4. Online-Poker
Wenn ein deutsches Casino Online-Poker anbietet, gibt es keine Probleme.
Die meisten spielen Online-Poker jedoch bei Casinos, die im Ausland ihren Sitz und jedenfalls keine deutsche Genehmigung haben.
Dies ist auch ohne Probleme, wenn ohne Einsatz oder virtuellen Einsatz gespielt wird.
Sollte jedoch um Geld gespielt werden, würde sich ein deutscher Spieler, der im Inland spielt, nach der Gesetzeslage strafbar machen.
Ob und in welchem Maße das deutsche Strafrecht jedoch Anwendung findet, wenn im Internet ausländische Angebote angenommen werden, ist fraglich.
Das deutsche Strafrecht ist anwendbar, wenn die „Tat“ im Inland verübt wird.
Bei Nutzung des Internet wird davon ausgegangen, dass der Tatort dort ist, wo de Daten eingespeist bzw. runter geladen werden. Damit ist Tatort für einen Online-Spieler der Ort, wo sein Computer steht.
So hat auch der BGB in seiner Entscheidung zur „Ausschwitz-Lüge“ geurteilt. Danach ist in den Fällen von Volksverhetzung über das Internet das deutsche Strafrecht anwendbar.
Diese Ansicht ist aber äußerst umstritten und wird über die Begriffe „abstrakte Gefährdungsdelikte“ und „Erfolgsort“ geführt.
Eine Auffassung geht davon aus, dass bei Online-Poker der Erfolgsort der Sitz des Servers ist, also regelmäßig das Ausland. Damit ist der deutsche Spieler kein „Täter“ im Inland, das er ja im Ausland spielt und es nur im Inland sieht.
Die andere Ansicht, die von einer Strafbarkeit ausgeht, nimmt dagegen an, dass alle Online-Casinos in Deutschland strafrechtlich zu verfolgen sind, da diese ja illegales Glücksspiel in Deutschland via Internet anbieten. Damit müsste die deutsche Justiz weltumfassend tätig werden, genauso wie das Internet.
Da diese Frage nicht abschließend geklärt ist, ist die deutsche Justi auch sehr zurückhaltend, was die strafrechtliche Verfolgung von Online-Poker anbelangt. Mir ist kein Fall einer Verurteilung bekannt, bei dem der Nutzer von Online-Casinos bestraft wurde (außer vielleicht durch Verlust seines Einsatzes).