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Hallo Leutz,
mein problem, ich liege im Rechtsstreit mit meinem alten Vermieter. Ich soll eine völlig überzogene Nebenkostennachzahlung tätigen, sehe aber nicht ein für die alte "Drecksbude" in der ich leben musste soviel Geld zu zahlen. Zum besseren Verständnis: 50 m² NK im Monat 125€ nach 6 Monaten sollte ich 600€ nachzahlen. Das verweigerte ich weil ich mich bei Vertragsabschluss in der Höhe der angegebenen NK arglistig getäuscht fühle ( sie wollten die alte Hütte halt schnell vermieten und haben die NK Zahlen geschönt oder sowas in der Art)
Nun jedenfalls hab ich einem Mahnbescheid widersprochen und am 12.12.11 soll ich das vor Gericht klären. Allerdings soll ich bereits am Momntag 28.11 eine Eidesstattliche Versicherung abgeben. Ich frage mich allerdings ob das nicht ein schwerer Formfehler ist. Wie kann man eine Eidesstattliche Versicherung abgeben müssen wenn die Schuldfrage noch überhaupt nicht geklärt ist ?
Hoffe jemand weiss Rat ... Danke
mein problem, ich liege im Rechtsstreit mit meinem alten Vermieter. Ich soll eine völlig überzogene Nebenkostennachzahlung tätigen, sehe aber nicht ein für die alte "Drecksbude" in der ich leben musste soviel Geld zu zahlen. Zum besseren Verständnis: 50 m² NK im Monat 125€ nach 6 Monaten sollte ich 600€ nachzahlen. Das verweigerte ich weil ich mich bei Vertragsabschluss in der Höhe der angegebenen NK arglistig getäuscht fühle ( sie wollten die alte Hütte halt schnell vermieten und haben die NK Zahlen geschönt oder sowas in der Art)
Nun jedenfalls hab ich einem Mahnbescheid widersprochen und am 12.12.11 soll ich das vor Gericht klären. Allerdings soll ich bereits am Momntag 28.11 eine Eidesstattliche Versicherung abgeben. Ich frage mich allerdings ob das nicht ein schwerer Formfehler ist. Wie kann man eine Eidesstattliche Versicherung abgeben müssen wenn die Schuldfrage noch überhaupt nicht geklärt ist ?
Hoffe jemand weiss Rat ... Danke