Widerrufsrecht vs. Briefkastenfirma

Vasaal

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Ich erspar euch hier alle vorherigen Einzelheiten wie es dazu kam. Bin mal wieder in was reingeritten. Diesmal telefonisch und zu meiner Verwunderung wussten die auch schon meine Kontodaten... Ich weiß, dass ich damals an so nem Scheiß teilgenommen habe, allerdings war der Anruf von einer "anderen" Firma. Mir war sofort klar, dass es sich hier um eine Briefkastenfirma handelt, als der Brief, mit dem angeblich zustande gekommenen Vertrag ins Haus flatterte.

Ich habe schon zuletzt bei diesem Mega-Downloads Kack gesiegt (da ich es einfach im Sand verlaufen hab lassen, da selbst nach 3 Mahnungen nicht gezahlt ...) Die haben also das Handtuch geworfen.

Nun hier ist die Sache schon etwas komplizierter, da ich eine Briefkastenfirma vermute. Ich werde mich umgehend mal mit dieser Site hier in Verbindung setzen.

http://www.antispam.de/forum/showthread.php?t=19336

Hauptfrage in diesem Thread: Was mache ich, wenn mein Widerrufsbrief nicht zugestellt werden kann?
Ach ja und ganz wichtig:
Tipp!
Die Widerrufsfrist beginnt nur zu laufen, wenn man nachweisbar(!) eine Belehrung über den Widerruf erhalten hat. Der Unternehmer ist hier im Streitfall in der Beweispflicht. Bezüglich der Beweisbarkeit wird es für den Unternehmer schwierig, wenn er nichts Schriftliches von Ihnen in der Hand hat. D.h., Sie müssten ihm mit Ihrer Unterschrift bestätigt haben, dass Sie über das Widerrufsrecht belehrt wurden.

Ich habe in diesem Brief lediglich
Widerrufrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von EINEM MONAT ohne Angabe von Gründen etc. in Textform (Einschreiben) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss

Nicht vor Vertragsschluss ... d.h. ist dass überhaupt ein zustande gekommener Vertrag, wenn ich nicht selbst mit Stift für diesen unterschrieben habe??
 
Last edited:
Den Nachweis, dass dieser nicht zustellbar war, aufheben. Des Weiteren einen zweiten Zustellversuch unternehmen und den Beleg ebenso aufheben. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann stell noch ein paar andere Bemühungen wie Versuch eines Anrufs oder E-Mail an, das wird aber schon nicht mehr zu erwarten sein.

Edit: Vertragsschluss ist auch mündlich möglich. Ändert aber nichts am Widerruf, das geht nach dem was hier bekannt ist so durch.
 
nach den Bemühungen würd ich es in Sand laufen lassen^^


btw, da fällt mir ebn ein meine Ex wurde immer von iwelchen typen angerufen die immer gefragt habn "Ist Nadine da?" hat Spaß gemacht die zu verarschen... das einzige was ich an ihr vermisse :D
 
nach den Bemühungen würd ich es in Sand laufen lassen^^
jo, und immer schön alle Papiere aufbewahren, damit du sie dann im Ernstfall eines Anwalts als Beweise vorlegen kannst

solange du beweisen kannst, dass du Widerruf an die korrekte Adresse eingelegt hast, dieser jedoch nicht zugestellt werden konnte, solltest du rechtlich auf der sicheren Seite sein

ggf. Konto beobachten und irgendwelche Abbuchungen umgehend zurück buchen lassen
 


naja, das mit dem "nicht zugestellt" ist so eine Sache. Einer der Rechtsverdreher wirds genauer wissen, aber ich weiß z.B. dass man als Sender nen Rückschreiben-Einschreiben sofort nochmal losschicken muss wenn es zu einem zurück kommt und vom Empfänger nicht angenommen wurde (heißt irgendwie, dass man alles zumutbare tun muss, damit es in den Machtbereich des Empfängers gelangt oder so :D).

Womit du auf der sicheren Seite bist: Einwurfeinschreiben und nach ca. einer Woche von der post die Protokolle besorgen (kostet aber um die 5 Euro oder so). Damit hast du zweifelsfrei bewiesen, dass dein Schreiben zugegangen ist. Am besten das ganze Ding dann natürlich vor Zeugen verpacken (nicht gerade die Lebensgefährtin) und schwupps is alles palleti ;)

 
@mope: also würdest du es per Einwurf-Einschreiben verschicken?
 
