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das juristische und das menschliche sind sich oft näher als man denkt 
Missbrauch im rechtlichen Sinne war es. Er hat ja nun klar eine sexuelle Handlung an dem Mädchen vorgenommen. Vergewaltigung war es klar keine. Nicht mal die einfache sexuelle Nötigung.
Die Strafen hierzulande sind für solche Taten drakonisch. Bei Vergewaltigung ist bereits die MINDEST-Strafe 2 Jahre ( ab 2 Jahren ist eine Aussetzung zur Bewährung nicht möglich).
Wenn Alkohol das Bewusstsein des Täters beeinträchtigt hat, kommt eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit in Betracht, aber das wäre mir in dem hier zur Rede stehenden Fall neu....
man muss auch sehen: diese ganzen Straftaten stehen in dem Abschnitt "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung"... und diese spricht man Kindern schlicht ab, was ich auch für richtig und sinnvoll halte. Ich denke, selbst wenn sie nicht geschlafen hätte und er das, was er getan hat, aus ihrer Sicht freiwillig getan hat, hieße das noch lange nicht, dass es nicht gegen ihre Selbstbestimmung gerichtet war, da sie - um diese überhaupt auszubilden - wohl wegen des Alters noch gar nicht imstande war.

Missbrauch im rechtlichen Sinne war es. Er hat ja nun klar eine sexuelle Handlung an dem Mädchen vorgenommen. Vergewaltigung war es klar keine. Nicht mal die einfache sexuelle Nötigung.
Die Strafen hierzulande sind für solche Taten drakonisch. Bei Vergewaltigung ist bereits die MINDEST-Strafe 2 Jahre ( ab 2 Jahren ist eine Aussetzung zur Bewährung nicht möglich).
Wenn Alkohol das Bewusstsein des Täters beeinträchtigt hat, kommt eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit in Betracht, aber das wäre mir in dem hier zur Rede stehenden Fall neu....
man muss auch sehen: diese ganzen Straftaten stehen in dem Abschnitt "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung"... und diese spricht man Kindern schlicht ab, was ich auch für richtig und sinnvoll halte. Ich denke, selbst wenn sie nicht geschlafen hätte und er das, was er getan hat, aus ihrer Sicht freiwillig getan hat, hieße das noch lange nicht, dass es nicht gegen ihre Selbstbestimmung gerichtet war, da sie - um diese überhaupt auszubilden - wohl wegen des Alters noch gar nicht imstande war.

der hat nich nur eins geschrieben
Wie sieht denn die genaue Rechtslage in Deutschland und - falls du es weißt - in der Türkei aus, was das Thema Sexualität betrifft?