Aufbau der Kirche
1. Geographische Struktur
Die Heilige Burgländisch-Christliche Kirche konstituiert sich aus Diözesen, auch Bistümer genannt. Deren Anzahl und Verhältnis mag abhängen von den geographischen und politischen Gegebenheiten sowie der Größe der Bevölkerung in den einzelnen Gebieten. Sie umfasset derzeit über das Burgland, mit den Bistümern Johannesburg, Bärenburg, Waldeck und Johannesstadt. Ferner sollen alle Ländereien, die Burgland besetzt, erobert oder kolonisiert dem Episkopat der burgländischen Kirche zugeordnet werden. In einer jeden Siedlung, die den Status einer Stadt erhält, soll ein Prior als Vorsteher der Kirchengemeinde tätig sein, in allen anderen Siedlungen, sofern sie nicht einer Stadt beigehören, falle dies Amt einem Priester ohne besondere Kompetenz zu.
2. Episkopat, Klerus und Laien
Die Episkopen leiten die Kirche. Aufgabe der Priester ist das Spenden der Sakramente, der Zelebrierung kirchlicher Zeremonien, die Anleitung der Laien im Glauben und die Durchführung von Beschlüssen des Kirchenrates und Unterstützung kirchlicher Einrichtungen. Die Laien schließlich bilden die Gemeinschaft der Gläubigen, deren Pflicht darin besteht die Messe zu besuchen, die Sakramente durch die Priester und Episkopen zu empfangen und nach den Worten der Heiligen Schrift zu leben. Zu Ihrer Aufnahme in die Gemeinschaft der Gläubigen bedarf es der Taufe durch einen Priester.
3. Die Glaubensorden der Kirche
Die Kirche kann zur Erfüllung ihrer Pflichten und zur Verbreitung des christlichen Glaubens durch das Episkopat Orden gründen. Diese Gemeinschaften können zur Erfüllung ihrer Aufgaben Klöster, sowohl in Burgland als auch außerhalb Burglands, gründen sowie Mönche und Nonnen aufnehmen. Geleitet wird jeder Orden von einem Abt oder einer Äbtissin ebenso jedes Kloster von einem Abt oder einer Äbtissin. Alle Mönche und Nonnen haben die Gelübde der Armut, der Keuschheit und des Gehorsams abzulegen. Die Mitglieder geistlicher Orden müssen nach einer Probezeit (Noviziat) feierlich ein Gelübde ablegen (Profess). Dadurch binden sie sich an den Orden. Die Ordensmitglieder leben in klösterlichen Gemeinschaften. Sie sind zu einer bestimmten Lebensordnung verpflichtet. Diese besteht aus:
· Abkehr vom weltlichen Leben
· Gehorsam
· Enthaltung von Genüssen
· Armut
· Keuschheit
Es ist einem Mönch oder einer Nonne möglich die Priesterweihe zu erhalten, allerdings kann kein Amt außerhalb der Orden angestrebt werden. Wechsel aus einem Kloster sind nur mit Dispens der betroffenen Äbte/Äbtissinnen des Ordens möglich. Die Aufstellung der Orden erfolgt in der Regel getrennt nach männlichen und weiblichen Orden. Die Errichtung bewaffneter Orden ist in Abstimmung mit den weltlichen Gefügen möglich. Sie unterstehen den oben genannten Regeln und Vorschriften.
4. Ämter im Klerus
Alle Ämter sind gleichermaßen frei für Männer und Frauen des burgländisch-christlichen Glaubens.
Kardinalerzbischof
nominelles Oberhaupt der Kirche, zugleich Erzherzog von Burgland. Er ernennt den Kardinalbischof, die Bischöfe und die Äbte. Er hat das Recht den Kirchenrat einzuberufen und aufzulösen. Er sitzt dem Kirchenrat vor. Er darf alle Sakramente einschließlich der Bischofsweihe spenden.
Protokollarischer Titel: Heilige Majestät
Kardinalbischof
ist geistliches Oberhaupt der HBCK (untersteht dem Kardinalerzbischof in allen Belangen) und leitet als „Primus inter pares“ die Kirche mit dem Kardinalprotector der Administration und dem Kardinalinquisitor. Er hat das Recht zur Einberufung des Kirchenrates und genießt das Privileg zur klerikalen Gesetzesinitiative.
Er ernennt und entlässt den Kardinalprotector d. Admin. und den Kardinalinquisitor.
Er leitet die Diözese Johannesstadt. Hierbei wird er vom Prior und den Priestern unterstützt.
Vorraussetzung für die Erlangung dieses Amtes ist die Bischofsweihe durch den Kardinalbischof oder Kardinalerzbischof.
Er trägt das Prädikat: hochwürdige Eminenz.
Er (und der Kardinalerzbischof sind) einzig und alleine ermächtigt die Priesterweihe, welche Vorraussetzung für die kirchliche Laufbahn ist, und die Bischofsweihe, welche Vorraussetung für das Bischof- und Abtsamte ist, zu spenden .
Er ist legitimiert das Sakrament der Taufe, welches Voraussetzung zur Erlangung des Bürgerrechtes ist, der Ehe, des Abendmahles und der Beichte zu spenden.
Kardinalprotector der Administration
ist verantwortlich für die Verwaltungs- und Finanzbelange der Kirche. Er muss die Finanzierung der Kirche, v.a. des Heiligen Offiziums(Inquisitionsbehörde) und aller anderen anfallenden Kosten der Kirche gewährleisten können.
