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Ich erspar euch hier alle vorherigen Einzelheiten wie es dazu kam. Bin mal wieder in was reingeritten. Diesmal telefonisch und zu meiner Verwunderung wussten die auch schon meine Kontodaten... Ich weiß, dass ich damals an so nem Scheiß teilgenommen habe, allerdings war der Anruf von einer "anderen" Firma. Mir war sofort klar, dass es sich hier um eine Briefkastenfirma handelt, als der Brief, mit dem angeblich zustande gekommenen Vertrag ins Haus flatterte.
Ich habe schon zuletzt bei diesem Mega-Downloads Kack gesiegt (da ich es einfach im Sand verlaufen hab lassen, da selbst nach 3 Mahnungen nicht gezahlt ...) Die haben also das Handtuch geworfen.
Nun hier ist die Sache schon etwas komplizierter, da ich eine Briefkastenfirma vermute. Ich werde mich umgehend mal mit dieser Site hier in Verbindung setzen.
http://www.antispam.de/forum/showthread.php?t=19336
Hauptfrage in diesem Thread: Was mache ich, wenn mein Widerrufsbrief nicht zugestellt werden kann?
Ach ja und ganz wichtig:
Ich habe in diesem Brief lediglich
Nicht vor Vertragsschluss ... d.h. ist dass überhaupt ein zustande gekommener Vertrag, wenn ich nicht selbst mit Stift für diesen unterschrieben habe??
Ich habe schon zuletzt bei diesem Mega-Downloads Kack gesiegt (da ich es einfach im Sand verlaufen hab lassen, da selbst nach 3 Mahnungen nicht gezahlt ...) Die haben also das Handtuch geworfen.
Nun hier ist die Sache schon etwas komplizierter, da ich eine Briefkastenfirma vermute. Ich werde mich umgehend mal mit dieser Site hier in Verbindung setzen.
http://www.antispam.de/forum/showthread.php?t=19336
Hauptfrage in diesem Thread: Was mache ich, wenn mein Widerrufsbrief nicht zugestellt werden kann?
Ach ja und ganz wichtig:
Tipp!
Die Widerrufsfrist beginnt nur zu laufen, wenn man nachweisbar(!) eine Belehrung über den Widerruf erhalten hat. Der Unternehmer ist hier im Streitfall in der Beweispflicht. Bezüglich der Beweisbarkeit wird es für den Unternehmer schwierig, wenn er nichts Schriftliches von Ihnen in der Hand hat. D.h., Sie müssten ihm mit Ihrer Unterschrift bestätigt haben, dass Sie über das Widerrufsrecht belehrt wurden.
Ich habe in diesem Brief lediglich
Widerrufrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von EINEM MONAT ohne Angabe von Gründen etc. in Textform (Einschreiben) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss
Nicht vor Vertragsschluss ... d.h. ist dass überhaupt ein zustande gekommener Vertrag, wenn ich nicht selbst mit Stift für diesen unterschrieben habe??
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