Juristische Frage #2

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Hallo,

ich habe ein Problem.
Wir waren dafür zuständig für eine Firma 30000 Bilder freizustellen. Dies haben wir auch getan, zumindest haben wir damit angefangen. Wir hatten immer mit der eigenen Grafikabteilung der Firma zu tun.

Nach einer bestimmte Menge von Bildern haben wir immer wieder nach gefragt, ob die Bilder Qualitativ in Ordnung sind und ob so weiter gearbeitet werden kann. Ich habe ca. 31 E-Mails in der die Arbeit immer gelobt und niemals bemängelt wurde.

Dann kam der Tag, an dem auf einmal alle unsere Arbeiten schlecht waren und unsauber, was aber totaler Quatsch ist. Wir haben die Muster bei weitem übertroffen. Nungut, uns wurde dann der Zugang zu dem FTP gelöscht, wir konnten dann quasi nicht mehr weiter arbeiten.

Wir haben uns im Vorfeld auf ein Stundenlohnt geeinigt.

Es wurde kein Vertrag gemacht, wir waren von beiden Seiten damit einverstanden. Die kompletten E-Mails mit den Arranegements habe ich aber noch. Darin war z.B. beschrieben das wir für die Firma arbeiten und wie gesagt für welchen Stundenlohn.

Ich hatte auch damit kein Problem, dass der Auftrag gecancled wurde, da wir zu diesem Zeitpunkt sehr viel Arbeit hatten und das nur nervige Zeit in Anspruch genommen hat. Ich habe mir dann erlaubt, über den Zeitraum eine Rechnung zu schreiben die wir bereits investiert haben. Denn ca. 11.120 Bilder wurden von uns bereits freigestellt, für diese Bilder habe ich auch die besagten Abnahme E-Mails.

Wie das aber immer mal wieder Fall ist, flatterte die 1-, 2- und 3 Mahnung aus dem Haus. Dann kam ein Brief von deren Anwalt das ich meine Forderungen doch bitte vergessen sollte und alles weitere mit ihm absprechen soll. - Das habe ich aber nicht eingesehen! - Denn die Firma steht ja bei uns in der Schuld, dass ist ja keine Streitfrage!

Also habe ich letzte Woche das Mahnverfahren eingeleitet mit Gerichtsstand Heilbronn.
Heute kam der Wiederspruch, ohne Grundangabe!

Nun muss ich nochmals 112€ vorzahlen damit das Gericht den Streitfall verhandelt!
Die Firma muss sich aber ziemlich siegessicher sein, diese muss dann nämlich 870KM nach Heilbronn fahren bzw. der Anwalt!

Nun meine Frage, mit den oben genannten Beweise usw. haben wir doch garnichts zu befürchten oder? Oder sollte ich noch einen Anwalt zu Rate ziehen? Hier kennen sich ja einige ziemlich gut aus was Paragraphen angeht.... ;)
 
Was sagt denn dein Anwalt? :kek

Ich würds nicht ohne machen glaub ich ^^
 
Würde bei so einer Sache immer nen Anwalt einschalten...
Kannst hier auch schlecht jemandem 30 Mails zukommen lassen ;)
 
Das schon klar. Aber die Mails sagen genau das aus, was ich oben beschrieben habe.
Mein Anwalt ist erst am MO. wieder zu erreichen (Dienstag, wegen Ostern!).

Hätte den Antrag sofort heute gerne weiter geführt, aber nun ist es eh zu spät! :)

Würde mich trotzdem interessieren was ihr sagt! Wir sind ja eigentlich nicht in der Schuld!
 
Nie ohne schriftliches Angebot, schriftliche Zusage und schriftliche Auftragsbestätigung deinerseits. Macht nur Ärger.. ;)
 
Jo, das Ding is schon gültig, ganz egal welche Form, aber beweisen musst dus.
 
Es geht hier ja um die Form der willenserklärung ,die beidseitig auf email-verkehr beruht. ich weiß ned 100 % ob das dazupasst, aber macht euch selbst ein bild


§ 126a Elektronische Form

8 Gesetze verweisen aus 9 Artikeln auf § 126a

(1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.

