mehr ertragbar.
 
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