Gesetz in Deutschland und Haftbefehl

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Mar 13, 2004
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Hallo an alle, nen bekannter von mir, ist irgendwie komisch in letzter Zeit, nun wollte ich wissen ob gegen ihn ein Haftbefehl vorliegt, wie kann man sowas in ERfahrung bringen.

Und die 2. Frage wenn ein Haftbefehl gegen ihn vorliegt und er am Flughafen durch die P´ßkontrolle geht, wird er dann festgenommen oder sind da nciht alle Haftbefehle oder was genau achen die da am Flughafen ?
 
ja am flughafen nehmen die den fest glaube ich zumindest sonst wär das ja sinnlos >_<
 
Hört man ja immer wieder, der und der Täter aufgeflogen am Flughafen usw. Wenn sie den Pass wirklich durchchecken usw. dann fliegt er auf.
Polizeiliches Führungszeugnis bekommt man selbst für 30€ oder so, für ne andere Person sicher nicht(zumindest nicht legal).
 
sag doch einfach das du strafrechtlich gesucht wirst und nu wissen wills,ob du dich ins ausland absetzen kannst oder am flughafen gepackt wirst,
immer dieses rumgeeiere :o
 
am Flughafen kontrollieren sie relativ streng und genau. Aber wenn der Zollbeamte nen schlechten Tag hat oder Du Dich absolut unauffällig verhälst kannst Du durchrutschen.

Ich denke mal die Chance das man am Flughafen erwischt wird ist bei rund 60 % - dann besser via Autobahn (vielleicht 40 %) oder über die "Grünegrenze" zu Fuss 10 % (nachts noch besser ;))

Willst Du noch mehr Tricks? :D
 
löl du held, nein er fliegt in urlaub und hat angst das er da weggeschnappt wird

!
 
eben, 60 % - plus Rückflug nochmals 60 % - ********, das wird knapp :D
 
Sag mal Sky, hast du nicht Jura studiert?
Als gelernter Jurist weisst du doch sicherlich mit solchen Themen umzugehen:kek.

Lol - wenn am Ende nicht mal du der "Bekannter" bist - :rofl

Naja, bist halt ein Jura-Oberbashor:lol:rofl:lach.lol:lach:rofl:lol
 
Was für ein Haftbefehl hat er denn? Und um in den Urlaub zu gehen hat er irgendwie einen falschen Zeitpunkt gewählt ^^
 
So shadow genug ist genug

Smile.gif


[ModOn]Beleidigender Beitrag wurde gelöscht[/ModOff]
Edit: Sowas kannste für dich behalten Sky.
mfg Robi
 
Last edited by a moderator:
Einer peinlicher als der andere, is kaum zum ansehen sowas. Und ich wette dass zu einem sogenannten "UF Treffen" sicher keiner willkommen is der solche Drohungen von sich lässt, nur mal so nebenbei.
 
Der Thread-Ersteller wird hierzu nichts mehr posten, da er gebannt wurde.
Sein letzter Beitrag war beleidigend und wurde editiert.
Wer sich berufen fühlt noch was zum eigentlichen Thema zu sagen, möge sich äußern.
Zum Bann wird hier absolut nix gepostet.

Gruß Robi

@Kili: Den Smilie kennste sicher noch, oder? :)
Ansonsten: Wie immer richtig.
 
@Shadow: Was hat jetzt bitte Jura mit Haftbefehlen zu tun?! Meinst Du in einem Jura-Studium erfährst Du, wie die Polizei Haftbefehle abarbeitet?

@raptorsf: Schon interessant. Kein Mensch, der im Gegensatz zu Dir Ahnung von dieser Materie hat, würde explizit die Erfolgsquote in genauen Prozentangaben vorhersagen können. Aber Hauptsache, man hat auch mal was geschrieben, gelle. Sowas nennt man latentes Spamming. :D

@BoD-Skywalker: Haftbefehl wegen fehlendem Wohnsitz existiert genau genommen nicht. Demnach wäre jeder Obdachlose ausgeschrieben...

@baboon: Du würdest auch mit Deinem polizeilichen Führungszeugnis niemals erfahren, ob nun ausgeschreiben bist oder nicht. Steht da nämlich nicht drinnen...

@FirstDai: Um ihn selber fragen zu können, setzt aber vorraus, daß er selbst von der Ausschreibung weiß, oder? ;)


Sorry allseits - aber ich konnte mir das jetzt nicht verkneifen.


Schöne Grüße,
Seib
 
Original geschrieben von LordSeibrich

@FirstDai: Um ihn selber fragen zu können, setzt aber vorraus, daß er selbst von der Ausschreibung weiß, oder? ;)

?
Er soll seinen freund fragen warum er so komisch ist und ob tatsächlich ein haftbefehl vorliegt.Wenn er dies nicht tut dann soll er es halt trotzdem mal mit google versuchen :rofl
 
@Lord:
Der Haftgrund "ohne festen Wohnsitz" ist sehr wohl existent.
In Berlin werden damit z.B. ausländische Straftäter und/oder Personen ohne festen Wohnsitz, wenn dazu noch dringender Tatverdacht besteht, festgenommen und für das Bereitschaftsgericht eingeliefert.
Dort prüft ein Amtsanwalt die vorläufigen polizeilichen Ermittlungsergebnisse, die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung und lässt den Festgenommenen dann entweder frei oder führt ihn dem Gericht zu wo verhandelt wird.
Der Haftgrund "ohne festen Wohnsitz" i.V.m. "dringenden Tatverdacht" ist sicherlich nicht der Klassiker aber er ist sehr wohl existent und in der polizeilichen Praxis durchaus öfters angewandt.

@Topic:
Ich bin in den letzten Jahren recht oft geflogen (Langstrecke und Inland).
Dabei wurde nur bei den Intercontinentalflügen mein Reisepaß gesichtet und auf Gültigkeit/Echtheit überprüft, mehr auch nicht.
Ein permanenter Datenabgleich von allen Fernreisenden ohne konkreten Verdachtsmoment erscheint mir rechtlich sehr bedenklich.
Insofern würde ich mir als gesuchter Straftäter beim Flug innerhalb der EU eigentlich keine Sorgen machen.

Gruß Robi
 
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