Gesetz in Deutschland und Haftbefehl

Status
Not open for further replies.
Sollte ein Haftbefehl vorliegen, bekommt er einen Brief von der Staatsanwaltschaft, sich bitte im Gefängnis XYZ einzufinden.
Geschieht das innerhalb der angedachten Frist nicht, wird er in den Fahndungscomputer (Datenbank) eingegeben und somit zur Fahndung ausgeschrieben.
Diese Daten liegen u.a. natürlich auch dem BGS in den Flughäfen vor.
Sollte er dann einen Ausflug wagen, wird er dann wohl in ein Nachbarzimmer gebeten :D
Den Rest könnt ihr euch denken.

Das paradoxe an unserem Rechtssystem ist die Sache mit dem Selbererscheinen. :nono
 
Original geschrieben von BoD-Skywalker
wenn dann hat er Haftbefehl wegen ohne festen Wohnsitz


Meldepflicht halt.. sehr dienlich zwecks lohnsteuer etc..

tja ansonsten hat admiral ja schon erklärt

da hilft dann nur noch über natürliche Grenzen abzurücken, sich irgendwo im Ostblock - sofern man es heil bis dahin schafft - sich einen falschen perso zulegen und ab dann Urugow Yasmilow heißen und versuchen mit dem - natürlich in weiser vorraussicht bei seite gelegtem schwarzem - geld in richtung Südamerika abzurücken, was natürlich nur noch über Asien geht... Sowas dürfte in einem Zeitraum von ungefähr 2 Wochen bis 2 Jahren möglich sein.

Falls das zu viel Aufwand zu Fuß nach Russland ist (ein Auto? löl.. neneneeeeee) wär es besser, sich doch freiwillig hinten an zu stellen, um eine Weile lang staatlich kontrolliert und totalsubventioniert auf Kur + Vollpension geschickt zu werden. :alien
 
Da geh ich lieber in den Knast, als irgendwo in Russland zu wohnen. :o
 
Weil ich zufällig nochmal hier reingestolpert bin:

@Talatavi:

1. Oben wird vom Haftbefehl gesprochen, Du beschreibst Haftgründe ; das sind rechtlich gesehen zwei völlig verschiedene Positionen.

2. Was die Haftgründe angeht, muss ich Dir leider auch widersprechen. Zwar wohne ich nicht in Berlin , jedoch bin ich mir sicher, daß die Bayern die identische StPO benutzen. ;)

Haftgründe sind beispielsweise: Verdunkelungsgefahr, "absoluter Haftgrund" (bei bestimmten Delikten/Verbrechen wie zB Mord oder Totschlag, usw.), Flucht und Fluchtgefahr.
Die Fluchtgefahr wird nun widerum aus mehreren Faktoren begründet, so zum Beispiel aus der Tatsache heraus, daß die Person ohne festen Wohnsitz ist. Diese Tatsache kann aber durchaus nichtig sein, wenn die betreffende Person jederzeit durch polizei/Staatsanwaltschaft zu ermitteln ist. Wie zB über den festen Arbeitsplatz, der Familie etc.
Der Begriff o.f.W. ist somit sehr weitreichend - ein schlichtes "Nichtgemeldet-sein" ist somit nicht unbedingt ausreichend, wenn die Person nachweislich bei der Familie oder dergleichen wohnt.
Außerdem schreibst Du ja schon selbst, daß o.f.W. allein niemals ausreichend für einen (ich bin so frei und setzte den faktisch korrekten Begriff ein) Haftgrund sein kann. Wäre ja auch reiner Wahnsinn. :D

3. Der "dringende Tatverdacht" von dem Du schreibst ist genaugenommen zwingend notwendig für eine vorl. Festnahme und die tritt noch vor der Verhaftung ein - somit thematisch einem anderen Kapitel angehörend.


@Shadowin: Nochmal: :D

Die Meldepflicht ist im Nebengesetz Meldegesetz verankert. Das hat jetzt mit einem Haftgrund rein gar nichts zu tun.

1. Man kann auch irgendwo tatsächlich wohnhaft sein, ohne auch gleichzeitig gemeldet zu sein. Ein Straftäter, der demnach in der zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt, Kreisverwaltungsreferat oder was auch immer) nicht gemeldet ist, jedoch dort tatsächlich wohnhaft ist, wird nicht aufgrund dieses Umstandes sofort "verhaftet". Da sind schon noch weitere Gründe erforderlich.

2. Wenn jemand nicht gemeldet ist, stellt das "lediglich" eine Ordnungswidrigkeit dar. Wegen Ordnungswidrigkeiten wird man in Deutschland weder vorläufig festgenommen noch "verhaftet". Somit ist Dein Einwurf in diesem Zusammenhang zwar gut gemeint, aber nichtig.


Schöne Grüße,
Seib
(und ja - ich weiß - ich bin in Euren Augen ein elendiger Korinthenkacker *g*)
 
löl da ham mer wohl nen juristen on board..

naja das mitte meldepflicht is ja einleuchtend, is ja klar dass man nuuurr deswegen nich eingeknastet wird.. spaßig wirds erst wenn man dann ein bisschen insolvent ist.. in 10 städten *löl* und evtl. noch n1 was an seinem führungszeugnis gemacht hat.. ohohohh.. nix gut..


höömm... lordi.. wieso haste solange für die antwort gebraucht? wäre ja schonmal vorher interessant zu erfahren, wies denn nu is *im paragraphenjungle herum irr* :eek
 
mal als kleiner brüller hinter her
sky wollte jetzt irgend wann in den urlaub hm sagete er nicht sein feund wolle ????
im msn und ts hab ich in auch schon ein paar tage nicht mehr gesehen tztztz ??????
also böse ist wer schlechtes dabei denkt:pp :angel :lol
 


etwas sinnlos das ganze oder ? O_o

was gesagt werden musste, wurde (zum glück) von kompetenter seite beantwortet, ansonsten gespammt, gibt nix mehr, also ZU


btw@katja: hasze noch nie gesehen wie lordi und ich uns mit §§ gefetzt haben ? *g* ich hab immer den kürzeren gezogen :D

 
Status
Not open for further replies.
Back
Top