Genossenschaftsbanken sind in Deutschland in der Regel Banken in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft. Die Ansätze der Genossenschaftsbanken gehen auf die Grundsätze der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung von Franz Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Diese beiden gründeten unabhängig voneinander die ersten Kreditgenossenschaften. Während Volksbanken vorwiegend in städtischen Bereichen entstanden, wurden in ländlichen Gebieten Raiffeisenbanken gegründet. Heute noch haben die meisten Genossenschaftsbanken in ihrem Namen Volksbank, Raiffeisenbank ("Raiba") oder Volks- und Raiffeisenbank (VR-Bank).
Darüber hinaus firmieren einige Genossenschaftsbanken noch als Spar- und Darlehnskasse (indirekt z. B. die Sparda-Banken) oder — insbesondere in Großstädten — unter eigenständigen Namen wie die Hamburger Bank oder die Münchner Bank.