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weil Du ausgewiesener Versicherungsexperte bist?
Deswegen habe ich geschrieben das ICH davon ausgehe und nicht das es so IST.
Ein kleiner aber feiner Unterschied. Wenn ich mich täusche, besser noch....
Hab mal kurz gegoogelt:
Die im vorliegenden Fall gültigen "Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrt-Versicherung" besagten eindeutig, dass Betriebsschäden vom Schutz ausgeschlossen seien, urteilten die obersten Bundesrichter. Bei Betriebsschäden handele es sich um alle Schäden, die durch den Gebrauch des Wagens, insbesondere durch Abnutzung, Materialschäden oder auch Bedienungsfehler entstehen können. Die Wahl des falschen Kraftstoffes sei eindeutig ein solcher Bedienungsfehler - dafür müsse die Versicherung bedingungsgemäß nicht zahlen.
Vielleicht greift ja die Haftpflicht, kann ich mir aber auch kaum vorstellen.
Bin aber keine ausgewiesener Versicherungsexperte wie andere hier....
Hab nur gehört das es in der Haftplicht meist eine Benzinklausel gibt....
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