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Innenminister wollen einjährige Speicherung von Verbindungsdaten

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Oct 22, 2002
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Innenminister wollen einjährige Speicherung von Verbindungsdaten

Die Innenministerkonferenz hat sich auf ihrer unter dem Motto "Mit Sicherheit was los" stehenden Tagung am gestrigen Freitag in Stuttgart für eine mindestens zwölfmonatige Aufbewahrung von Telefon- und Internetdaten durch die Telekommunikationsanbieter ausgesprochen. Die tief in die Grundrechte einschneidende Maßnahme halten die Sicherheitsexperten insbesondere im Cyberspace für nötig. Wirklich erfolgreich könne die Bekämpfung von Kriminalität im Internet nur sein, wenn Ermittler die aufgenommene Spur bis zu dem Anschluss verfolgen könnten, von dem aus der Zugriff aufs Internet erfolgt sei, unterstrich der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech. "Ohne Speicherung von Verbindungsdaten führt die digitale Spur ins Leere", fürchtet der CDU-Politiker. Den an Bundesinnenminister Otto Schily herangetragenen Wunsch der Ressortchefs sieht er daher als "berechtigt" an.

Bedenken von Bürgerrechtlern, dass mit der Vorratsdatenspeicherung die komplette elektronische Kommunikation der Menschen überwacht und die Nutzer unter einen unverhältnismäßigen Generalverdacht gestellt würden, wies Rech zurück. Der Begriff des "gläsernen Bürgers" ist seiner Meinung nach "überstrapaziert". Es gehe auch nicht darum, jede Verbindung permanent zu überwachen. Vielmehr sollten die Strafverfolger im Einzelfall bei konkretem Verdacht einer schweren Straftat auf die gespeicherten Daten zugreifen zu können. Dazu komme, dass die Polizei nur mit richterlicher Genehmigung die Daten erhalten solle. Dass die bei den Providern anfallenden gigantischen Bithalden mitsamt den darin enthaltenen sensiblen persönlichen Informationen wiederum bevorzugte Angriffspunkte für Cybergauner darstellen könnten, thematisierten die Innenminister nicht.

Besorgt stimmte Rech und seine Kollegen dagegen, "dass das Internet neben seinem sehr positiven Nutzen auch immer mehr zur Plattform für Kriminelle wird". Es enthalte jugendgefährdende Inhalte, Pornographie, Drogenangebote, Gewaltverherrlichung, Darstellungen von Kindesmissbrauch und Tötungsdelikten sowie extremistische und rassistische Beiträge, listeten die Ressortchefs eine Palette an Verbrechensherden auf. Von "weiteren präventiven und repressiven Maßnahmen" wie der Vorratsdatenspeicherung erhoffen sich die Innenminister einen Beitrag dazu, das Internet sicherer zu machen. Das Netz dürfe "nicht zu einem rechtsfreien Raum verkommen", erklärte Rech unter Bezugnahme auf die oft geäußerte Angst der Sicherheitspolitiker vor angeblich unregulierten Online-Gefilden.

Schily selbst sind in der Frage der Vorratsdatenspeicherung hierzulande die Hände gebunden, weil sich der Bundestag wiederholt einstimmig gegen die auch von der Wirtschaft bekämpfte Maßnahme ausgesprochen hat. Der SPD-Politiker verwies in Stuttgart aber auf die Pläne zur pauschalen Überwachung der Nutzer, welche die nationalen Regierungsvertreter in Brüssel über den EU-Rat unter Missachtung des EU-Parlamentes gerade vorantreiben. Dabei geht es um die Verpflichtung der Anbieter zur Aufbewahrung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten über Monate und Jahre hinweg, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen.

Da Großbritannien an der Vorratsdatenspeicherung großes Interesse habe, hofft Schily trotz der Widerstände auf eine schnelle Verabschiedung des entsprechenden Rahmenbeschlusses unter der britischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2005. In Brüssel wird momentan -- wie von den Innenministern der Länder -- eine einjährige Frist zur Datenspeicherung als Norm bevorzugt. Nationale Abweichler sollen ihre Provider aber auch zur Archivierungszeiträumen zwischen sechs und 48 Monaten anhalten dürfen. Weiter forderte die Innenministerkonferenz eine Verstärkung "anlassunabhängig" agierender Internetstreifen, die auch ohne Verdacht auf konkrete Straftaten bereits präventiv tätig werden. Provider riefen sie auf, den "Porno-Scanner" Perkeo häufiger einzusetzen.

