Nihilist
Guest
Juhu 


Microsoft will System zur Überwachung von Angestellten patentieren lassen
Der US-Softwarekonzern Microsoft will sich ein Überwachungssystem schützen lassen, das die Leistung von Angestellten in Echtzeit auch anhand physiologischer Daten erfassen soll. Das geht aus einem Patentantrag hervor, den das Unternehmen im Juni 2006 beim US Patent and Trademark Office gestellt hat und der Ende 2007 veröffentlicht wurde. Die britische Times, die den Patentantrag entdeckt hat, spricht von einem "Big Brother"-System, das alles überwachen könne, was man macht. Es sei das erste Mal, dass ein Unternehmen erwäge, ein solches System zur permanenten Überwachung für normale Arbeitsplätze zu entwickeln. Bislang sei derartiges auf Piloten, Astronauten oder Feuerwehrleute beschränkt gewesen.
Das System soll die Aktivität der einzelnen Angestellten überwachen, feststellen, wenn Benutzer Unterstützung benötigen, und mindestens einen weiteren Angestellten ausmachen, der helfen kann, indem er Fragen beantwortet oder die Aufgabe selbst zu Ende führt. Durch das Speichern der Leistungsdaten von Menschen und der Tätigkeiten, die sie mit ihren Geräten wie Notebooks, PCs, PDAs, Handys ausführen, sollen Probleme besser identifiziert und die Leistung verglichen werden können. Zudem könne die Kommunikation sowie Gleichzeitigkeit und die Einhaltung eines Zeitplans gefördert werden, heißt es in dem Antrag. Beispielsweise soll das System auch selbstständig anhand der vom Benutzer geöffneten Dateien erkennen können, welche Aufgabe er verfolgt, und dann, wenn er zu lange braucht, "Hilfe" holen.
Neben der Überwachung der Computer soll das System physiologische und andere Daten mit drahtlosen Sensoren erfassen: Puls, EMG, Hautwiderstand, Hirnwellen, Atemfrequenz, Körpertemperatur, Bewegung, Gesichtsbewegungen, Gesichtsausdruck und Blutdruck. So ließe sich etwa feststellen, ob die Angestellten frustriert oder aggressiv, wach oder müde sind oder auch etwas machen, was sie nicht dürfen – unter Berücksichtigung der physischen und psychischen Eigenheiten der Einzelnen und ihrer Tätigkeiten. Als Beispiel wird angeführt, dass eine Erhöhung des Blutdrucks beim Ausfüllen der Steuererklärung nichts Ungewöhnliches sei.
Eine Idee hinter dem System ist es, zur Beurteilung der Leistung einer Person oder einer Gruppe durch das Sammeln und Auswerten aller Daten über längere Zeit Profile erstellen zu können, die eine Einschätzung der tatsächlichen Leistung im Vergleich zur erwartbaren ermöglichen. Zudem sollen damit die Personen besser herausgefunden werden, die im Sinne der größtmöglichen Effizienz für eine Aufgabe am ehesten in Betracht kommen. Angeblich könnten so auch die sozialen Beziehungen verbessert werden, wenn erkannt wird, dass einige Überwachte an einem Ort dasselbe Fernsehprogramm ansehen oder dieselben Aktivitäten ausführen. Dann könne man "Diskussiongruppen" organisieren oder "soziale Events" veranstalten. (fr/Telepolis)



Datenpannebeim britischen Militär und US-Kreditkartenunternehmen
Die Meldungen über Datenlecks in Großbritannien reißen nicht ab: Nachdem erst im November die britische Steuerbehörde CDs mit Daten von 25 Millionen Kindergeldempfängern verloren hatte, musste nun das britische Militär den Verlust persönlicher Daten von 600.000 Nachwuchssoldaten eingestehen. Ein Jungoffizier der Royal Navy hatte die Namen, Pass- und Versicherungsnummern sowie Angaben zum Familienstand von Rekruten und anderen Militärdienstbewerbern auf seinem Laptop gespeichert und über Nacht auf dem Beifahrersitz seines PKW liegen lassen. Am nächsten Morgen fand er den Wagen aufgebrochen vor und das Laptop war gestohlen. Dies passierte allerdings nicht in einer düsteren Seitengasse eines Londoner Vororts, sondern auf bewachtem Militärgelände. Wie der Täter das Notebook vom Militärgelände herunterschmuggeln konnte, ist bislang nicht geklärt.
Der Diebstahl ereignete sich bereits am 9. Januar, aus ermittlungstaktischen Gründen wurde die Öffentlichkeit aber erst am gestrigen Freitag darüber informiert. Unter den gestohlenen Daten befanden sich auch Informationen über 3.500 Bankverbindungen. Die britischen Behörden haben die Betroffenen kurz nach dem Diebstahl informiert. Wegen der bereits vierte Datenpanne innerhalb weniger Monate steht die britische Regierung unter Gordon Brown wegen des schlampigen Umgangs mit sensiblen Daten unter großem Druck.
