Vertankt...

weil Du ausgewiesener Versicherungsexperte bist?

Deswegen habe ich geschrieben das ICH davon ausgehe und nicht das es so IST.
Ein kleiner aber feiner Unterschied. Wenn ich mich täusche, besser noch....


Hab mal kurz gegoogelt:

Die im vorliegenden Fall gültigen "Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrt-Versicherung" besagten eindeutig, dass Betriebsschäden vom Schutz ausgeschlossen seien, urteilten die obersten Bundesrichter. Bei Betriebsschäden handele es sich um alle Schäden, die durch den Gebrauch des Wagens, insbesondere durch Abnutzung, Materialschäden oder auch Bedienungsfehler entstehen können. Die Wahl des falschen Kraftstoffes sei eindeutig ein solcher Bedienungsfehler - dafür müsse die Versicherung bedingungsgemäß nicht zahlen.

Vielleicht greift ja die Haftpflicht, kann ich mir aber auch kaum vorstellen.
Bin aber keine ausgewiesener Versicherungsexperte wie andere hier....

Hab nur gehört das es in der Haftplicht meist eine Benzinklausel gibt....
 
Last edited:
Ok.. aaaaalso: bei Kfz-Haftpflichtschäden geht es um Schäden, die vom Betrieb oder dem Fahren des Kfz auf ANDERE ausgehen. Der Fall hier ist anders gelagert. Hier geht es um eine schlichte Eigentumsbeschädigung eines Dritten.
Ein klassischer Fall der unerlaubten Handlung ( § 823 BGB). Und hierfür tritt die private Haftpflichtversicherung ein.

Grüße,
Lappen, Finanzberater und Versicherungskaufmann.
 
Danke für die Mühen, aber ich werde wohl auf keine Versicherung zurückgreifen müssen. Wir haben im Baumarkt einen Pumpaufsatz für Bohrmaschinen gekauft und einen Gartenschlauch.
Das ganze ausgepumpt und auf 2 Eimer gefüllt.

Den Wagen dann zur Zapfsäule geschoben und randvoll mit Diesel gekloppt. 48,86 L gingen rein. 1,14L sind also noch Rest Super-Diesel gemisch, WENN der Tank wirklich volle 50L fasst, wovon ich nichtmals ausgehe.

Aral erstatten evtl. sogar die 14€ falsch getanktes Super zurück, da ihre irreführende Bezeichnung der Zapfhähne (wie im ersten Post erwähnt) mitschuld hat.

Somit liegt der Kostenpunkt nurnoch bei 16€ und ein paar Cent, für die oben genannten Hilfsmittel.


So nun zu einem spekulativen Fall:

FALLS es dennoch zu Schäden am Auto kommen sollte, durch diese Superreste im Tank (wovon ich echt nicht ausgehe), dann kann ich doch dafür nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden oder? Der Fahrzeugbesitzer, ein Bekannter von ihm und ich führten ja heute zusammen diese Reinigungsaktion durch. Er erkundigte sich vorher bei seinem VW-Berater, welcher meinte, dass unsere Methode zwar möglich sei, ein Tankausbau allerdings die sicherere Wahl währe.
Der Fahrzeugbesitzer wusste also von den Entscheidungsmöglichkeiten und entschied sich für diese Methode.
 
Auto läuft einwandfrei?
 
Auto läuft einwandfrei?

Wurde gerade, in meinem Beisein, nur 500m von A nach B gefahren... So eine kurze Strecke wäre auch ohne auspumpen noch kein Problem gewesen, da die Leitungen ja noch "klares" Diesel beinhalten und das sind mindestens 100ml...
 
jo, naja, dein Kumpel wird sich schon melden :D
gL
 
Ist kein Kumpel... habe zu der Person keine freundschaftliche oder sonstig geneigte Verbindung.
 
Kurze Frage:
Benzin "verdampft" doch an der frischen Luft... warum nicht einfach auspumpen lassen und dann das Auto ne Woche mit offenen Tank stehen lassen? ^^
 
Selbst wenn das chemisch möglich wäre, würde dann nicht nur Dreck und Wasser in den Tank gelangen, sondern auch das Auto bestimmt nicht so lange ungenutzt stehen bleiben können.
 
So nun zu einem spekulativen Fall:

FALLS es dennoch zu Schäden am Auto kommen sollte, durch diese Superreste im Tank (wovon ich echt nicht ausgehe), dann kann ich doch dafür nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden oder? Der Fahrzeugbesitzer, ein Bekannter von ihm und ich führten ja heute zusammen diese Reinigungsaktion durch. Er erkundigte sich vorher bei seinem VW-Berater, welcher meinte, dass unsere Methode zwar möglich sei, ein Tankausbau allerdings die sicherere Wahl währe.
Der Fahrzeugbesitzer wusste also von den Entscheidungsmöglichkeiten und entschied sich für diese Methode.


