Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung

Mooff

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Speicherung der Telekommunikationsdaten der Bürger auf Vorrat gestoppt. Alle bislang gespeicherten Daten müssen umgehend gelöscht werden.

Das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig und muss völlig neu gefasst werden. Das hat am Dienstag das Bundesverfassungsgericht entschieden. Damit beschied es der mit fast 35.000 Unterzeichnern bisher größten Massenklage in Karlsruhe einen unerwartet deutlichen Erfolg.


:dance


gibt aber wie immer einen Haken, so ist die Idee an sich nicht verfassungswidrig. Sprich wir bekommen 'bald' wohl ein neues Gesetz.
 
fakt ist der generalverdacht ist vom tisch! und darum ging es wohl dem absoluten großteil und diesbezüglich wird es auch schwer sein eine rechtmäßigkeit gegenüber dem grundgesetz zu finden
 
da werden in nächster zeit wohl günstige angebote aus dem boden schiessen was speicherplatz betrifft :top
 
meinste es geht noch preiswerter als ohnehin schon? ^^
 
Gruslige Aussichten

Meine Begeisterung hält sich ehrlich gesagt in Grenzen. Ich hätte mir ein generelles Verbot der verdachtsunabhängigen Speicherung von Vorratsdaten gewünscht, aber besser als der Zustand vor dem Urteil ist das allemal.

Man hätte sich in Deutschland an dem amerikanischen Quick Freeze-Verfahren orientieren sollen, statt die ganzen Daten für den Fall der Fälle zu sammeln. Quick Freeze halte ich jedenfalls für wesentlich verhältnismäßiger, ohne dass der Strafverfolgung dadurch allzu viele Steine in den Weg gelegt würden.

Bleibt nur zu hoffen, dass der Gesetzgeber dieses Urteil nicht genauso ignoriert wie das bei dem Hartz 4-Urteil bisher den Anschein macht und dass das neue Datenspeichergesetz nicht derselbe Müll in grün wird.

Ach ja noch ein Detail zu dem Artikel der SZ:

... Zwei Richtern fehlte schon dieser kleine Mut: Sie sind aus der Phalanx der Richter des Ersten Senats ausgebrochen, der seine Entscheidungen zu den Sicherheitsgesetzen bisher immer einstimmig getroffen hat; zwei Richter haben ein abweichendes Votum geschrieben: Sie halten die mit der Vorratsdatenspeicherung verbundenen Grundrechtseingriffe für nicht so schwerwiegend. ...

Was sind das für Richter? Dazu verweise ich mal auf den Artikel von Heise:

... Den Richtern Wilhelm Schluckebier und Michael Eichberger, die auf Anraten der CDU 2006 ins Verfassungsgericht nachrückten, ging die Mehrheitsmeinung des Senats zu weit. Sie hielten in abweichenden Voten fest, dass die angegriffenen Regelungen im Grundsatz nicht unangemessen seien. Der Gesetzgeber habe sich in dem ihm in der Verfassung festgeschriebenen Gestaltungsrahmen gehalten. Straftaten effektiv aufzuklären und Gefahren wirksam abzuwehren seien nicht per se Bedrohungen für die Freiheit der Bürger. Die Senatsmehrheit schränke zugleich den Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers nahezu vollständig ein, bei der Straftatenaufklärung und der Gefahrenabwehr zum Schutz der Menschen angemessene und zumutbare Regelungen zu treffen.
 
22:15-23:00 Phoenix - "Schnüffelstaat Deutschland - Sicherheit contra Freiheit"
 
Ich glaube dieses Urteil ist nur eine kleine Hürde für den Überwachungsstaat. Langfristig wird das kommen, was technisch machbar ist.
Leider wird der zeitliche Abstand zum 3.Reich und zur Stasi immer größer. Damit schwindet auch langsam das Mißtrauen in die Staatsgewalt.

Anscheinend werden auch nach und nach Richter beim BVG installiert, die das GG regierungsfreundlicher interpretieren.
 
So weit würde ich dann doch nicht gehen. Die Richter am BVG werden zwar von Bundestag und Bundesrat dorthin geschickt, was den dominanten Parteien allzu unbequeme Persönchen wohl schon mal ausschließt, aber da ihre Amtszeit ohnehin nicht verlängerbar ist, hätten sie nicht viel davon wenn sie nach Amtsantritt im Interesse ihrer Gönner arbeiten würden. Das Gericht komplett auf eine Parteilinie zu trimmen dürfte also sehr schwer sein. Erst recht so lange es noch mehrere Großparteien gibt, die bei der Ernennung mitreden können.
Ich wüsste jetzt so spontan auch nicht wie man das mit der Ernennung besser lösen könnte. Die Richter durch das Volk wählen zu lassen halte ich jedenfalls für keine gute Idee.

Die EU-Richtlinie, auf der die Vorratsdatenspeicherung basiert, wird zur Zeit auch nochmal überprüft. Kürzlich ist ja EU-Grundrechtscharta in Kraft getreten und es ist nicht unwahrscheinlich, dass diese Richtlinie dagegen verstossen könnte und geändert oder gar ganz gekippt werden muss. In letzterem Fall wäre kein EU-Land mehr verpflichtet den Kram umzusetzen.

Wie sich das auf die nationalen Gesetze auswirken würde weiß ich aber nicht. Normalerweise gilt bei Gesetzen im EU-Raum AFAIK der Grundsatz "EU-Recht bricht nationales Recht". D. h. die nationalen Gesetze dürfen den entsprechenden EU-weiten gesetzlichen Regelungen nicht widersprechen. Ob sich das Thema Vorratsdatenspeicherung hierzulande mit der Abschaffung der EU-Richtlinie automatisch erledigt hätte, weiß ich nicht. Vielleicht muss man auch erst dagegen klagen.
 
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