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Forenbetreiber müssen Beleidigungen zügig löschen
Frist von einem Tag im E-Mail-Zeitalter ausreichend
Betreiber von Diskussionsforen müssen dafür sorgen, dass beleidigende Äußerungen gegenüber Dritten zügig aus dem eigenen Forum entfernt werden, sofern sich beispielsweise Betroffene per E-Mail melden, entschied jetzt das Amtsgericht Winsen (Luhe).
In einem Diskussionsforum, das von dem Beklagten betrieben wird, wurde ein montiertes Polizeifoto eingestellt, das den Kläger als Kriminellen darstellt. Dieser hatte daraufhin den Betreiber per E-Mail aufgefordert, das Foto innerhalb eines Tages zu entfernen.
Nachdem der Forenbetreiber diese Frist nicht eingehalten hat, beantragte der Kläger eine einstweilige Verfügung, die am folgenden Tag auch verhängt wurde. Zwar nahm der Kläger den Antrag einen Tag später per Fax ohne Unterschrift zurück, da das Foto mittlerweile entfernt wurde, zog aber am Tag darauf diese Klagerücknahme abermals zurück. Kurz darauf ließ er die einstweilige Verfügung zustellen, gegen die der Beklagte Widerspruch einlegte.
Den Antrag des Forenbetreibers, dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und festzustellen, ob die einstweilige Verfügung unwirksam ist, lehnte das Gericht mit seinem Urteil vom 6. Juni 2005 (23 C 155/05) ab.
Das Argument des Forenbetreibers, er habe wegen Abwesenheit keine Möglichkeit gehabt, die E-Mail des Klägers zur Kenntnis zu nehmen, sei unerheblich, so das Gericht: "Wenn der Beklagte ein derartiges Forum betreibt, hat er in kurzen regelmäßigen Abständen Kontrollen durchzuführen. Im Zeitalter der schnellen E-Mails war der Beklagte verpflichtet, die von dem Kläger gesetzte Frist einzuhalten."
In Folge dessen wurde dem beklagten Forenbetreiber auferlegt, die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu tragen. (ji)
Quelle: http://www.golem.de/0506/38708.html
Es versteht sich zwar selbst, dass Beleidigungen in einem Forum nichts zu suchen haben, aber anscheinend muss man als Betreiber eines Forums nun täglich seine E-Mails nach Beschwerden durchsuchen.
Stellt sich jetzt nur noch die Frage nach der Definition einer Beleidigung, was die einen als beleidigend empfinden, stört andere überhaupt nicht. Und wie sieht es mit offensichtlich nicht ernst gemeinten Sticheleien unter Freunden aus?
Typisch deutsch, wir brauchen wirklich für jeden Mist genaue Regeln und Bestimmungen. Das sieht man auch an den Gesetztestexten, diese sind in anderen Ländern bei weitem nicht so textreich überladen wie bei uns.

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