Quelle: Heise

Wie üblich versucht man die Bürger einerseits zu beruhigen und benutzt andererseits den EU-Umweg um Bürgerrechtsbeschneidungen und die Aushöhlung der Verfassung weiter voranzutreiben.

P. S.
Interessant, immer wenn es um Bürgerrechtsbeschneidungen geht, sind Kinderpornografie und Terrorismus die Totschlagargumente, eines von beiden taucht grundsätzlich auf, wenn sich jemand für Enschränkungen der Rechte einsetzt.

Natürlich ist es wichtig gegen beides vorzugehen, aber manchmal hat man den Eindruck, dass bei vielen die Denkfähigkeit abschaltet sobald eines dieser beiden Argumente in den Raum geworfen wird.

Man sollte dies nicht als Argument für alles benutzen, sonst könnte man noch den Eindruck gewinnen, dass Leute wie unser Herr Innenminister im Endeffekt davon profitieren, dass es diese Formen der Kriminalität gibt. Schließlich hilft ihnen das bei der Durchsetzung ihrer Interessen ungemein.
 
Jaja solches Bürgerrechtsbeschneidendes Zeug läuft grundsätzlich über die EU.
Die deutschen Europaminister sagen auch teilweise, daß das Quatsch sei und stimmen dann in der Abstimmung trotzdem wieder dafür...
Für die Europäische Sicherheitspolitik wird momentan alles gemacht.

z.B. gab es mal eine Frau aus München, gg die wegen irgendwas in Österreich ein Haftbefehl vorlag, die deutschen Behörden nahmen sie dann in gewahrsam, da Fluchtgefahr bestand "weil sie in Österreich keinen Wohnsitz habe", dann wurde sie irgendwann nach Österreich gekarrt um dort freigesprochen zu werden.
Jetzt hatte sie aber inzwischen ihre Wohnung und ihren Arbeitsplatz verloren...

Terorrismus und Verbrecherbekämpfung hin oder her, ich find langsam gehts zu weit -.-
 
stefros said:
z.B. gab es mal eine Frau aus München, gg die wegen irgendwas in Österreich ein Haftbefehl vorlag, die deutschen Behörden nahmen sie dann in gewahrsam, da Fluchtgefahr bestand "weil sie in Österreich keinen Wohnsitz habe", dann wurde sie irgendwann nach Österreich gekarrt um dort freigesprochen zu werden.
Jetzt hatte sie aber inzwischen ihre Wohnung und ihren Arbeitsplatz verloren...

Wo hast Du die Geschichte her?
 
Aus irgendner Zeitschrift (Spiegel oder Focus)

k/a was genau die in Österreich verbrochen hatte, aber es gibt auch ne europäische Behörde OLAF die sich von niemandem was sagen lassen darf und gegen "Korruption" vorgeht.
Die können einfach so Häuser durchsuchen, Leute mitnehmen, nur auf Verdacht...
 
stefros said:
Aus irgendner Zeitschrift (Spiegel oder Focus)

k/a was genau die in Österreich verbrochen hatte, aber es gibt auch ne europäische Behörde OLAF die sich von niemandem was sagen lassen darf und gegen "Korruption" vorgeht.
Die können einfach so Häuser durchsuchen, Leute mitnehmen, nur auf Verdacht...

Halte ich für ein Gerücht. Schlicht und ergreifend nicht mit unseren Gesetzen vereinbar. Grundrechtseingriffe durch ominöse Behörden mit skandinavischen Männernamen halte ich für ein abstruses Resultat des jährlich wiederkehrenden Sommerlochs unserer lokalen Printmedien - und somit für ausgeschlossen. ;)
 
DAS isses ja grade, im europäischen Parlament geben die einen Fick auf die Grundgesetze der Mitgliedsländer. Sicherheit geht über alles... die Grundgesetze werden dabei mehrfach missachtet, und es gibt auch kein Vorrecht mehr, dass ein Deutscher Staatsbürger nicht nach Spanien ausgeliefert werden dürfe wenn dort gegen ihn was vorliegt...

europäisches Recht > nationales Recht...