Sowas würde ich immer mit Einschreiben (und ggf Rückschein. Keine Ahnung ob das noch gemacht wird bei Einschreiben) machen. Das sind die paar Euro dann durchaus Wert.
 


ein Rückschein bringt dir nix, wenn da niemand ist, der das annimmt :D

Mit nem Einwurfschreiben (Also ein Einschreiben als Einwurf) an die Adresse die von der Firma angegeben ist, ist man auf der absolut sicheren Seite.
NUR (!) muss man sich eben später auf der Post das Protokoll abholen, was nen Fünfer oder so kostet. Die Protokolle werden in der Regel nen Jahr oder so aufbewahrt (edit: 18 Monate). Aber vorher einfach mal auf der Filiale Fragen wie das abläuft. Damit ist eindeutig und zweifelsfrei bewiesen, dass dein Schreiben in den Machtbereich des Empfängers eingegangen ist.
Damit du beweisen kannst, dass du auch deinen Widerspruch verschickt hast und nicht nur ein leeres Blatt, nimmste 1-2 Zeugen die nicht unbedingt Verwandte sind.

Wobei es btw auch andere Urteile vom OLG gibt. Aber ganz banal nach BGB biste damit sicher.

Und wenn du ganz sicher gehen willst, dann lässt du einen Zeugen deinen Brief durch lesen, ab ins Kuvert und persönlich übergeben bzw einwerfen - auch mit Zeuge.
Und absolute Rechtssicherheit bietet die Zustellung per Gerichtsvollzieher. Kostet aber :D

 
Last edited:
"Kostet aber" ist wohl das Stichwort. Am Ende kosten die ganzen Einschreiben, Protokolle usw. doch zusammen mehr als das Zeitungsabo, was er sich hat aufschwatzen lassen. :p
 


Einwurfeinschreiben: 2,30 €
Protokolle: ca. 6 Euro (meine ich zumindest so zu wissen)
Zeugen: 2 Bier für die Kumpel

;)

 



Damit du beweisen kannst, dass du auch deinen Widerspruch verschickt hast und nicht nur ein leeres Blatt, nimmste 1-2 Zeugen die nicht unbedingt Verwandte sind.



Ok da solche Zeugen ja immer von einem selbst ausgesucht werden, könnte deren Glaubwürdigkeit in zweifel gestellt werden.

Ganz sicher ist zustellung Per Gerichtsvollzieher. Kostenfaktor:ca. 50-100 €
 
Ok da solche Zeugen ja immer von einem selbst ausgesucht werden, könnte deren Glaubwürdigkeit in zweifel gestellt werden.

Ganz sicher ist zustellung Per Gerichtsvollzieher. Kostenfaktor:ca. 50-100 €




nimmste Arbeitskollegen und gut is ;)

 
Wenn ein normaler Brief nicht zugestellt werden kann, erhält man genauso einen Vermerk der Post - der dürfte nicht weniger (oder mehr) wert sein, als bei einem Einschreiben. Ein zweites mal sollte man eine Zustellung in jedem Fall versuchen, das sagte ich ja auch schon.

Allgemein zu Einschreiben: Einschreiben haben letztlich keinen Mehrwert gegenüber normaler Post, die Beweiskraft ist nahe Null. Ich hatte mal ein Urteil gelesen, wo dann der Postbote vernommen wurde - dieser gab an, dass er die Einschreibenlisten natürlich schon immer morgens im Postamt ausfüllt, weil er ja weiß, wo er hingeht und das er die Sachen einwirft. Das würde auch jeder so machen, niemand nimmt die Liste mit und füllt das während der Arbeit an den einzelnen Briefkästen aus. Damit ist dann aber auch die Beweiskraft weg.

Wichtig ist letztlich einfach nur, dass man sehen kann, dass versucht wurde zuzustellen, dass das aber nicht ging. Da wird der ganz normaler Postvermerk "nicht zustellbar" auf einem 0815 Brief absolut reichen.
 
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