• Wir werden in den nächsten Tagen verschiedene Wartungsoperationen und Optimierungen am Server durchführen. Es wird zu mehreren Ausfällen kommen, die teilweise auch mehrere Stunden umfassen können.

Innenminister wollen einjährige Speicherung von Verbindungsdaten

Eine Entscheidung in einem Einzelfall oder wurde nur eine Formalie beanstandet?
Ich such mal nach einer Quelle...


Mutmaßliche Straftäter mit deutschem Pass dürfen vorerst nicht mehr in andere EU-Mitgliedstaaten ausgeliefert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat das deutsche Gesetz zum Europäischen Haftbefehl am Montag für nichtig erklärt. Damit gaben die Karlsruher Richter der Verfassungsbeschwerde eines Deutsch-Syrers statt. Mamoun Darkazanli steht unter Terrorverdacht und sollte nach Spanien ausgeliefert werden.


Richter sehen Grundrechte gefährdet
Der Europäische Haftbefehl dient der leichteren Auslieferung von Straftätern innerhalb der Europäischen Union. Deutschland hat den EU-Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2002 - eine Reaktion auf die Terroranschläge des 11. September 2001 - zum 23. August des vergangenen Jahres umgesetzt. Nach dem Urteil des Zweiten Senats hat der Gesetzgeber jedoch zu wenig Vorkehrungen für den Schutz der Grundrechte deutscher Tatverdächtiger getroffen.


Karlsruhe formuliert konkrete Bedingungen
Nach Ansicht der Verfassungshüter kann der im Grundgesetz geregelte Schutz Deutscher vor Auslieferung prinzipiell eingeschränkt werden. Die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses in deutsches Recht gehe allerdings zu weit. Es müsse zum Beispiel die richterliche Überprüfung von Auslieferungsbewilligungen zugelassen werden. Zudem müsse eine Auslieferung verweigert werden, wenn vorgeworfene Straftaten maßgeblich im Inland und nicht im Ausland begangen wurden.


Darkazanli wird aus der Haft entlassen
Mit dem Urteil ist die Auslieferung Deutscher nicht mehr möglich, solange der Bundestag kein neues Gesetz erlässt. Für Darkazanli bedeutet das, dass er noch heute auf freien Fuß kommt. Er saß seit dem vergangenem Herbst in Hamburg in Auslieferungshaft. Der Deutsch-Syrer soll nach Erkenntnissen spanischer Ermittler vor den Anschlägen vom 11. September 2001 ständiger Ansprechpartner von Osama bin Laden in Europa gewesen sein. Die Bundesanwaltschaft ermittelte jahrelang erfolglos gegen den Kaufmann.


Verfahren war schneller und unbürokratischer
Die Anwendung des EU-Haftbefehls war wesentlich schneller und unbürokratischer als das bis dahin übliche komplizierte Rechtshilfeverfahren. Der Rahmenbeschluss enthält eine Liste von 32 Deliktgruppen: Fällt die Tat, für die eine Auslieferung beantragt wird, in eine dieser Gruppen, dann prüft die zuständige Justizbehörde nicht mehr, ob eine Strafbarkeit in beiden Ländern gegeben ist.

Naja, dann läuft es eben wieder über das Rechtshilfeverfahren.
Dauert etwas länger aber ausgeliefert wird weiterhin.

Gruß Robi
 
Last edited:
Und kostet erheblich mehr Geld... aber was soll’s wir haben's ja immer noch zu dicke :-|

Aber es wurde ja auch nicht für "illegal" erklärt, sondern nur für "nichtig". Man merke das wir in DLand wohl doch ein funktionierendes Selbstschutzsystem haben. So schlimm wie viele tun kann es also noch nicht sein :D
 
Back
Top Bottom