eidesattliche Versicherung / Schuldfrage

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Hallo Leutz,

mein problem, ich liege im Rechtsstreit mit meinem alten Vermieter. Ich soll eine völlig überzogene Nebenkostennachzahlung tätigen, sehe aber nicht ein für die alte "Drecksbude" in der ich leben musste soviel Geld zu zahlen. Zum besseren Verständnis: 50 m² NK im Monat 125€ nach 6 Monaten sollte ich 600€ nachzahlen. Das verweigerte ich weil ich mich bei Vertragsabschluss in der Höhe der angegebenen NK arglistig getäuscht fühle ( sie wollten die alte Hütte halt schnell vermieten und haben die NK Zahlen geschönt oder sowas in der Art)

Nun jedenfalls hab ich einem Mahnbescheid widersprochen und am 12.12.11 soll ich das vor Gericht klären. Allerdings soll ich bereits am Momntag 28.11 eine Eidesstattliche Versicherung abgeben. Ich frage mich allerdings ob das nicht ein schwerer Formfehler ist. Wie kann man eine Eidesstattliche Versicherung abgeben müssen wenn die Schuldfrage noch überhaupt nicht geklärt ist ?

Hoffe jemand weiss Rat ... Danke
 
Das Mahnverfahren deutscher Amtsgerichte kenne ich.
Deshalb stelle ich dir nun paar Fragen da die Ausführungen oben unvollständig scheinen.

Du sagtest du hast nach Erhalt des Mahnbescheides mit einem Kreuz der Geforderten Gesammtsumme widersprochen.
Nach diesem widerspruch sollte dein Vermieter vom Gericht aufgefordert werden, eine schriftliche Anspruchsbegründung innerhalb 2 Wochen dem Gericht zu übersenden.

Diese sollte dir dann vom Gericht als Kopie übersendet werden mit der Gerichtlichen Aufforderung Stellung zu nehmen.

Liegt dir eine Anspruchsbegründung vor ?
Wenn ja ?
Hast du Stellung genommen in Form einer Klageerwiderung ?
 
Du sagtest du hast nach Erhalt des Mahnbescheides mit einem Kreuz der Geforderten Gesammtsumme widersprochen.
Nach diesem widerspruch sollte dein Vermieter vom Gericht aufgefordert werden, eine schriftliche Anspruchsbegründung innerhalb 2 Wochen dem Gericht zu übersenden.

Diese sollte dir dann vom Gericht als Kopie übersendet werden mit der Gerichtlichen Aufforderung Stellung zu nehmen.

Liegt dir eine Anspruchsbegründung vor ?
Wenn ja ?
Hast du Stellung genommen in Form einer Klageerwiderung ?

Um das zu beantworten muss ich Zuhause nochmal die Unterlagen checken. Soweit ich mich erinnere habe ich nach dem Widerspruch des Mahnbescheides nur 1 Schreiben zur Vorladung zum gerichtstermin bekommen.
 
Hör zu du musst was falsch verstanden haben !
Es steht auf jedem verschicktem Mahnbescheid, daß das Gericht den gestellten Anspruch noch nicht geprüft hat.
Die Forderung zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, erfolgt erst nach mehreren schritten.

1. Die Erlangung der Klägerin eines Rechtswirksamen vollstreckbarem Titel.
Durch z.B. Annerkenntnisurteil,Versäumnisurteil, Gerichtsurteil.

2. Nachdem der Gläubiger einen Rechtswirksamen Schuldtitel erlangt hat und die Summe bisher erfolglos einzutreiben versuchte.
Kann er beim Schuldner die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid) erzwingen. Das macht dann z.B. der Gerichtsvollzieher.

Da bei dir aber noch nichtmal festgestellt wurde ob der Anspruch gerechtfertigt ist, nun die Frage :

Wer genau verlangt von dir die Abgabe der Eidesstaatlichen Versicherung ?

War der Gerichtsvollzieher schon mal bei dir ?
 
Da bei dir aber noch nichtmal festgestellt wurde ob der Anspruch gerechtfertigt ist

Das ist es ja was mich so wundert und warum ich von einem schweren Formfehler ausgehe.

Wer genau verlangt von dir die Abgabe der Eidesstaatlichen Versicherung ?

