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Stern Short Newsletter said:Mann konnte wegen Dauer-Erektion seine Haftstrafe nicht antreten
In Nordrhein-Westfalen wurde ein Mann wegen Einbruchs zu einem Jahr
Gefaengnis verurteilt. Allerdings kann er seine Haftstrafe wegen seiner
Dauer-Erektion vorerst nicht antreten. Auch Schmerzmittel und Sex
halfen nicht.
Selbst die Aerzte im Krankenhaus konnten ihm nicht helfen. Aus dem
Krankenhaus wurde der 32-Jaehrige Mann dann mit erigiertem Glied
entlassen.
Oberstaatsanwalt Harald Krahmoeller aus Bielefeld sagte nun dazu: "Nur
Patienten, die zur Akutbehandlung in der Klinik liegen, gelten als
haftunfaehig. In spaetestens 14 Tagen muss er seine Haft antreten."
Whats left to say?!