Weshalb sollte hier eine Sonderregelung erfolgen?
Beim § 24a StVG haben wir eine ähnliche Misere, seit vielen Jahren.
Herr XY fährt zur späten Stunde mit 0,52 Promille in der Visage spazieren, wird einer Kontrolle unterzogen. Kein Anfangsverdacht vorhanden, lehnt Alkotest dankend ab - und...