- Joined
- Jul 28, 2001
- Messages
- 62,725
- Reaction score
- 36
In der deutschen Rechtsprechung findet man ja immer wieder interessante "Neuerungen" die wohl als Überbleibsel aus alten Zeiten zu bewerten sind.
Eine davon ist wohl die Folgende:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gotteslästerungsparagraph
Aufgrund dieses Paragraphen ist es z.B. auch schon gelungen die Uraufführung eines religionskritischen Theaterstückes zu verhindern, wobei sich das Bundesverfassungsgericht zurück gehalten hat hier eine Grundsatzentscheidung zu fällen.
Ich halte diesen Paragraphen der auch als "Gummiparagraph" bezeichnet wird für etwas gefährlich und übertrieben und denke eigentlich dass er abgeschafft werden könnte.
Eine davon ist wohl die Folgende:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gotteslästerungsparagraph
Der auch als Gotteslästerungsparagraph bezeichnete § 166 StGB der Bundesrepublik Deutschland stellt die "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" unter Strafe.
Gesetzestext
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Aufgrund dieses Paragraphen ist es z.B. auch schon gelungen die Uraufführung eines religionskritischen Theaterstückes zu verhindern, wobei sich das Bundesverfassungsgericht zurück gehalten hat hier eine Grundsatzentscheidung zu fällen.
Ich halte diesen Paragraphen der auch als "Gummiparagraph" bezeichnet wird für etwas gefährlich und übertrieben und denke eigentlich dass er abgeschafft werden könnte.

) bei der zuständigen Widerspruchsbehörde bzw. dem zuständigen Gericht und dem daraus resultierenden Ergebnis (wenn positiv für Betroffenen) widerlegt werden kann. Es gibt immer eine Rechtskontrolle in jeder Instanz. Wenn das Theaterspiel verboten wurde, dann wird das durchaus seinen Sinn gehabt haben.

aber das kommt raus, wenn man juristische themen ( ohne jede brisanz.. um genau zu sein: diese vorschrift istdie langeweile in person.. witzig, das hier jemand drüber redet^^) von laien bequakt werden... ungefähr jede dritte äußerung ist sachlich komplett falsch. was ich im generals - forum schon mal erwähnt hatte: wer keine ahnung von atomphysik hat, einfach pssssst. da kümmern sich die drum, die davon ahnung haben. wer keine ahnung vom recht hat, für den sollte ähnliches gelten... "gefährlich" ist nämlich nicht, dass so eine vorschrift existiert, sondern ( wie auch, wenn das dumpfe volksempfinden mal wieder nach höheren strafen schreit), wenn nicht-juristen über solche themen anfangen zu quaken.. da wird mal grad die demokratie als scheindemokratie bezeichnet, da wird von "verklagen" geredet, obwohl's um eine strafvorschrift geht und zu guter letzt sowas:
@ unknown der es mit 3 sätzen ausgedrückt hat