Mit Sommerloch hat das glaube ich herzlich wenig zu tun.
 
OLAF ist das europäische Amt für Betrugsbekämpfung.
Aufgabenbereich: Aufdeckung und Verfolgung von Betrug im Zollbereich, die missbräuchliche Verwendung von Subventionen und Steuerhinterziehung (soweit sie sich auf den Gemeinschaftshaushalt auswirkt), außerdem die Bekämpfung von Korruption und sonstigen Gesetzesverstößen, die die finanziellen Interessen der Gemeinschaft schädigen.
Quelle: Google

Gruß Robi


€dit: Gesuchte Straftäter werden bei Vorliegen eines korrekten Haftbefehls selbstverständlich ausgeliefert bzw. zumindest erstmal festgenommen.
Gibt es nichts gegen einzuwenden.
 
stefros said:
europäisches Recht > nationales Recht...

Da täuscht du Dich. Zwar ist eine Tendenz erkennbar, dennoch ist Deutschland noch ein souveräner Staat. Zwar nimmt die Interdependenz innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU merklich zu, allerdings sind wir noch weit davon entfernt, daß wir uns Grundrechtseingriffe durch EU-Behörden diktieren lassen müssten. Die bloße Existenz grenzübergreifender Behörden ändert da auch nichts. Freilich erliegen einzelne Staaten, Nachbarn oder die Mehrzahl aller Mitglieder der EU der Versuchung, grenzüberschreitende Verbrechensbekämpfung zu betreiben. Und das ist nicht nur zweckmäßig, sondern auch zwingend notwenidg in Anbetracht der heutigen organisierten Kriminalität. Aber solch eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit stellt keine besondere Neuerung dar, die erst mit der Geburt der EU das Licht der Welt erblickte. Solche Erscheinungen waren auch schon zuvor gesichtet worden - einhergehend mit mehr oder weniger großen Erfolgen. Ein durchaus nützliches Produkt solcher Übereinkommen sind die internationalen Haftbefehle. Und darauf fußt wohl auch das oben genannte Beispiel der Wahlmünchnerin, die offenbar durch einen geschickten Wohnortwechsel sich der österreichischen Justiz zu entziehen versuchte. Wäre es nämlich tatsächlich so einfach, die heimische Exekutive an der Nase herumzuführen, wäre meine grenznahe Heimatstadt südlich von München ein optimaler Ausgangspunkt für auf österreichischem Terretorium begangene Eigentumsdelikte, oder? ;)

Behörden wie OLAF oder das vielzitierte (und faktisch nicht existente) Interpol sind daher als Dienstleister der Informationsbeschaffung zu verstehen. Da sitzen viele Leute an einem Tisch, ermitteln in eine Richtung und ziehen an einem gemeinsamen Strang: nämlich endlich die Vorteile grenzüberschreitender, organisierter Kriminalität einzudämmen. Ist im Zuge dieser Ermittlungen die Beweislast gegen einzelne Individuen erdrückend geworden, wenden sich derlei Behörden und Interessensgemeinschaften an die örtlich zuständige Justiz und letztere entscheidet, wie weiter zu verfahren ist! Und daran wird sich so schnell nicht ändern. Es ist also schlicht und ergreifend ein Irrglaube, daß internationale Behörden mit skandinavischen Männernamen (oder ähnlich strukturierte Institutionen) Leute innerhalb Deutschlands gesetzeskonform einfangen und an hiesiger Justiz vorbei in andere Länder verschleppen...
Das mag ja in Libyen der Fall sein, aber nicht bei uns.


Schöne Grüße,
Seibrich
 
Die europäischen Gesetzte diesbezüglich müssen und werden auch im Bundestag mit den hiesigen Gesetzen konform gemacht, d.h. es gibt Änderungen die es ermöglichen Europäisches Recht durchzusetzen.
Und im Endeffekt entscheidet dann als höchste Instanz das Europagericht auf irgendeinem Berg fernab der Realität.

