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Das Bundesverfassungsgericht hat die Speicherung der Telekommunikationsdaten der Bürger auf Vorrat gestoppt. Alle bislang gespeicherten Daten müssen umgehend gelöscht werden.
Das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig und muss völlig neu gefasst werden. Das hat am Dienstag das Bundesverfassungsgericht entschieden. Damit beschied es der mit fast 35.000 Unterzeichnern bisher größten Massenklage in Karlsruhe einen unerwartet deutlichen Erfolg.

gibt aber wie immer einen Haken, so ist die Idee an sich nicht verfassungswidrig. Sprich wir bekommen 'bald' wohl ein neues Gesetz.


Immerhin ein Schritt in die richtige Richtung.