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Pain,

ginge noch aber der is kein squadleader hab ich eben gesehen
 
zeig ihn doch an ;)
mit dem paragraphen wirst es bei dem wortlaut nichtmal auf 5€ bringen :D

Wiso sollte ich es auch 5€ bringen wollen. Hauptbezug würde in dem Fall eh auf § 187 StGB liegen. Da ein Fall der Verleumdung vorliegt. Erschwärend hinzu kommt in dem Fall das seine Verleumdung in Schriftform den Weg der verberitung gefunden hat.

Und in bezug auf StPO § 154e würde das Verfahren mit Sicherheit nicht eingestellt.
 
Wiso sollte ich es auch 5€ bringen wollen. Hauptbezug würde in dem Fall eh auf § 187 StGB liegen. Da ein Fall der Verleumdung vorliegt. Erschwärend hinzu kommt in dem Fall das seine Verleumdung in Schriftform den Weg der verberitung gefunden hat.

Und in bezug auf StPO § 154e würde das Verfahren mit Sicherheit nicht eingestellt.

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Wiso sollte ich es auch 5€ bringen wollen. Hauptbezug würde in dem Fall eh auf § 187 StGB liegen. Da ein Fall der Verleumdung vorliegt. Erschwärend hinzu kommt in dem Fall das seine Verleumdung in Schriftform den Weg der verberitung gefunden hat.

Und in bezug auf StPO § 154e würde das Verfahren mit Sicherheit nicht eingestellt.

mit sicherheit würde es das...da bei einer verleumdnung ein personen oder sachschaden enstanden sein muss...und den kannst du in keinem fall nachweisen!

1. kein turnierspiel aus dem man dich ausgeschlossen hätte
2. entstand dir keinerlei schaden dadurch

nichtmal den ruf eines cheaters kannst du dir jetzt nachweisen...zumals dazu auch keine urteile zu gibt meines wissens
und ne beleidigung wars in keinem fall

und ich glaube du verstehst den § 154e nicht richtig

in einem vergleich ist der sachverhalt einfach mal nichtig!

außerdem musses ja keine verleumdnung sein...sondern kann auch einfach als falschaussage geltend gemacht werden
 
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mit sicherheit würde es das...da bei einer verleumdnung ein personen oder sachschaden enstanden sein muss...und den kannst du in keinem fall nachweisen!

1. kein turnierspiel aus dem man dich ausgeschlossen hätte
2. entstand dir keinerlei schaden dadurch

nichtmal den ruf eines cheaters kannst du dir jetzt nachweisen...zumals dazu auch keine urteile zu gibt meines wissens
und ne beleidigung wars in keinem fall

und ich glaube du verstehst den § 154e nicht richtig

in einem vergleich ist der sachverhalt einfach mal nichtig!

außerdem musses ja keine verleumdnung sein...sondern kann auch einfach als falschaussage geltend gemacht werden

und auf deutsch?
 
Die Verleumdung ist damit zutreffend, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass sie nicht wahr sind. Und der Fall trifft zu.
Da ich mich durch seine Aussage in meiner Ehre verletzt fühle. Und er diese Aussage Öffentlich getroffen hat.
Dadurch wird es zu einer Wertung in einem Werturteil kommen. Da wenn man einen der "eSport" betreibt. Öffentlich als Cheater/Maphacker bezeichnet ist dies Rufmord und Verleumdung.
 
Nein. Da es eine Gernze gibt. Und diese Schwelle hast du deutlich Übertreten.
 
Die Verleumdung ist damit zutreffend, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass sie nicht wahr sind. Und der Fall trifft zu.

und genau das stimmt eben nicht....jeder könnte es annehmen und es eben nicht besser wissen ;)
jeder könnte dich als cheater bezeichnen! damit ist der tatbestand der verleumdnung eben noch nicht erfüllt...da es eben wirklich zutreffen könnte...in diesem fall müsstest du dich erstmal verteidigen oder diese behauptung widerlegen :)
ich glaube nicht das nur irgend ein gericht diesen fall als "verhandlungswertvoll" erachten würde ^^ aber du kannst es ja probieren :D

ich mach mir erstmaln bier auf ^^

Seid lieb zueinander, sonst kommt Mami :) :santa :bildung

stör unsere diskussion nich :p
 
Der Tatbestand der Verleumdung besteht ab dem Zeitpunkt wo er eine Behauptung ohne dafür Beweise zu haben.
Du kannst ja auch nicht einfach auf die Straße gehen und sagen der und der hat das kleine Mädchen Umgebracht. Das ist genau das selbe wie in diesem Fall. Also Verleumdung und Üble Nachrede. Und dadurch das er sowas Öffentlich anspricht. Sorgt er dafür das diese Behauptung weitergetragen wird ob Wahr oder Unwahr. Da er aber keine Beweise hat. Und jemand solange als Unschuldig gilt bis seine Schuld bewiesen ist.

Dadurch das sowas Öffentlich gemacht wird. Es kommt auch auf die Art und weise an ist es nunmal Rufmord und Verleumdung und das ist Strafbar. Schon alleine deshalb weil jeder der des Lesen hier mächtig ist dies Lesen kann. Dadurch der Meinung sein könnte das dies Zutreffend ist. Da dies aber überhaupt nicht so ist. Macht er sich Strafbar.
 
Art. 174, Abs. 1 StGB:

Wer jemanden wider besseres Wissen bei einem anderen eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung wider besseres Wissen verbreitet, wird auf Antrag mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Busse bestraft.

mit verleumdung hat das aber noch nix zu tun...und 5jahre gibs dafür auch noch nich ;)


zeig mir mal einen präzedenzfall (auch wenn es sowas in deutschland nicht im rechtlichen sinne gibt) der sowas (im esport) schonmal bestraft oder auch nur behandelt hat?!
 
§ 187 StGB Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

In dem Fall schon ist Quasi beides zutreffend.
 
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