Dass die Frau vorher in Österreich gewohnt hat kann ich da nicht entnehmen, ich schau jetzt nochmal nach...
Also ihr Mann, der Österreicher ist hat in Ö einen Kredit aufgenommen bei dem sie als Bürge mit unterschrieben hat und der Vorwurf des internationalen Haftbefehls war "sie habe über Kreistgewährungsgrund und Rückzahlungswillig und -fähigkeit" getäuscht.
Und der Haftbefehl mit der Begrüundung Fluchtgefahr weil sie eben keinen Wohnsitz in Ö hat, wozu auch.
Nach 5,5 Monaten wurde sie dann entlassen und bekam die Auflage sich jede Woche bei der Polizei Innsbruck zu melden.

Ich halte das für übertrieben, wir geben langsam aber sicher viel zu viele Kompetenzen aus der Hand..
 
Schön erklärt Lord. :top

@Stef: Was ist denn an Lords Ausführungen nicht zu verstehen?
Die von dir angeführte Dame wurde wegen einer im Ausland begangenen Straftat (vermutlich Beihilfe/Mittäterschaft zum Kreditbetrug) in Deutschland festgenommen, weil die österreichische Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl ausgestellt und nach Deutschland übermittelt hat.
Ein völlig normaler Vorgang den es schon seit Jahrzehnten gibt.
Das u.a. in Deutschland viele Bestimmungen der EU in Bundesrecht umgesetzt werden, hat mit dem von dir geschilderten Fall absolut nichts zu tun.

Um mal zum Thema zurückzukehren:
Die Aufzeichnung/Speicherung von Verbindungsdaten juckt einen ehrlichen Menschen doch gar nicht.
Der Abruf dieser Daten durch Amt oder Behörde ist an Vorraussetzungen gekoppelt, z.B. ein Strafverfahren was mit dem W W W in Zusammenhang steht.
Als gutes Beispiel fallen mir da Betrugsdelikte bei Ebay ein (um mal von CP/Terrorismus wegzukommen).
Wer im I-Net daddelt, Mails verschickt/empfängt, im UF o.ä. postet wird vermutlich nie in den Bereich von Überwachungsmassnahmen kommen.

Gruß Robi
 
Das es an Bedingungen geknüpft ist, ist ja schön und gut, aber sobald das Eis gebrochen ist und man sich an diesen Eingriff in die Privatsphäre gewöhnt hat, rechne ich damit, dass diese Bedingungen immer mehr aufgeweicht werden, ähnlich wie das bei der Einsicht in Kontodaten der Fall war. Deswegen bin ich strikt dagegen, dass mit diesem Mist überhaupt erst angefangen wird.

Es ist zwar ein zur Zeit nicht zu bewältigender Aufwand sämtliche Internet-, Telefon- und Faxnutzer zu überwachen, aber mir gefällt es überhaupt nicht als ehrlicher Nutzer (indirekt) pauschal als Verbrecher abgestempelt zu werden, der überwacht werden muss.

Hinzu kommt noch, dass die Kosten für die Beschaffung der Überwachungsgerät die Provider bezahlen müssen. Diese wollen ihr Geld natürlich wieder haben und wo holen sie sich das? Klar, bei den Nutzern. Im Endeffekt bezahlt der ehrliche Internetnutzer mal wieder mehr, ohne irgendeine Gegenleistung zu erhalten, es sei denn man betrachtet den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht als Gegenleistung. Die Kosten für die Kontoeinsicht durch Behörden mussten auch die Banken und somit im Endeffekt deren Kundschaft tragen.

Auch bezweifel ich die Effektivität dieser Überwachung. Wenn ich wirklich ein krummes Ding planen wollte, würde ich die dafür benötigten Daten sicher nicht im Klartext senden, sondern in verschlüsselt Form damit die Ermittler unleserlichen Datenmüll erhalten. Es bringt im Endeffekt nichts, sondern kostet nur!
 