Ich wurde von der zuständigen OGV dazu aufgefordert. Mehr weiß ich grade nicht, sitze noch auf der Arbeit. Gucke später nochmal in die Aufforderung wie das begründet sein soll, gehe jedoch jetzt schon davon aus das es hier schwere Missverständnisse gibt.

Ich habe vor einigen Wochen mit der OGV telefoniert und ihr das so gesagt was ich hier grade sage und sie meinte ich müsste erst zum Gericht und die Zwangsvollstreckung verhindern durch irgend einen Antrag. Das habe ich freilich nicht getan da ich mich im Recht sehe und auf der Arbeit in der Hochsaison unentbehrlich bin.
 
Ich dachte jetzt, das es auf Grund deiner Aussage
50 m² NK im Monat 125€ nach 6 Monaten sollte ich 600€ nachzahlen.
6 Monate sind.

Wenn du im September eingezogen bist, dann ist in der Regel die erste Nachzahlung auch viel höher.
Weil du ja ohne schon Nebenkosten eingezahlt zu haben, direkt in die Heizperiode kommst.
Ich hatte das gleiche Problem auch vor ein paar Jahren und bin zum Mieterverein. Die haben alles durchgerechnet und ich kam da auch nicht raus.
 
Ich habe den Post von Wassermelone wegen Zeitmangel nicht lesen können. Aber folgendes solltest Du Dir merken:

Wenn Du einen Mahnbescheid bekommen hast, kannst Du innerhalb von 2 Wochen dagegen Einspruch einlegen. Versäumst Du diese Frist muss der Antragssteller einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
Bzw. wird dieser automatisch nachgesendet, nachdem der Antragssteller die Rechnung über den Mahnbescheid bezahlt hat.

Hast Du bereits einen Vollstreckungsbescheid, kannst Du immer noch innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen, dieses mal aber schriftlich mit Begründung. Beim Mahnbescheid reicht es, wenn Du den angehängten Zettel ausfüllst und unterschreibst.
Die Aufforderung zur schriftlichen Stellungsnahme bekommst Du dann vom zuständigen Amtsgericht.

Aber gezielt zu deiner Frage:

Wenn Du keine anderen Schulden hast, dann musst Du noch keine eidesstaatliche Versicherung unterschreiben. Selbst wenn das Gericht am Gerichtstermin dem Antragssteller Recht gibt und der Titel vollstreckbar wird, hast Du die Möglichkeit den Betrag (600€) in 6 Raten beim Gerichtsvollzieher zu bezahlen. Erst wenn Du Mittellos bist und eben kein Geld zum begleichen der Schulden hast, kann der Antragssteller einen Antrag auf Abgabe zur Eidesstaatlichen Versicherung stellen. Weigerst Du Dich diese zu unterschreiben, kannst Du sogar von der Polizei vorgeführt werden.

Fazit:

Wenn Du bei dem Mahnbescheid rechtzeitig (innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt) den Einspruch eingelegt hast, UND keine andere alten Schulden hast, dann kann Dich niemand zwingen etwas zu unterschreiben.
 
Ich wurde von der zuständigen OGV dazu aufgefordert. Mehr weiß ich grade nicht, sitze noch auf der Arbeit. Gucke später nochmal in die Aufforderung wie das begründet sein soll, gehe jedoch jetzt schon davon aus das es hier schwere Missverständnisse gibt.

Ok Trixx, die Sache ist Ernst und die Kacke am Dampfen.

Wenn eine Obergerichtsvollzieherin dich Zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid) auffordert liegt ihr ein Titel vor.
Wie es dazu kommt das dieser Titel existiert, kann auch sachlich unerklärliche Gründe haben.
Ich Unterlasse es hier mal die verschiedenen Szenarien durchzuspielen und empfehle dir dringendst die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.
 
Ich dachte jetzt, das es auf Grund deiner Aussage 6 Monate sind.

Wenn du im September eingezogen bist, dann ist in der Regel die erste Nachzahlung auch viel höher.
Weil du ja ohne schon Nebenkosten eingezahlt zu haben, direkt in die Heizperiode kommst.
Ich hatte das gleiche Problem auch vor ein paar Jahren und bin zum Mieterverein. Die haben alles durchgerechnet und ich kam da auch nicht raus.