Hierzu hätte ich gerne noch ein paar Meinungen gehört, vor allem von Leuten die etwas Hintergrundwissen haben... Lappen, Talatavi, usw. =)
 
zurück zu deinem Glasscheiben-Fall. Du schmeißt ne Glasscheibe ein und der Eigentümer wendet sich zusammen mit dir an jemanden, der ne Glasscheibe für nen Appel und nen Ei reparieren kann. Der Reparier-Mann versagt und die Glasscheibe ist hin.
Die Folge ist ein Anspruch auf Nacherfüllung. Wenn diese nicht möglich ist, kann das Entgeld für den Werkvertrag zurückverlangt werden, wenn das Werk mangelhaft war. Wenn der ganze job allerdings eh nur ein letzter Rettungsversuch sein soll, weil die Reparatur schwierig bis unwahrscheinlich ist, ist sogar das fraglich.
Unbeschadet davon exisitiert die ganze Zeit ein Schadensersatzanspruch des Eigentümers gegen den Schädiger.

Wenn der Schaden an seinem Tank jetzt eintritt, kann er sich schon an dich wenden. Aber genau hierfür hast du eine private Haftpflichtversicherung ( hoffentlich). Blöd ist nur, dass diese nicht haftet, wenn der Schaden an geliehenen Sachen entsteht. Ferner hätte, falls eine Leihe vorlag, der Eigentümer zunächst einen vertraglichen Schadensersatzanspruch aus einer Nebenpflichtverletzung des Leihvertrages. Haftpflichtversicherungen decken NIE vertragliche Ansprüche und die korrekte Reihenfolge der zivilrechtlichen Prüfung solcher Ansprüche lautet: vertragliche Ansprüche VOR deliktischen Ansprüchen.

Bete also^^
 
Off Topic:
Lappen, sachma... schlägst du das immer spontan nach oder weißt das auswendig? dein schreiben erinnert mich immer brutal an fiese prüfungsfragen aus der berufsschule :?:D
 
Was für Möglichkeiten gibt es überhaupt, dass die Versicherung in dem Fall bezahlt? Ich darf es nicht geliehen haben und es darf kein Firmenwagen gewesen sein und mein eigenes war es auch nicht.
 
Last edited:
Nun, es gibt keine Versicherung zum Schutz vor unsachgemäßen Betankens eines Kfz. Ferner zahlt eine private Haftpflichtverletzung bei begründeten Schadensersatzansprüchen gegen den Versicherungsnehmer. Ausgeschlossen sind dabei vorsätzlich begangene Schäden und Leih- und Mietverträge. Alle anderen ( nicht vertraglichen) Schadensersatzansprüche werden durch die private Haftpflichtversicherung befriedigt.
Ob das die Kerze ist, die Dir umkippt und einen Hausbrand verursacht, bei dem 1 Mio. € Sachschaden entsteht und ein Mensch stirbt ( Sach- und Personenschadendeckung) oder ob es der Umzug ist, bei dem Du eine Einfahrt zustellst, von wo aus grad ein schweizer Eidgenosse zu einem 80.000 € - Deal nach Zürich aufbrechen wollte ( Vermögensschadendeckung). Auch die Risiken von Einfamilienhäusern ( Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtrisiko) wie etwa das Herabfallen von Gebäudeteilen oder Schäden wegen unsachgemäßen Streuens nach Schneefall werden gedeckt.

In Deinem Fall riecht's nach: Ablehnung.
 
Naja ich gehe ja eigentlich sowieso davon aus, dass ich gar nicht darauf zurückgreifen muss. Allerdings wäre mir schon etwas wohler gewesen, hätte ich eine etwas positivere Antwort erhalten. ^^ Aber trotzdem danke für die Info.

Ist das Beispiel mit der Kerze eigentlich wirklich ernst gemeint? Also selbst so krasse Sachen sind gedeckt?
 
Zur Info für alle die es interessiert (oder mal interessieren wird :D) :

Das Auto wurde nun schon wieder mehrere 100km gefahren und fährt nach wie vor einwandfrei und beständig als wäre nichts gewesen.

*phew* :)
 
hammer, mein dad ist das mal passiert, dem haben die das ganze auto ausseinander gebaut, nachdem er 30KM damit gefahren ist. war auch sehr teuer! ...
 
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