Last edited:
Das deine Verbindungsdaten bereits heute schon aufgezeichnet/gespeichert und zur Verfügung gestellt werden weisste aber Touji?
Es geht nur um den Zeitraum der Aufbewahrung.
Die Kosten für die lange Speicherung werden wir wohl (mit-)bezahlen, da haste Recht und das schmeckt mir auch nicht.
Ansonsten habe ich nichts dagegen wenn sich jemand dafür interessiert wie oft ich ins UF connecte, Call of Duty etc. daddel, irgendwelche Schmutzseiten besuche usw.usw.
Es ist mir schlicht gesagt einfach Bockwurst, da ich nichts zu verbergen habe.
Aber ich respektiere das Andere da grundrechtssensibler sind und es ablehnen.
Ist vermutlich dieselbe Meinungsverschiedenheit wie beim Erfassen von genetischen Daten zur Verbrechensbekämpfung, die wir hier mal geführt hatten.

Grüße Robi
 
Ist es momentan nicht irgendwie so, dass sie bei einer Flatrate nicht gespeichert werden (dürfen), bei einem Volum-. / Zeittarif zwecks Prüfbarkeit der Abrechnung auch schon heute gespeichert werden dürfen (müssen)?
 
Was heisst da nicht zu verstehen ich seh das einfach nicht so.
Wenn ich z.B. in Polen irgendwas mache wovon ich nicht weiss dass es dort illegal wäre weils das in Deutschland nicht ist (wer kennt schon alle Gesetze aller Länder auswenig?) und dann würden ein paar Monaten später irgendwelche "Europolizisten" vor meiner Tür stehen und mich nach Polen ausliefern das hielte ich nicht wirklich für angebracht.
Ich halte das einfach für ein wichtiges Grundrecht welches nicht angefochten werden sollte.

Wenn dann sollten es die heimischen Behörden entscheiden, dabei auch die hier geltenden Gesetze mit einbeziehen und dann mit den anderen zu einem Urteil kommen, aber nicht so Sachen wie "auf Bewährung sich jede Woche in Polen zu melden" sondern z.B. in irgendeiner Dienststelle des Wohnorts oder wo auch immer...
 
Unwissenheit schütz vor Strafe nicht! Passt fast immer...

Bei groß angelegtem Kreditbetrug jedenfalls kann mir keiner erzählen das er nicht wusste das man das nicht darf ;-) Und wegen nem entwendeteten Kaugummi oder Falschparken wird kein Haftbefehl ausgestellt (auch nicht in Polen)! Darüber hinaus wird jeder Haftbefehl erst von der deutschen Justiz geprüft.

@stef:

...und dann würden ein paar Monaten später irgendwelche "Europolizisten" vor meiner Tür stehen und mich nach Polen ausliefern...
Bis es irgend welche Europapolizisten gibt die das können werden wohl noch Jahrzehnte ins Land gehen (Wenn es überhaupt dazu kommen sollte).

Wenn dann sollten es die heimischen Behörden entscheiden, dabei auch die hier geltenden Gesetze mit einbeziehen und dann mit den anderen zu einem Urteil kommen, aber nicht so Sachen wie "auf Bewährung sich jede Woche in Polen zu melden" sondern z.B. in irgendeiner Dienststelle des Wohnorts oder wo auch immer...
Der Grundgedanke hinter den Auslieferungsverträgen ist es ja gerade sicherzustellen das jeweils das Recht des Landes greifen kann in dem ein Verbrechen begangen wurde. Dabei wird dann auch immer die Verhältnismäßigkeit geprüft. Wenn Du z.B. in Polen Drogen verkaufst ist das in Dland genauso strafbar. Je nach den genauen Umständen wirst Du nach Polen ausgeliefert und dort angeklagt/verurteilt. Angenommen in Polen stünde auf Falschparken 10 Jahre Zuchthaus würdest du in diesem Fall aber niemals ausgeliefert werden weil die Verhältnismäßigkeit zu deutschem Recht nicht gegeben ist (mit deutscher Staatsangehörigkeit sinkt im übrigen die Wahrscheinlichkeit ausgeliefert zu werden, ein Pole hingegen wird so gut wie immer ausgeliefert wenn die Verhältnismäßigkeit besteht).

