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hm, ich bin verwirrt, weil ich da null ahnung hab

aber meines wissens haben die gebühreneintreiber keinerlei rechte als polizeibeamter (wenn ich das mal so ausdrücken darf
) - auch nicht in anwesenheit der selbigen.die dürfen nur klingeln und fragen stellen, sonst nichts Oo
was ich aber lustig finde: die haben doch die pflicht sich unaufgefordert auszuweisen - machen die meisten aber gar nich.
und auch wenn es das gesetz hergibt (so wie ich jetzt lappens ausführingen verstanden habe), wird kein richter aufgrund des verdachtes eines nicht angemeldeten fernsehgerätes einen hausdurchsuchungsbefehl ausstellen. dazu muss schon was schlimmers vorliegen, oder ?
edit: wees jetzt gar nich ob ichs schon gesagt hab (
) aber: eine anzeige wegen betruges wäre bestimmt möglich, aber selbige durchzubekommen ist wohl eher ein ding der unmöglichkeit Oo

oder editieren!
