Größter Schlag gegen Tauschbörsen-Netzwerk in Deutschland

die bands bekommen ja dafür geld das es ihm radio ausgestrahlt wird ;) und genau das bezahlt thunder ja eigentlich über 1000 ecken ;)
 
Thunderskull said:
Des Geht mir am Popoloch vorbei :D
Heutzutage mußte für alles und jeden zahlen, warum sollte ich dann nochmals extra das kaufen obwohl ich schon fürs anhören dafür bezahle :?

Du bezahlst doch nicht für die Songs, sondern die GEZ kriegt der Sender und finanziert damit hauptsächlich das redaktionelle Programm und die Technik. Die GEMA kriegt zwar Geld für die Lieder, die gesendet werden, aber damit wird nur für das Recht auf Ausstrahlung bezahlt, nicht auf anderweitige Verbreitung, die er Urheberrechtsbesitzer selbst bestimmen kann (Privatkopie ausgenommen). Aus dem Radio kannst du auch soviel aufnehmen wie du willst, völlig legal. Nur über andere Wege ist es halt so lange illegal, solang der Rechteinhaber es nicht erlaubt.
 
jo ok da stimme ich dir dan total zu ;)

aber ich bleibe dabei das downloaden nicht illegal ist sondern das uploaden ;) weil gegen downloaden haben die nichts... die haben gegen dei leute was die die songs ins internet stellen oder nicht ?
 
lulin said:
Du bezahlst doch nicht für die Songs, sondern die GEZ kriegt der Sender und finanziert damit hauptsächlich das redaktionelle Programm und die Technik. Die GEMA kriegt zwar Geld für die Lieder, die gesendet werden, aber damit wird nur für das Recht auf Ausstrahlung bezahlt, nicht auf anderweitige Verbreitung, die er Urheberrechtsbesitzer selbst bestimmen kann (Privatkopie ausgenommen). Aus dem Radio kannst du auch soviel aufnehmen wie du willst, völlig legal. Nur über andere Wege ist es halt so lange illegal, solang der Rechteinhaber es nicht erlaubt.

Ich bezahl fürs Radio , das reicht. Solange ich es legal fast um sonst bekomme warum ned. Is ja nur für mich privat.
 
§ 16

Vervielfältigungsrecht

(1) Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl.

(2) Eine Vervielfältigung ist auch die Übertragung des Werkes auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe von Bild- oder Tonfolgen (Bild- oder Tonträger), gleichviel, ob es sich um die Aufnahme einer Wiedergabe des Werkes auf einen Bild- oder Tonträger oder um die Übertragung des Werkes von einem Bild- oder Tonträger auf einen anderen handelt.

Mit anderen Worten: Der Rechteinhaber kann bestimmen, wie die Verbreitung seines Materials vonstatten gehten darf. Und solange er die Downloads nicht dazu freigegeben hat...
 
@lulin ja ok thx dann nehme ich das so hin ^^

@thunderskull wie scheneidest du denn über den pc aber schon oder ?? wenn ja mit welchem programm ??
 
Aufnahme mit der Soundkartensoftware der Audigy 2 ZS und bearbeitung mit Goldwave. Eventuellen konvertieren mit Soundkartensoftware :)
 
ahja na gut ^^ ich werde glaube weiter cds kaufen gehen xD ^^
 
Das Legale Musikdownloads angeboten werden ist schon mal ein wichtiger schritt, aber noch verdammt unausgereift, ich sehe nicht ein, 15 € für ein album zu bezahlen, wenn ich es nur downloade und somit kein Aufwand an CD-Pressen, Cover Layout, Logistik, etc. entsteht, deshalb ist es noch sehr unatraktiv, zumahl es keine art "wiederaufnahme" gibt, soweit ich weiss jedenfalls, also wenn man einer verschmeisst es nochmal bezahlen muss, das ist irgendwie , naja doof
 
Ach es ist und bleibt illegal, egal wie man es dreht und wendet. Jeder muss wissen was er tut und in welchem Umfang - momentan ist es ja noch so, dass vorallem gegen die vorgegangen wird, die massiv sharen und das ggf. auch noch kommerziell machen. Dadurch erzeugt man etwas angst und alle schalten soweit es geht das sharen aus - irgendwann findet man dann immer weniger Quellen und das betreffende Netzwerk ist tod. Das geht dann solange, bis es irgendwann nur noch für pr0ns ist und sich irgendwas neues findet..siehe Kazaa.
 
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