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Moins,
ich bin momentan auf Kurzarbeit da es mein Chef ned auf die Reihe bekommt Aufträge an Land zu ziehen.
MAnchmal bekomm ich halt frei und natürlich nur 60% vom Lohn.
Das Problem: Meistens sitz ich dumm auf Werkstatt rum weil absolut nichts zu tun ist.
Ein wenig fegen ein wenig aufräumen ansonsten gammeln.
Ist der Chef selber in der Werkstatt macht er die Heizung richtig an. Fährt er weg (und ich bin noch da) schaltet er sie auf FRostschutz.
Wenn ich dann Glück habe haben wir 10°C in der Werkstatt.
und das 8h... HAb mir deswegen schon ne Lungenentzündung geholt, worauf er meinte dann tu doch was.
Super ich müßte schon Regale von a nach b und wieder zurück schieben und das 8h damits mir warm wird -_-
KAnn ich mich da auf orgendein Gesetz berufen?
Hab bislang die Arbeitstättenverordnung gefunden, da ist unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbst_ttv_2004/gesamt.pdf
10°C find ich nicht zumutbar, leider stehen da keine genauen Temp Angaben :/
Ich würd am liebsten einfach gehen wenn nichts anliegt und er nicht heizen will.
Oder mich halt auf Gesetze Berufen. Kann mir da Jemand helfen?

ich bin momentan auf Kurzarbeit da es mein Chef ned auf die Reihe bekommt Aufträge an Land zu ziehen.
MAnchmal bekomm ich halt frei und natürlich nur 60% vom Lohn.
Das Problem: Meistens sitz ich dumm auf Werkstatt rum weil absolut nichts zu tun ist.
Ein wenig fegen ein wenig aufräumen ansonsten gammeln.
Ist der Chef selber in der Werkstatt macht er die Heizung richtig an. Fährt er weg (und ich bin noch da) schaltet er sie auf FRostschutz.
Wenn ich dann Glück habe haben wir 10°C in der Werkstatt.
und das 8h... HAb mir deswegen schon ne Lungenentzündung geholt, worauf er meinte dann tu doch was.
Super ich müßte schon Regale von a nach b und wieder zurück schieben und das 8h damits mir warm wird -_-
KAnn ich mich da auf orgendein Gesetz berufen?
Hab bislang die Arbeitstättenverordnung gefunden, da ist unter:
Anhang Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1
3.5 Raumtemperatur
(1) In Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen,
in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die
Raumtemperatur gestellt werden, muss während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der
Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und des spezifischen
Nutzungszwecks des Raumes eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen.
(2) Fenster, Oberlichter und Glaswände müssen je nach Art der Arbeit und der
Arbeitsstätte eine Abschirmung der Arbeitsstätten gegen übermäßige Sonneneinstrahlung
ermöglichen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbst_ttv_2004/gesamt.pdf
10°C find ich nicht zumutbar, leider stehen da keine genauen Temp Angaben :/
Ich würd am liebsten einfach gehen wenn nichts anliegt und er nicht heizen will.
Oder mich halt auf Gesetze Berufen. Kann mir da Jemand helfen?



