GEZ Gebühren

Eure TV / Radio Ausstattung?

  • Ich habe ein Radio / TV - das ganze ist auch bei der GEZ angemeldet.

    Votes: 16 64.0%
  • Ich habe ein Radio / TV - das ganze ist aber nicht bei der GEZ angemeldet.

    Votes: 5 20.0%
  • Ich habe ein Radio / TV - ich habe mich aber bei der GEZ abgemeldet.

    Votes: 2 8.0%
  • Ich habe [i]wirklich[/i] kein Radio / TV.

    Votes: 2 8.0%

  • Total voters
    25


hm, ich bin verwirrt, weil ich da null ahnung hab :D

aber meines wissens haben die gebühreneintreiber keinerlei rechte als polizeibeamter (wenn ich das mal so ausdrücken darf :) ) - auch nicht in anwesenheit der selbigen.
die dürfen nur klingeln und fragen stellen, sonst nichts Oo

was ich aber lustig finde: die haben doch die pflicht sich unaufgefordert auszuweisen - machen die meisten aber gar nich.

und auch wenn es das gesetz hergibt (so wie ich jetzt lappens ausführingen verstanden habe), wird kein richter aufgrund des verdachtes eines nicht angemeldeten fernsehgerätes einen hausdurchsuchungsbefehl ausstellen. dazu muss schon was schlimmers vorliegen, oder ?

edit: wees jetzt gar nich ob ichs schon gesagt hab (:D) aber: eine anzeige wegen betruges wäre bestimmt möglich, aber selbige durchzubekommen ist wohl eher ein ding der unmöglichkeit Oo

 
Man kann Beiträge löschen ;) oder editieren!

und genau das gleiche passiert fliesenlegern, die saisonbedingt arbeitslos werden, arbeitslosengeld erhalten, dann wieder einen job bekommen, sich beim amt wieder abmelden, das aufgrund eines fehlers aber noch 2 monate weiterzahlt. schwupps: strafverfahren wegen betrugs, wenn du das nicht umgehend aufdeckst und zurückzahlst. und selbst dann gibt es in 95 % keinen freispruch sondern allenfalls eine einstellung mit ner leckeren geldbuße.
Welches Amt macht sich denn den Aufwand? Normalerweise haben die Ämter einen Rückforderungsanspruch, wenn Sozialleistungen zu Unrecht in Anspruch genommen wurden. Hab aber grad kein SGB zu Hand...werd ich morgen mal nachschauen, wie das so läuft.
 
-Admi- said:
Man kann Beiträge löschen ;) oder editieren!


Welches Amt macht sich denn den Aufwand? Normalerweise haben die Ämter einen Rückforderungsanspruch, wenn Sozialleistungen zu Unrecht in Anspruch genommen wurden. Hab aber grad kein SGB zu Hand...werd ich morgen mal nachschauen, wie das so läuft.

löschen? wär mir neu..

jedes amt tut das. nichts ist schneller als das strafverfahren initiiert durch sozial- jugend- und arbeitsämter... und selbstverständlich haben die einen rückforderungsanspruch. da brauchste auch gar nicht im sgb rumgucken. das ist ein ganz normaler fall der leistungskondiktion. aber es geht um's strafverfahren... und das hat nichts mit dem anspruch zu tun. und das ereilt die betroffenen leider sehr schnell. mir wurde sogar mal einer in ketten vorgeführt, nachdem er die ganze nacht im loch zubringen musste. warum? weil ein beamter im jugendamt wilde rückschlüsse zog, ob er sozialhilfe bezieht oder nicht und ein strafverfahren initiiert, in dem dem armen kerl verletzung seiner unterhaltspflichten zur last gelegt wurde....

@ mope: deine aussage bezogen auf die rechte der gez-kontrolleure ist völlig korrekt
 
Lappen said:
und das ereilt die betroffenen leider sehr schnell. mir wurde sogar mal einer in ketten vorgeführt, nachdem er die ganze nacht im loch zubringen musste. warum? weil ein beamter im jugendamt wilde rückschlüsse zog, ob er sozialhilfe bezieht oder nicht und ein strafverfahren initiiert, in dem dem armen kerl verletzung seiner unterhaltspflichten zur last gelegt wurde....



hat man dann als betroffener eigentlich bestimmte ausgleichsansprüche oder sowas ?

ich meine, wenn du unschuldig in den knast kommt weil irgendwer meint sich wichtig machen zu müssen, dann is des doch schon etwas bitter Oo
 
naja, zum teil war er selber schuld.. zum ersten termin war er nicht gekommen. da hab ich halt nen haftbefehl beantragt :) einen ausgleich hat er nicht erhalten. dafür aber ein dach über dem kopf für eine nacht ;)
 


ja, ne, war ja jetzt auch nich direkt auf diesen explizieten fall gemünzt. '(aber die quote hat ganz gut gepasst :) )

 
bitter war das für den auf jeden fall... ich hatte auch mitleid :)
 
Ja, das geht, wenn du einen Betrag editierst hast du oben einen Radiobutton, mit dem man seinen Beitrag aus dem Topic löschen kann.

Die Rückforderungsansprüche werden aber via normalen Verwaltungsakt eingefordert. Wenn derjenige nicht zahlt, ok...dann kanns weitere Schritte nach sich ziehen. Bei mir geht es auch nicht um ein Strafverfahren, sondern um Leistungsansprüche (Arbeitslosengeld in deinem Beispiel) des Hilfeempfängers gegenüber dem Staat. Fälle, wie du sie schilderst konnte ich in meiner Praxis bisher nur selten finden.

Naja, wir entfernen uns allzu sehr...back to topic...
Ich denke mal, mit dem Link und den dortigen Erklärungen sollte man wissen, wie man in Sachen GEZ zu Rande kommt.

Will jetzt eh mal AoE 3 zocken :D
 
Last edited:
hab zwar keinen radio button gefunden aber einen dicken fetten löschen button :) lol, seh ich auf meine alten tage hier zum ersten mal...
 
uf.jpg

Bei Option 2 kannst du den gesamten Beitrag entfernen. Bei Option 1 wird der Text den du da eingeben kannst als Grund angeben. Denk ich mal...habs auch noch nie benutzt :p

EDIT: @ FIX BEI MIR SIEHT DAS IN JEDEM STYLE SO AUS, NUR HALT MIT ANDEREN FARBEN!!!
 
Last edited:
Beim normalen Standardstyle ist es eine Box zum anklicken und nicht wie beim Screen ein Radiobutton, aber für da Thema sollte jetzt kein Fass für aufgemacht werden :p

back to topic ^^
 
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