(2) Bei einem Vertrag müssen die Parteien jeweils ein gleichlautendes Dokument in der in Absatz 1 bezeichneten Weise elektronisch signieren.

---> da (2) wohl nicht zutrifft is die willenserklärung nichtig, somt is es auch nie zu nem "vertrag" gekommen

! Is ne Vermutung von mir !
 
Man kann auch goldene Türklinken kacken!

ein Viertel der Dienstleistung wurde ja als "Gut" abgenommen. Von einer von ihm Beauftragten Ansprechpartnerin. Wenn diese mir also immer wieder sagt, dass meine Leute die Bilder in guter Qualität abgeliefert haben, dies dann aber nach 6 Tagen auf einmal doch nicht mehr der Fall ist.

Sind die Arbeitsstunden (Stundenlohn, der vorher vereinbart wurde) ja nicht hinfällig bzw. umsonst!
 
Das Problem ist hier, dass du nur "blöde" E-Mails hast.
Seit einigen Jahren ist eine revisionssichere E-Mail Archivierung vorgeschrieben. Dies ersetzt zum Teil die digitale Signatur & hat die Gültigkeit eines Einschreibens.

Ohne diese hast du erstmal ein Problem, da E-Mails als veränderbar gelten und somit nicht Gerichtsverwertbar sind.

Ich denke trotzdem das du damit durchkommen wirst, sofern du einen halbewegs vernünftigen Anwalt nimmst.
 
Yo, war heute morgen beim Anwalt, kurz die E-Mails vorbei gebracht. Er hat gelacht und gesagt, dass die Fahrt usmonst ist für die. Scheint wohl echt eindeutig zu sein! - Danke mal an alle!
 
Ich gehe mal davon aus, dass "wir" andere Personen sind.
Somit ist die Sachlage ziemlich eindeutig.
Die Dienstleistung wurde so wie bestellt geliefert und als gut befunden (auch dokumentiert) ohne Reklamation.
D.h. die erbrachten Leistungen müssen auch entsprechend der mündlichen Verhandlung bezahlt werden.
Ich denke der Fall wird eindeutig ausgehen (max. 80:20 Vergleich).

Aber letztendlich aus dem Vorfall lernen und immer einen Vertrag machen.

P.S: Ich könnte mir denken, dass hier niemand von der Gegenpartei auftauchen wird...hoffentlich ist dein Geschäftspartner noch in der Lage zu zahlen. Nachtigall ich hör dir trapsen...
 
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Das ist eine etablierte Firma im Nailbereich. Die haben Geld ;)
 
Das ist eine etablierte Firma im Nailbereich. Die haben Geld ;)

Will dir ja keine Angst machen aber das heißt gar nichts.

Es könnte auch sein, dass die Firma einfach "billig" aus den Vertrag zurücktreten wollte obwohl es dir ja auch ganz recht war.

Egal wie, ich denke mit meiner 80:20 Einschätzung für einen Vergleich vor der Verhandlung dürfte ich ziemlich richtig liegen.

Ich drücke dir die Daumen!:top

P.S: Nochmal zum Vorgang an sich. Bei einem Mahnbescheid kann man ohne Angabe von Gründen Widerspruch einlegen. Das geht auch noch beim Vollstreckungsbescheid. In beiden Fällen wird dann ein Gericht beauftragt den Fall zu prüfen.
 
etabliert != Geld

Hoffe du ziehst dir eine Crefo bevor du mündliche Absprachen tätigst..

Naja, dass ganze war halt relativ schnell besprochen. Die sind heute z.B. wieder auf einer Messe, dafür mussten die Bilder u.a. freigestellt werden. Vielen Dank für die vielen Antworten :)
 
Für die, die es interessiert, haben nun Angebot von der Firma bekommen.
Vergleich 50/50 ... Mein Anwalt meint es wäre eine Frechheit, zumal die auch wollen, dass die bisherigen Gerichtskosten (Mahn und Vollstreckungsbescheid) geteilt wird.

Wir lassen es nun zu der Verhandlung kommen.
 
Jo immer aufrecht stehen!
Wenn die schon mit nem Angebot kommen, habe sie angst zu verlieren.


Halt uns weiter auf dem laufenden pls. Mich interessierts!
 
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