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Tierbestatter drohte: Eingeäscherte Katze wird
Glatteis-Streumittel
- Gericht verhängt Geldstrafe wegen versuchter Nötigung
Wegen versuchter Nötigung hat das Landgericht Wuppertal einen
Tierbestatter zu einer Geldstrafe verurteilt, der einer Kundin die
Verwendung ihrer eingeäscherten Katze als Streumittel bei Glatteis
angedroht hatte.
Nach Gerichtsangaben vom Mittwoch hatte die Frau den 65-Jährigen
beauftragt, ihre tote Katze "Moris" einzeln einzuäschern. Die Kundin
bezahlte die Rechnung über 390 Mark (199,40 Euro) zunächst jedoch
nicht, weil ihr wegen eines Berichts über die Tierbestattungsfirma
Zweifel an der Zusage des Mannes gekommen waren. Daraufhin
schickte der 65-Jährige der Frau ein Mahnschreiben, dem er hinzufügte:
"Sollte der Geldeingang bis zum 18.08.00 nicht geschehen sein, (...)
teilen wir Ihnen mit, dass wir auf die Berechnung verzichten und die
Asche von "Moris" beim ersten Frost im kommenden Winter zum
Streuen bei Glatteis verwenden werden." (Az. 42/01 IX)
Die Wuppertaler Richter werteten dieses Verhalten als Nötigung, da der
Tierbestatter von der innigen Beziehung seiner Kundin zu ihrer Katze
gewusst habe. Dass der Mann letztlich nur wegen versuchter Nötigung
verurteilt wurde, erklärte das Gericht mit dem weiteren Verhalten der
Frau. Die Kundin hatte die Rechnung zwar letztlich bezahlt - allerdings
nicht aus Furcht vor der Drohung des Firmeninhabers, sondern weil sie
ihn wegen Nötigung anzeigen wollte.
Strafrechtlich gesehen sei die Nötigung damit "nicht erfolgreich
gewesen", befand das Gericht und verhängte eine Geldstrafe von 1200
Mark (613,55 Euro) gegen den Tierbestatter. Das bereits im August
2001 ergangene Wuppertaler Berufungsurteil ist den Angaben zufolge
rechtskräftig, nachdem der Oberlandesgericht Düsseldorf die vom
Angeklagten eingelegte Revision im vergangenen Monat verworfen hat.
Glatteis-Streumittel
- Gericht verhängt Geldstrafe wegen versuchter Nötigung
Wegen versuchter Nötigung hat das Landgericht Wuppertal einen
Tierbestatter zu einer Geldstrafe verurteilt, der einer Kundin die
Verwendung ihrer eingeäscherten Katze als Streumittel bei Glatteis
angedroht hatte.
Nach Gerichtsangaben vom Mittwoch hatte die Frau den 65-Jährigen
beauftragt, ihre tote Katze "Moris" einzeln einzuäschern. Die Kundin
bezahlte die Rechnung über 390 Mark (199,40 Euro) zunächst jedoch
nicht, weil ihr wegen eines Berichts über die Tierbestattungsfirma
Zweifel an der Zusage des Mannes gekommen waren. Daraufhin
schickte der 65-Jährige der Frau ein Mahnschreiben, dem er hinzufügte:
"Sollte der Geldeingang bis zum 18.08.00 nicht geschehen sein, (...)
teilen wir Ihnen mit, dass wir auf die Berechnung verzichten und die
Asche von "Moris" beim ersten Frost im kommenden Winter zum
Streuen bei Glatteis verwenden werden." (Az. 42/01 IX)
Die Wuppertaler Richter werteten dieses Verhalten als Nötigung, da der
Tierbestatter von der innigen Beziehung seiner Kundin zu ihrer Katze
gewusst habe. Dass der Mann letztlich nur wegen versuchter Nötigung
verurteilt wurde, erklärte das Gericht mit dem weiteren Verhalten der
Frau. Die Kundin hatte die Rechnung zwar letztlich bezahlt - allerdings
nicht aus Furcht vor der Drohung des Firmeninhabers, sondern weil sie
ihn wegen Nötigung anzeigen wollte.
Strafrechtlich gesehen sei die Nötigung damit "nicht erfolgreich
gewesen", befand das Gericht und verhängte eine Geldstrafe von 1200
Mark (613,55 Euro) gegen den Tierbestatter. Das bereits im August
2001 ergangene Wuppertaler Berufungsurteil ist den Angaben zufolge
rechtskräftig, nachdem der Oberlandesgericht Düsseldorf die vom
Angeklagten eingelegte Revision im vergangenen Monat verworfen hat.