Kaputte DVD - Garantie Möglich ?

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Hab mir heute aus der Mediamarkt kruschtkiste Darkstar One für 5 Tacken geholt, wollte installieren, krieg nen Fehler, datei kann nicht gelesen werden, da hab ich die DVD ma rausgenommen und umgedreht, ca 1/4 davon ist ohne silberschicht, und das schon ab Presswerk -.-


-> kann das spiel nicht installieren, image will ich keins laden, also am besten an ascaron einschicken ?
 
Oder zum Mediamarkt und Geld zurück/umtauschen da es ja offensichtlich ein Produktionsfehler ist.
Das sollte eigentlich auch kein Problem sein.
 
Bei den meisten Elektronikgroßhandelsgesellschaften geht das nicht, da nur "versiegelte Software" umgetauscht wird. Sinnvoll, da man ja die Verpackung aufmachen muss, um zu sehen ob was nicht stimmt... :z

Zum Hersteller schicken wird das Beste sein.
 
Ja, das "geht nicht". Wenn man hingeht und Rabbatz macht gehts dann aber plötzlich doch ;)
 
hmm hab halt 50 km zum Mediamarkt, da kostet der sprit mehr als das umtauschen, werde es daher wohl bei ascaron einschicken, aber ankotzen tut mich die ganze scheisse schon !

da freut man sich, ma wieder was neues zu zocken und dann is nich -.-
 
ruf aber mal bei der firma an, u frag was du machen sollst, evntl. schicken sie dir nen rückumschlag, so sparst du dir wenigstens das porto.
sofern die hotline keine 5eur die minute kostet.
 
Das mit dem versiegelt sein müssen zählt doch nur bei intakten DVD's, damit man sich das Ding nicht zu Hause kopiert und zurückbringt alá "sorry, falsch gekauft". Wenn die DVD offensichtlich einen Produktionsfehler aufweist, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass MediaMarkt da zicken macht..

Natürlich kannst Du Dich direkt an den Hersteller werden.
 
Es handelt sich hierbei (wenn deine Angaben stimmen) um einen Sachmangel i.S.v. 434 I 2 Nr.1 BGB. Du kannst also bei Mediamarkt (weil dieser Verkäufer ist) Nacherfüllung (in dem Fall wohl Nachlieferung einer anderen Sache) verlangen. Die Beweislast liegt beim Verkäufer, da es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt und die Beweilastumkehr (nach 6 Monaten) wahrscheinlich noch nicht eingetreten ist.
Der Verkäufer hat dann auch die erforderlichen Aufwendungen zu tragen (vgl. 439 II). In dem Fall würde ich allerdings vorher anrufen und fragen, wie sie das handhaben wollen. Ansonsten könnte dir eventuell ein Mitverschulden zur Last fallen (wegen unnötig hohen Kosten)

Klauseln wie "CD's, bei denen das Siegel entfernt oder beschädigt wurde, sind vom Umtausch ausgeschlossen" betreffen lediglich das vom Verkäufer freiwillig zugesichterte Umtauschrecht. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche sind davon nicht berührt.
 
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