Als Leiter der VFI ist er berechtigt Kommissionen zu bilden und Kommissare einzusetzen. Er entscheidet über die Befreiung vom Kirchenzehnt.
Vorraussetzung für die Erlangung dieses Amtes ist die Bischofsweihe durch den Kardinalbischof oder Kardinalerzbischof.
Er ist legitimiert das Sakrament der Taufe, welches Voraussetzung zur Erlangung des Bürgerrechtes ist, der Ehe, des Abendmahles und der Beichte zu spenden.
Er wird vom Kardinalbischof ernannt und entlassen.
Er trägt das Prädikat: Eminenz.
Kardinalinquisitor
ist verantwortlich für das Gerichtswesen der Kirche (Kirchenrecht, Göttliches Recht, Hexenprozesse und -verfolgung) und sitzt den geistlichen Gerichtstribunalen – bestehend aus mindestens 3 würdigen Klerikern - vor. Er hat das Recht zur Jurisdiktion (Rechtsprechung, Urteilsverkündung, Verhandlungsführung, Repräsentation des Kirchenrechtes).
Vorraussetzung für die Erlangung dieses Amtes ist die Bischofsweihe durch den Kardinalbischof oder Kardinalerzbischof.
Er ist legitimiert das Sakrament der Taufe, welches Voraussetzung zur Erlangung des Bürgerrechtes ist, der Ehe, des Abendmahles und der Beichte zu spenden.
Er wird vom Kardinalbischof ernannt und entlassen.
Er trägt das Prädikat: Eminenz.
Bischof/Abt
ist für die Seelsorge, die Verwaltung und die Gerichtsbarkeit in seinem(/r) Bistum/Abtei verantwortlich. Er untersteht in den jeweiligen Ressortbelangen dem Kardinalbischof, Kardinalinquisitor und Kardinalprotector d. Admin. und generell dem Kardinalerzbischof.
Vorraussetzung für die Erlangung dieses Amtes ist die Bischofsweihe durch den Kardinalbischof oder Kardinalerzbischof.
Er ist legitimiert das Sakrament der Taufe, welches Voraussetzung zur Erlangung des Bürgerrechtes ist, der Ehe, des Abendmahles und der Beichte zu spenden.
Er trägt das Prädikat: hochwürdige Excellenz.
Protector der Administration
ist verantwortlich für die Verwaltungs- und Finanzbelange der Diözese/Abtei. Er muss die Finanzierung der Diözese/Abtei, gewährleisten können.
Vorraussetzung für die Erlangung dieses Amtes ist die Priesterweihe. Er ist legitimiert das Sakrament der Ehe, des Abendmahles und der Beichte zu spenden.
Er wird vom Bischof/Abt ernannt und entlassen.
Er trägt das Prädikat: hochwürdiger Vater.
Präfekt
ist verantwortlich für das Gerichtswesen in der Diözese(Kirchenrecht, Göttliches Recht, Hexenprozesse und -verfolgung) und sitzt den geistlichen Gerichtstribunalen – bestehend aus mindestens 3 würdigen Klerikern – in der Diözese vor oder anderen Tribunalen bei. Er hat das Recht zur geistlichen Jurisdiktion( Rechtsprechung, Urteilsverkündung, Verhandlungsführung, Repräsentation des Kirchenrechtes) in der Diözese.
Vorraussetzung für die Erlangung dieses Amtes ist die Priesterweihe.
Er ist legitimiert das Sakrament der Ehe, des Abendmahles und der Beichte zu spenden.
Er wird vom Bischof/Abt ernannt und entlassen.
Er trägt das Prädikat: hochwürdiger Vater.
Prior
ist der geistliche Vorsteher seiner Gemeinde. Er ist verantwortlich für das Seelenheil seiner Gemeindemitglieder und ernennt und entlässt die Priester.
Er ist legitimiert das Sakrament der Ehe, des Abendmahles und der Beichte zu spenden.
Er trägt das Prädikat: ehrwürdiger Vater.
Priester
ist verantwortlich für das Seelenheil der Gläubigen seiner Gemiende
Vorraussetzung für die Erlangung dieses Amtes ist die Priesterweihe.
Er ist legitimiert das Sakrament der Ehe, des Abendmahles und der Beichte zu spenden.
Er wird vom Prior ernannt und entlassen.
Er trägt das Prädikat: Hochwürden.
5. Die Kardinalsadministration
Gegenüber des Domes von Johannesstadt erstreckt sich das Gebäude der Kardinalsadministration.
Es ist ein riesiger Gebäudekomplex mit einem Hauptgebäude und zwei Seitenflügeln.
Im Hauptgebäude sind die Arbeits- und Wohnräume des Kardinalbischofs untergebracht. Ebenso alle Abteilungen, die für Seelsorge, Liturgie, Personalangelegenheiten u.ä. zuständig sind und natürlich im Keller die große Bibliothek. Außerdem ist es gleichzeitig die Residenz des Bischofs von Johannesstadt (in Personalunion mit dem Kardinalbischof).
Der rechte Seitenflügel ist Wohn-, Arbeits-, Ausbildungs- und "Untersuchungs-"stätte der Heiligen Burgländischen Inquisition. Der Seitenflügel ist mit einem großen Kellerbau versehen, in den bis jetzt nur wenige Laien Einsicht hatten. (und noch weniger Laien konnten davon berichten.)
Der linke Seitenflügel ist der Sitz der Verwaltungs- und Finanzinspektion und des Kardinalprotectors. Dort sind alle Abteilungen sowie das Archiv der VFI untergebracht.