Militärgesetz
I. Truppenstandorte & Besatzungsstärke
Bärenburg: Festung Bärenburg / 3000 Mann
Johannesburg: Feste Johannesburg/ 3000 Mann
Waldeck: Fort Waldeck / 3000 Mann
Die Städte Landstadt, Münzstadt, Wehrstadt, Altstadt, Rittstadt und Buchwald haben 300 Mann starke Stadtwachen.
Die Hauptstädte der Barondomänen:
Reichsstadt (Bärenburg), Hochstadt (Johannesburg) und Gräfenbach (Waldeck) besitzen je Eine Kaserne mit 600 Mann Truppenstärke
Die Reichshauptsadt Johannesstadt:
Kaserne mit 1.200 Mann
Truppen in den Barondomänen:
- 1500 Mann Infanterie
- 800 Mann Kavallerie
- 300 Mann Artillerie
- 100 Mann Aufklärung/Späher/Melder
- 100 Transport und Versorgung
- 200 Mann Stabskompanie
500 Mann ergeben ein Bataillon
100 Mann eine Kompanie
50 Mann ein Zug
II. Aufgabe des Militärs
Der Kriegskanzler wird vom Erzherzog ernannt.
Alle militärischen Ämter unterstehen dem Kriegskanzler und werden von Ihm ernannt.
Die Kriegsräte sind für alle militärische Belangen in den Barondomänen zuständig, und erhalten Ihre Befehle ausschließlich vom Kriegskanzler. Alle Soldaten in den Barondomänen unterstehen dem Befehl des jeweiligen Kriegsrates, also auch die Stadtwachen.
Die Kriegskanzlei ist für Logistik, Spezialeinheiten und Geheimdiensteinheiten zuständig. Für die Ausbildung aller Spezialeinheiten ist ebenfalls die Kriegskanzlei zuständig.
Der Kriegskanzler wird grundsätzlich bei seiner Abwesenheit, falls nicht anders ernannt, von seinem Stellvertreter, Generalfeldmarschall von Herzog vertreten. Generalfeldmarschall von Herzog, ist vom Kriegskanzler auf dessen Amtszeit angestellt. Endet somit die Amtszeit des Kriegskanzlers, liegt es im Ermessen des Nachfolgers des Kriegskanzlers, Generalsfeldmarschall von Herzog weiter zu beschäftigen oder zu entlassen, der ständige Stellvertreter des Kriegskanzlers besitzt stets den höchsten burgländischen Rang des Generalfeldmarschall.
Da die Stadtwachen dem Befehl des Kriegsrates unterstehen, muss er im Falle einer Anforderung von Truppen durch den Stadtmagistrat, sofort Hilfe leisten.
Es ist auch möglich, dass der Kriegsrat dem Stadtmagistrat den Oberbefehl über die Stadtwachen überträgt. Dann ist jedoch der Kriegsrat für sämtliche Handlungen des Stadtmagistrats verantwortlich zu machen.
Der Kriegsrat ist nur dem Kriegkanzler zur Rechenschaft verpflichtet.
Jedoch soll er dem Baron beratend in Kriegs- und Militärfragen zur Seite stehen.