So, hier mal ein Auszug aus dem StGB. Ich habe mal die wichtigsten Dinge herausgesucht. Mich interesiert das genauso arg wie dich blockcool dar ich Beruflich auch mit der Schweigepflicht habe. Deshalb diese Arbeit
§203 StGB VERletzung von Privatgeheimnissen oder die Schweigepflicht.
1. Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zumpersönlichen Lebensbereich gehörendes Geheinis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbert, das ihm als [...] Arzt anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bstraft.
[...]
5. Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder ienen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
§205 Strafantrag
1. In den Fällen des §201 Abs.1 [...] wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.
________
WAS unterliegt der Schweigepflicht?
Kurz gesagt: Alle Tatsachen an den die Betroffenen ein Interesse an der Geheimhaltung haben können.
________
Grenzfälle !
Unterstützung etwaiger Ermittlubngsarbeiten der Polizei ohne Genehmigung zum Nachteil des Patieten ist strafbar <- !!!! Dar Verletzung derSchweigepflicht.
Auch ist der Arzt berechtigt, beispielsweise auf Fragen zum Drogenkonsum eines Patienten die Aussage zu verweigern.
ABER bei schweren Verstößen gegen das BTMG ist eine sofortige Meldung geboten. (Das wäre zb. wenn du BTM's in den gewerblichen Mengen bei dir hast bzw. das sie den Eigenbedarf überschreiten.)
_________
Und jetzt noch was ziur Mutmasslichen Einwilligung, das ist das was Fix gesagt hat.
Und zwar: Der Unterschied zur erteilten Einwilligung (das wäre wenn du dem Arzt sagst das er den Bullen sagen darf das du rauchst, oder dein "kollegge"

) besteht darin, das die rechtfertigende Wirkung allein aus der [...] Sicht des Handelnden herleitet, weil dieser aufgrund einer gewissenhaften Prüfung zu dem Ergebnis gelangt ist, das der hypothetische Wille des Betroffenen mit dem Übereinstimmt was als normal und als vernünftig angesehen wird.
Übersetzt heisst das: Wenn der Arzt will kann er die Eltern verständigen. Denn in diesem Fall sind deine Eltern unter anderem die Betroffenen, weil Erzeihungsberechtigt.
_________
Meine Meinung:
Wenn du dich mit dem Arzt gut verstehst wird er deinen Eltern nichts sagen. Wenn nicht wird er dich bestimmt vorher aufklären DAS er deine Eltern verständigen will.
Fall dies der Fall ist und du dem nicht zustimmst (

), solltest du schon einen Zettel in der Tasche haben den er und du unterschreiben solltet, auf dem dann stehen sollte:
(Die wichtigsten Dinge)
VERPFLICHTUNG AUF DAS DATENGEHEIMNIS
Gem. §5 Bundesdatenschutzgesetz.
Personenbezogene Daten dürfen nur der jeweiligen Aufgabenerfüllung verarbeitet, bekanntgegeben, zugänglich gemacht oder genutzt werden.
__________
*Phew*
Ich geh mal eine rauchen.
Lass mich bitte wissen wie die Sache verlief (hier oder PN)!
MFG
Edit: Ziemlich viele Rechtschreib und Grammatikfehler, aber wayne! Kein bock zu korrigieren.
*raucht*