Ja in der Tat wurde mir das vom Vermieter mit der Heizperiode begründet. Für das andere halbe Jahr sollte ich aber weitere 180 € NK zahlen. Falls sich jemand erinnert das war ein bis zu 40 Grad heisser Sommer und die Heizung wurde vom Hausmeister auf mein Bitten wegen meinem Kind erst Anfang Oktober hochgefahren.

Das heisst also 780 € NK Nachzahlung + 1500 € die ich eh schon bezahlte als normalen NK Abschlag. Macht 2280 € NK. Teile ich das durch 12 Monate kommt man auf 190 € NK statt wie im Mietvertrag angegeben 125 €. Das ist eine Steigerung von ca. 1/3 also 33%, was dann natürlich auch Vormieter und Nachmieter zu entrichten haben. Deshalb bin ich von geschönten (also arglistig getäuscht) NK Zahlen im Mietvertrag ausgegangen und habe dem Mahnbescheid widersprochen.

Wenn eine Obergerichtsvollzieherin dich Zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid) auffordert liegt ihr ein Titel vor.
Wie es dazu kommt das dieser Titel existiert, kann auch sachlich unerklärliche Gründe haben.
Ich Unterlasse es hier mal die verschiedenen Szenarien durchzuspielen und empfehle dir dringendst die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.

Diese OGV hat mir doch den Mahnbescheid persönlich zugestellt und dem habe ich 2 Tage später widersprochen. Wo soll da ein vollstreckbarer Titel herkommen.
Zu allem Überfluss meinte der Rechtverdreher der Vermieter mir eine Rechnung zu stellen für sein 1. Schreiben was auch völliger Mumpitz ist ohne klare Schuldzuweisung.
Ich werd da nicht schlau draus aber gut, Montag weiss ich mehr dann soll ich ja zur OGV...

allgemein:
Ich bin ein stinknormaler eher Geringverdiener hab sicher keine 600€ locker inner Kaffeekasse rumliegen. Deshalb wehre ich mich solange dagegen bis ein Gericht bestätigt hat das ich zu zahlen habe. Ist in der Tat sehr kompliziert alle Fakten so zu schildern wie sie tatsächlich sind aber da stimmt doch vorne und hinten was nicht.
Trotzdem Dank an alle für ihre Statements...
 
Last edited:
Ich bin ein stinknormaler eher Geringverdiener hab sicher keine 600€ locker inner Kaffeekasse rumliegen. Deshalb wehre ich mich solange dagegen bis ein Gericht bestätigt hat das ich zu zahlen habe. Ist in der Tat sehr kompliziert alle Fakten so zu schildern wie sie tatsächlich sind aber da stimmt doch vorne und hinten was nicht.
Trotzdem Dank an alle für ihre Statements...

Das Gericht hat dieses schon längst bestätigt, sonst gäbe es keinen
Vollstreckbaren Titel.

Weiss der Geier wie es zum Schuldtitel kam.
Es kann z.B. ein Versäumnissurteil sein, weil du innerhalb einer Frist nicht geantwortet hast, wofür du vielleicht auch gar nichts kannst weil die zustellung falsch war oder du den Brief mit der Werbung weggeschmissen hast.
Es kann alles sein.

Hier kann man dir nicht Weiterhelfen, die Details fehlen.
Deshalb geh zum ADVOKATEN.
 
Ich habe zwar keine Ahnung von der rechtlichen Seite aber hast Du nicht im letzten Absatz von Beitrag 5 gesagt, dass Du einen Antrag der die Zwangsvollstreckung verhindert, nicht bei Gericht eingereicht hast?
Vielleicht liegt da der Hund begraben und daher der Titel.

Jedenfalls wünsche ich dir viel Glück
 
Wieso gehst du nicht einfach mit der NK Abrechnung zum Mieterschutzbund und lässt die prüfen?
Wenn die korrekt ist -> zahlen (oft sind die NK übrigens auf 2 Personen gerechnet, wenn ihr zu dritt eingezogen seid und dem Vermieter war das nicht bekannt ergibt sich manchmal sowas).
Wenn nicht -> Klagen

Wenn das dein tatsächlicher Verbrauch war, dann musst du das auch zahlen, und wenn ich schon höre das du nicht mal genau weißt was du an Unterlagen bekommen hast... Selber Schuld!
 
