Philips Blue Vision Ultra Birnen polizeilich ok?

Naja... zum Thema: Sicht nach Hinten
Es gibt Kleintransporter, bei denen die hintere Ladeklappe zugebaut ist, somit ham die keine Sicht nach Hinten. Wie so dürfen die dann fahren?
 
Nein reflektieren wird er nicht, will nicht das jemand einen Unfall baut deswegen :)
Der Sticker soll unterhalb des Scheibenwischers hin, da behindert er die Sicht ja ned.
Farbe (ohne Reflektion) türkis oda hellblau.

Btw hier der alte:
werbung.jpg
 
AKira223 said:
Naja... zum Thema: Sicht nach Hinten
Es gibt Kleintransporter, bei denen die hintere Ladeklappe zugebaut ist, somit ham die keine Sicht nach Hinten. Wie so dürfen die dann fahren?
Die ham extradigge Aussenspiegel die das kompensieren ^^

 
eya gut,hab ich mir auch gedacht. Somit kann sich Blitzschädel nen Aufkleber von der größe seinr kompletten Heckscheibe machen... dafür muss er sich nur so stilische Wohnwagenverlängerungsaußenspiegel holen °_°
 
Wenn ein Kraftfahrzeug bauartbedingt ein geschlossenes/undurchsichtiges Heck hat, wird der zweite Aussenspiegel Pflicht.
Bei einem Pkw darf die Sicht durch die Heckscheibe vorübergehend blockiert sein (z.B. voll beladenes Auto bei Einkauf/Umzug) wenn ein zweiter Aussenspiegel vorhanden ist.
Wird die "Rücksicht" dauerhaft lahmgelegt, wäre es zu beanstanden auch wenn ein zweiter Aussenspiegel vorhanden ist.

@Thunderskull: So wie auf dem Foto dürfte es 0 Probs geben.
 
Das mit der Sicht kann mir ja egal sein, da der neue Sticker unterhalb des Scheibenwischers im schwarzen (sowisoundurchsichtigen) Bereich montiert wird.
Ging halt um die Farbe :)

Thx mein Freund und Helfer
 
Talatavi said:
Wenn ich richtig kapischt habe willste einen Aufkleber auf die Heckscheibe machen.(?)
Wenn ja muss eigentlich nur die Sicht nach hinten gewährleistet bleiben und dat Teil darf nach hinten nicht leuchten oder in einer anderen Farbe als Rot reflektieren.
Wenn er nur farbig ist (ohne Reflektion) kannste da nehmen wat Dir passt.


laut meinen Vater muss das auch nen zugelassener Sein. Weil das muss ne spezielle Folie sein, die beim Aufprall gewisse Sachen ermöglicht, soll die Scheibe also nit behindern un so!
 
Ich glaube dein Dad meinte die klassische Scheiben(tönungs)folie.
Die muss logo die genannten Eigenschaften haben und mit einem Prüfzeichen versehen sein.

Ein Aufkleber fällt nach meinem Kenntnisstand nicht unter diese Vorschrift der StVZO.
Ich erhebe aber auch keinen Anspruch auf dreifaltige Allwissenheit. ;)

Gruß Robi
 
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