@Topic:
Eigentlich habe ich keine Einwände gegen Vorratsdatenspeicherung, nur finde ich 12 Monate definitiv zu lang. Da stehen Kosten nutzen wohl in keinem wirklich guten Verhältnis. Besser währen 6 Monate und Speicherung bei einem Zentralen „Institut„ (also nicht bei den Providern). Im Verdachtsfall könnte man selektive Daten dann von mir aus so lange speichern wie sie lustig sind.

Ein Zentrales Institut hätte dabei auch den Vorteil das die Kosten der Speicherung gesenkt würden und man an einer Zentralen Stelle für die Sicherheit der Daten sorgen könnte, bzw. gut kontrollieren kann ob das abrufen der Daten gerechtfertigt ist.
 
Für Stef nochmal zum mitmeißeln:
ES GIBT KEINE EUROPAPOLIZEI DIE EU-WEIT HAFTBEFEHLE VOLLSTRECKT.
Wenn Du im Ausland Mist gebaut hast und dort ein Haftbefehl gegen dich erstellt wird, landet der bei einem deutschen Gericht.
Dies prüft die sachliche Richtigkeit und lässt ihn dann ggf. von der deutschen Polizei vollstrecken.
Und du verschwindest dann auch nicht über Nacht in Polen, sondern kannst hier den vollen Rechtsschutz ausschöpfen den die deutschen Gesetze hergeben.
Das läuft so schon seit Jahrzehnten und ist völlig legitim.
Und die Strafgesetzbücher der EU-Länder ähneln sich sehr, nicht einfach da eine Tat zu finden die es in einem anderen Land nicht gibt.

Bye Robi
 
Was ist dann Europol ^^

Ich verschwinde vielleicht nicht direkt in Polen aber irgendwo in Deutschland in U-Haft..

Dass sich in Europa alles ähneln soll ist auch das Ziel der ganzen EU, deshalb müssen z.B. in Mecklenburg-Vorpommern die selben Seilbahn-Vorschriften erlassen werden wie in der Schweiz .lol

@Topic: Ich denke das wird früher oder später für die Initiative "Raubkopierer sind Verbrecher" verwendet werden...und dann hf allen Deutschen ^^
 
@Topic: Ich denke das wird früher oder später für die Initiative "Raubkopierer sind Verbrecher" verwendet werden...und dann hf allen Deutschen ^^

Ich glaube kaum das sie so mal auf den Otto Normaluser losgehen... währe aber mal gespannt was die Verfassungsrichter dazu sagen würden ;-)

Wer im großen Stil Raubkopien verbreitet oder sogar verkauft geht auch ohne Vorratsdatenspeicherung schon ein großes Risiko ein.
 
Die "Raubkopierer sind Verbrecher"-Kampagne wird von ein paar Konzernen veranstaltet, nicht vom Staat. Wär ja noch schöner, wenn auch die Konzerne unsere Telekommunikationsverbindungen großflächig überwachen dürften.

Für mich wäre das ein Grund auszuwandern.
 
Last edited:
@Stef²: Europol ist nahezu identisch mit Interpol, eine kontienentale Info-Beschaffungs-Koordinations-und-Verwaltungsbehörde ohne exekutive Rechte.
Siehe Lords Erklärung dazu, Absatz 2.

Irgendwie habe ich den Eindruck dass dir das Verständnis fehlt, das im Ausland begangene Straftaten auch in Deutschland geahndet werden.
Und wer z.B. im Asien-Urlaub Kinder poppt oder als Sauf-Touri in Prag eine üble Fäustelei anfängt sollte ruhig in der Gefahr leben, auch in der BRD verfolgt zu werden.
Mit allen Konsequenzen.
Wobei es da ja noch "Sonderreglungen" für Angehörige der Streitkräfte gibt, wenn sie in ihrem Einsatzland Straftaten begehen.

Das Du jetzt die Panik verbreitest alles diene nur der Überwachung des Home-Users entbehrt jeder Grundlage.
Lesen wozu das Gesetz auf den Weg gebracht werden soll und wer die Zielgruppe ist.

Gruß Robi
 
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