da ich selbst einmal einen ungerechtfertigten titel erhalten habe (nachdem ich widersprochen hatte kam auch nix mehr), habe ich mir bzgl. des procederes auch etwas wissen angeeignet. daher sehe ich es defintiv so wie wassermelone - wenn der titel (meinetwegen auch unkorrekter weise) vollstreckbar geworden ist, musst du zum anwalt und zwar zügig. für mieterschutzbund ist es imho leider schon zu spät. kleiner tipp: beim anwalt ist zeit=geld - logisch. von daher solltest du den besuch gut vorbereiten:
1. sämtliche unterlagen zusammensuchen
2. in chronologische reihenfolge bringen
3. bastel dir eine chronologische übrsicht, WANN WAS WIE WO WESWEGEN stattgefunden hat. idealer weise ist die lieber zu detailliert als dass da irgendetwas möglicherweise entscheidendes fehlt.
--> desto besser und schneller kann dir geholfen werden. btw. haben anwälte auch grundsätzlich ahnung darüber ob und wie du dir ggf. deren kosten irgendwo wiederholen kannst.
 
Danke, hat sich alles geklärt da heute der Termin zur EV war. Die EV und der Gerichtstermin sind 2 verschiedene unäbhängige Vorgänge. Die zuständige OGV hatte nicht mal Unterlagen das zu dieser Sache ein Gerichtstermin anberaumt wurde. Der Anwalt des Vermieters hatte die Abgabe der EV gefordert dieser habe ich heute widersprochen also nicht abgegeben. Nun muss der zuständige Richter entscheiden ob ich zu zahlen habe. Sollte dies so sein, zahl ich es natürlich. EV abgehakt.
 
Danke, hat sich alles geklärt da heute der Termin zur EV war. Die EV und der Gerichtstermin sind 2 verschiedene unäbhängige Vorgänge. Die zuständige OGV hatte nicht mal Unterlagen das zu dieser Sache ein Gerichtstermin anberaumt wurde. Der Anwalt des Vermieters hatte die Abgabe der EV gefordert dieser habe ich heute widersprochen also nicht abgegeben. Nun muss der zuständige Richter entscheiden ob ich zu zahlen habe. Sollte dies so sein, zahl ich es natürlich. EV abgehakt.

Das ist aber sehr komisch gelaufen.
Die GV kommen eigentlich nur wenn ein Titel schon vorliegt und auch dann dauert es noch.
Aber es kann auch vorkommen, dass sich die Zeiträume ein wenig überlagern.
Wichtig ist der Widerspruch!

Zur Sache:
Es ist so wie oben beschrieben.
Ich selber habe schon mehr als einmal so ein Verfahren eingeleitet und im Mietrecht bisher einmal gegen meinen alten Vermieter (Kaution und Nebenkosten).
Mahnbescheid => Widerspruchsrecht innerhalb von 2 Wochen (das kann man einfach ankreuzen)
Vollstreckungsbescheid => Widerspruchsrecht von 2 Wochen (das kann man einfach ankreuzen)


Der Mieterschutzbund hilft hier und einen kompetenten Anwalt nennen sie dir auch.
Das hilft erstmal Klarheit zu bekommen ob die NK Abrechnung gerechtfertig ist.
Viele NK Abrechnungen weisen Fehler auf und evtl. hast du Glück.
 
Gerichtsverhandlung...Richterin und Anwalt des Gläubigers verstanden sich prächtig..Antragstellerin nichtmal anwesend (was schon belegt wie groß meine Chancen waren)
Resultat: Sie haben mich gezwungen meinen Einspruch zurückzunehmen. habe jetzt einen neuen Termin zur Abgabe der EV bekommen.
Die fragen nichtmal ob ich zahlen möchte/kann, die scheinen es zu bevorzugen Leute kleinmachen zu wollen. Toller Rechtsstaat.

Urteilsbegründung : Wie hoch ein Vermieter seinen Nebenkosten im Mietvertrag beziffert ist unerheblich. Selbst wenn er 1€ angibt und die tatsächlichen Kosten 200 € sind ist das rechtens so. Ein Mieter hat sich vorher über die Energieeffizienz eines Objektes zu erkundigen. Tolle Logik in einem Land wo jeder Killefitz geregelt ist.
 
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