also indizierung heisst es darf nicht an jungendliche und kinder weitergegeben werden aslo wie (pornos)lol
Alterskennzeichnung auch für Computerspiele
Im Einzelnen sieht das Gesetz vor:
Auch für Computerspiele wird eine altersgerechte Kennzeichnung verbindlich, wie sie jetzt schon für Filme und Videos gilt. Dies soll verhindern, dass jugendgefährdende Spiele Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden.
Das Indizierungsverfahren der Bundesprüfstelle wird neu geregelt. Insbesondere wird die Möglichkeit eingeführt, dass die Bundesprüfstelle auch ohne Antrag tätig werden kann. Damit sollen dort möglichst alle jugendgefährdenden Angebote erfasst werden können.
Zu diesem Zweck wird auch die Zuständigkeit der Bundesprüfstelle im Bereich der elektronischen Medien ausgedehnt. Ihre jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit jugendgefährdenden Inhalten kann dadurch im gesamten Online-Bereich genutzt werden. Ausnahme bleibt der Rundfunkbereich, der allein im Landesrecht geregelt ist.
Der Jugendmedienschutz wird auch systematisch neu gegliedert: Künftig wird zwischen "Trägermedien" (wie Bücher, Musik-CDs, Videokassetten, CD-ROMs und DVDs) und "Telemedien" (das sind Online-Medien) unterschieden. Diese Trennung löst die bisherigen Kategorien "Schriften", "Mediendienste" und "Teledienste" ab, deren Abgrenzung immer wieder zu Problemen führte.
Der Katalog der Trägermedien, die schwer jugendgefährdend sind, wird insbesondere im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Auch ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle werden Trägermedien mit weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt, wenn sie den Krieg verherrlichen, Menschen in einer ihre Würde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen.
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chris