James SirChampion Bond, mal wieder wirst Du deinem Namen mehr als gerecht und stellst dich ob meiner zugegeben 4-5 Rechtschreibfehler in dem von Dir zitierten Text mehr an als jeder Richter wenns ums StGB geht... um es mit deiner Sprache auszudrücken scheint dein Gehirn ebenso wie mein Ratschlag, den ich als Anwalt gegeben habe, ein winziges häuflein Exkremente zu sein.
Bitte entschuldige meine Ausdrucksweise, ich habe mich lediglich der deinen angepasst.
Wenn ihr meint euch besser als ich, als Anwalt, in rechtlichen Fragen auszukennen, dann nur zu, gebt dem Angeklagten eure Tipps! Niemand verbietet euch das, auch werde ich eine sachliche Diskussion mit euch nicht scheuen.
Jedoch hier einen auf mit verlaub gesagt Klugscheisser zu machen ist bei dem eigenen offenbarten Magel an Wissen und eigener Rechtschreibschwäche mehr als unangemessen.
Da ich nicht so ein kleingeist bin der Fehler aufzählt, lasse ich dich deine Logik und Rechtschreibfehler selbst suchen, in der starken annahme, dass Du sie mit deinem Galaxien umfassenden Horizont auch garantiert findest.
Rechtschreibfehler in diesem Text (und folgenden Texten) bitte ich zu ignorieren, wie bei jedem anderen User dieses Forums auch
mfg