Emule mal wieder

Letztes Jahr wurde doch per Gesetz beschlossen, dass Rechteinhaber bzw. ihre Anwälte direkt beim ISP die Userdaten abfordern können, wenn eine "gewerbliche" Urheberrechtsverletzung vorliegt.
Kein Umweg mehr über die Staatsanwaltschaft und der Begriff "gewerblich" soll angeblich schon verwirklicht sein, wenn jemand z.B. ein komplettes Album zum Dl im Shareordner anbietet.
Oder hab ich das nur geträumt?
 
Ist mittlerweile nicht mehr so. Nur wenn man als User , ich hab das glaub ich bei Stern Tv gehört, über 200 Musik Datein/Filme anderen Usern zur Verfügung stellt nur noch drangenommen werden.

Aber das war nicht Emule sondern die schlechten Virus verseuchten Fettern wie Kazza und wie der ganze dreck heißt ^^
 
Ich glaube da liegst du etwas falsch Pala.
Raubkopierern drohen harte Konsequenzen

Bei den vier Urteilen handelte es sich um Entscheidungen der Landgerichte Bielefeld (Az 2-06 O 534/08), Oldenburg (Az 5 O 2421/08), Frankfurt am Main (Az 2-06 O 534/08) und Nürnberg (Az 3 O 8013/08).
In den Fällen ging es um die Ermittlung von Anschlussinhabern bei Verdacht auf illegale Downloads.
Und die Urteile haben es tatsächlich in sich:
Schon mit dem Anbieten eines Albums oder Films sei die Grenze zum gewerblichen Handeln überschritten, so die Meinung der Richter.
Neu ist dabei die Auffassung der Gerichte, dass schon beim Anbieten eines einzigen Songs oder Albums dieses gewerbliche Handeln vorliege.
Zur Begründung führt das Landgericht Oldenburg die grundsätzliche Struktur einer Tauschbörse an:
Wer dort etwas zum Herunterladen anbiete, tue dies für eine große, anonyme Masse anderer Tauschbörsennutzer.
Das könne kein privates Handeln mehr sein, weil dazu ein überschaubarer Empfängerkreis gehöre, der dem Anbieter möglichst persönlich bekannt sei.
Quelle: T-Online News

Es gibt zwar auch andere Entscheidungen aber mangels einheitlicher Rechtssprechung bleibt es erstmal ungeklärt was gewerblich ist.
 
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