"Ausländergewalt: Deutsches Opfer setzt sich erfolgreich zur Wehr"

Moin.
Bin durch Zufall auf das Forum gestoßen, hab beschlossen zu dem Faden meinen Senf dazuzugeben.

Maßstab bei einer Notwehr ist immer noch laut Gesetz:
Sicherheit für das Opfer. Die Abwehr muß die Bedrohung nachhaltig beenden und eine weitere Gefährdung durch den Täter ausschließen. Erst wenn dieses "soviel wie nötig" gewährleistet ist, heißt es für das Opfer "sowenig wie möglich". Und da hat man als Opfer das Recht auf ein Sicherheitspolster. Und hier unnötig Risiko eingehen und das eigene Leben zusätzlich riskieren, damit man dem Angreifer ja nicht zu viel weh tut ist keinem Opfer zuzumuten.

Ich bin auch schon mal von einer Gang attackiert worden. Und ich hab mir viel gedacht, aber sicher nicht, daß ich einem Angreifer erste Hilfe leiste, damit der Typ der vorher bei der Gang schmiere gestanden hat mich von hinten angreift. Nebenbei haben die Gangs Handys und wissen wo sie Verstärkung herkriegen. Und ein Taschenmesser -überraschend eingesetzt- ist sicher ein legales Mittel um körperliche Unterlegeneheit und Unterzahl auszugleichen.
 
Back
Top Bottom