Als Azubi kleine Nebentätigkeit und auf Rechnung arbeiten

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Feb 26, 2004
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Hey Leute,
hab jetzt das Angebot bei einem Bekannten was in der Firma an den Computern zu machen. Jetzt die Frage:

Wie rechne ich das ab? Bin zur Zeit in einem Dualen Studium mitsamt Ausbildung. Ich habe irgendwo gelesen, man darf eine Rechnung ausstellen und muss es auf der Steuer angeben. Wie genau sieht das aus?

Ich liege ohne Steuern über den 8004, aber nach Abzug von Sprit etc. weit dadrunter. Wollte mal wissen, wie sich das jetzt verhält.
Dankeschön.
 


hm, kann ich dir spontan nun nicht sagen, aber ganz wichtig:

Die Nebentätigkeit muss (!) von deinem Ausbilder genehmigt werden.

hierzu nen Beitrag (nicht von mir) aus nem anderen Forum:

Hallo zusammen,
der Berufsausbildungsvertrag ist ein Rechtsverhältnis eigener Art. Er unterscheidet sich vom reinen Arbeitsvertrag vor allem dadurch, dass er für den Ausbildenden eine besondere Fürsorge- und Erziehungspflicht enthält, wie sie in § 14 Abs.1 Nr.5 BBiG zum Ausdruck kommt. Die Bestimmungen des Arbeitsrechts gelten für Auszubildende nur in so weit, als ihnen im Vergleich zum Ausbildungs- bzw. Jugendschutzrecht daraus keine Nachteile erwachsen.
Die wichtigste Pflicht aus dem Ausbildungsvertrag für die Auszubildenden ist die Lernpflicht. Auszubildende, die diese Lernpflicht ernst nehmen, werden wenig Zeit für Nebentätigkeiten haben, denn anders als bei einem normalen Arbeitsvertrag hören die Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag mit Verlassen des Werkstores nicht auf. Lernpflicht ist umfassender als die Arbeitspflicht. Auszubildende müssen in ihrer "Freizeit" z.B. für die Berufsschule lernen, wenn sie das Ausbildungsziel erreichen wollen.
Die entscheidende Frage vor Zustimmung oder Ablehnung einer Nebenbeschäftigung muss also heißen: Wird damit der Lernerfolg gefährdet?
Die Beantwortung dieser Frage schließt einen interessanten Nebeneffekt mit ein. Möglicherweise kann der oder die Auszubildende im Rahmen seiner oder ihrer Nebenbeschäftigung sogar etwas Wichtiges für den Ausbildungserfolg lernen oder üben.
Das wäre ein Grund zur Zustimmung.
Die Arbeitszeit aus dem Ausbildungsverhältnis und der Nebenbeschäftigung zusammen darf außerdem die gesetzlich zulässige Höchstgrenze aus dem JArbSchG bzw. bei Erwachsenen dem AZG nicht überschreiten. Auch das Bundesurlaubsgesetz schreibt eindeutig vor, dass Freizeit der Erholung zu dienen hat.
Unzulässig ist eine Nebentätigkeit in jedem Falle dann, wenn damit dem eigenen Arbeitgeber Konkurrenz gemacht wird oder gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit verstoßen wird.

 
Wie lächerlich ist das denn... oh man. Naja es hat indirekt etwas mit meiner Ausbildung zu tun. Naja da muss ich dann mal schauen.
 


im Normalfall sagt kein Ausbilder was gegen nen Nebenjob ;)

also da würde ich mir nich sooooo nen Kopf machen. Ist aber eben trotzdem wichtig, dass du es dir genehmigen lässt.
 


im Normalfall sagt kein Ausbilder was gegen nen Nebenjob ;)

also da würde ich mir nich sooooo nen Kopf machen. Ist aber eben trotzdem wichtig, dass du es dir genehmigen lässt.

Oh, sei dir da mal nicht so sicher. Unsere Ausbildungsstätte (Krankenpflege) untersagt mehr als 10h Mehrarbeit im Monat durch andere Tätigkeit. Also informieren, was dein Arbeitsgeber sagt.
 
Schwarz wird es auf keinen Fall laufen, weil mein Auftraggeber das natürlich alles ordnungsgemäß ablaufen lassen will.

Jetzt hat mir aber noch keiner die Frage beantwortet, die mich interessiert: Wie rechne ich das ganze ab?
 
Ich kann leider nur mein Halbwissen auspacken:
Du wirst die Steuer am Anfang abführen müssen und kannst dir über die KM-Pauschale das Geld über den Lohnsteuerjahresausgleich wiederholen
 
Nur wohin führ ich sie ab?
Bis ich die Arbeit machen kann dauerts eh noch 3 - 4 Wochen, solange wollte ich mich vernünftig darüber schlau machen.
 
Du wirst die Steuer am Anfang abführen müssen und kannst dir über die KM-Pauschale das

Voraussetzung um das zu sagen ist das du weisst wieviel er fährt und ob er überhaupt fährt.
Woher weisst du denn wieviel er fährt ?
 
Ich liege ohne Steuern über den 8004, aber nach Abzug von Sprit etc. weit dadrunter. Wollte mal wissen, wie sich das jetzt verhält.
Dankeschön.

Daher :)

Machst du das über Lohnsteuerkarte oder wirklich klassisch auf Rechnung mit Gewerbeschein? Wenn über Gewerbeschein, dann musst du die Einnahmen in deiner Steuererklärung angeben. Arbeitest du nur für eine Firma? Wenn ja.. pass bisschen auf, das KANN dann wie eine Scheinselbständigkeit wirken.
 
puh, wie sieht es dann eigentlich mti sozialversicherung bei dir oder allgemein aus? bist jetzt wahrscheinlich über deinen arbeitgeber komplett versichert? was ist in dem mom, wenn du auf gewerbeschein oder als nebenjob da tätig bist? knappschaft? oder selbst versichern :?
 
Wichtig: Im Normalfall braucht man eine Zustimmung, keine Genehmigung. D.h. die musst erst zum Ausbilder, bevor du eine Tätigkeit aufnehmen darfst.

Sinn der Sache ist eigentlich logisch - dein Ausbildungsverhältnis soll nicht Gefahr laufen, unter der zusätzlichen Tätigkeit zu leiden. Soweit das garantiert ist, ist es in der Regel kein Problem (bzw. du hast ggf. sogar einen Anspruch auf die Zustimmung).
 
Wichtig: Im Normalfall braucht man eine Zustimmung, keine Genehmigung. D.h. die musst erst zum Ausbilder, bevor du eine Tätigkeit aufnehmen darfst.

Sinn der Sache ist eigentlich logisch - dein Ausbildungsverhältnis soll nicht Gefahr laufen, unter der zusätzlichen Tätigkeit zu leiden. Soweit das garantiert ist, ist es in der Regel kein Problem (bzw. du hast ggf. sogar einen Anspruch auf die Zustimmung).

Steht doch oben schon 2x
 
Eh... Ich dachte ich mach das ganze Freiberuflich, es sollen ja nur Computer neu aufgespielt werden, ist eigtl. eine einmalige Angelegenheit.

Versichert bin ich komplett über meinen Arbeitgeber.
 
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