In den USA musste derweil das Kreditkartenunternehmen GE Money den Verlust von 650.000 Kundendaten eingestehen. Die Kreditkarten- und Sozialversicherungsnummern waren auf einem Magnetband gespeichert und an das Datensicherungs- und -rettungsunternehmen Iron Mountain geschickt worden, wo es verschwand. Iron Mountain sprach von einem "unvorteilhaften Fall eines verlegten Bandes". General Electric, der Mutterkonzern von GE Money, versucht seine Kunden derweil zu beschwichtigen, dass es bisher keine Hinweise auf einen Missbrauch der Daten gäbe und dass selbst Experten die Daten aufgrund der besonderen Speicherart nur schwer entziffern könnten. Der Konzern schloss allerdings nicht aus, dass noch weitere Kunden von US-Einzelhandelsunternehmen von dem Diebstahl betroffen seien. (hag/c't)
Google und DoubleClick: Wenn Werber in die E-Mails schauen
Es klingt alles ganz harmlos. "Wenn jemand nach Sushi-Restaurants in Brüssel sucht, dann bekommt er Werbung von Sushi-Restaurants in Brüssel auf den Bildschirm – ohne irgendwelche Daten über seine Person zu sammeln", sagt der Datenschutz-Experte der Suchmaschine Google, Peter Fleischer. Nur seine IP-Adresse werde gespeichert – das sei doch kein Problem. Andere Praktiken des Such-Riesen kommen in der Anhörung zu "Datenschutz im Internet" des Innenausschusses im Europa-Parlament erst auf Nachfragen ans Licht. Ob es stimme, dass Google systematisch den Inhalt von E-Mails durchkämme, wollen die Abgeordneten wissen. "Wir müssen E-Mails scannen", lautet Fleischers Antwort. Die elektronische Post werde aus Sicherheitsgründen geprüft, um Spam und Viren abzuwehren. Aber auch, "um Schlüsselworte für die Werbung herauszufiltern". Wer also einen Freund in Brüssel per Mail nach Tipps für japanische Fisch-Spezialitäten befragt, kann ebenso zur Zielscheibe des "verhaltensgesteuerten Marketings" werden.
Die IP-Adressen müssen nach Ansicht der europäischen Datenschützer aber als persönliche Daten angesehen werden. Die Datenschützer widersprachen damit während der Anhörung der Argumentation von Vertretern der Internet-Industrie. "In diesem Zeitalter zu sagen, IP-Adressen sind nicht personenbezogen, das ist nicht möglich", meinte der deutsche Datenschutzbeauftragte Peter Schaar, der die Arbeitsgruppe seiner EU-Amtskollegen vertritt. Auch die Vertreterin der niederländischen Datenschutzbehörde, Sjoera Nas, betonte: "IP-Adressen müssen als persönliche Daten angesehen werden." Der Nutzer müsse zudem erfahren, wie die verschiedenen genutzten Dienstleistungen eines Anbieters miteinander verknüpft werden. Die Zusammenhänge von Internet-Nutzung und interaktiver Werbung seien für viele Verbraucher aber nur schwer durchschaubar, sagte Cornelia Kutterer vom europäischen Verbraucherschutzverband BEUC.
Die Industrie-Vertreter wiesen die Bedenken zurück. Der Google-Vertreter sprach sich zugleich gegen einen generellen Schutz von IP-Adressen aus: "Die Frage, ob IP-Adressen persönliche Angaben sind, kann man nicht mit Ja oder Nein beantworten", sagte Fleischer.
"Da muss man ja mit seinen E-Mails richtig vorsichtig sein", reagiert die liberale Abgeordnete Sophia in't Veld auf die Ausführungen der Industrie-Vertreter und besonders Googles verblüfft. Sie ist in großer Gesellschaft: "Die meisten Verbraucher wissen nicht, wie ihre Daten verwendet werden", stellt Kommissarin Pamela Harbour vom US-Handelsausschuss FTC fest. Ihre Behörde sehe zwar kein Datenschutz-Problem bei Googles Plan, den Werbeanbieter DoubleClick zu übernehmen: "Aber ich persönlich bin nach wie vor besorgt."
Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission könnten bei ihrer Prüfung der geplanten Fusion von Google und DoubleClick weiter gehen als die FTC, meint der sozialistische Europa-Abgeordnete Stavros Lambrinidis. Auch in't Veld sieht einen "klaren Zusammenhang" zwischen Datenschutz und Wettbewerbsfragen: "Es geht da ums Geschäft."
Europas oberster Datenschützer Peter Hustinx nennt weitere Aspekte: "Wenn Suchverhalten überwacht und festgehalten wird – zum Beispiel für Werbung, die auf menschliches Verhalten reagiert – dann fällt das unter die Datenschutz-Richtlinie", betont er. Deshalb fordern Hustinx und seine Kollegen in den Mitgliedsstaaten: "IP-Adressen müssen als persönliche Daten betrachtet werden." In den meisten Fällen sei der Mensch hinter der IP-Adresse identifizierbar, erklärt Geschäftsführer Marc Rotenberg vom Electronic Privacy Information Center (EPIC), einer gemeinnützigen Forschungseinrichtung in Washington. Er warnt vor großen Problemen mit dem Schutz persönlicher Angaben, wenn wie bei Google und DoubleClick zwei Kundendatenbanken zusammengeführt werden.
Der Nutzer müsse unbedingt erfahren, wie die verschiedenen Dienstleistungen eines Anbieters miteinander verknüpft werden, fordert Sjoera Nas von der niederländischen Datenschutzbehörde. Sie müssten auch das Recht auf Einsicht und Korrektur ihrer gespeicherten Angaben bekommen. Bisher, meint Cornelia Kutterer vom europäischen Verbraucherschutzverband BEUC, seien die entsprechenden Angaben oft unvollständig und für Normalbürger schwer verständlich.
"Warum gibt es keinen großen Button auf der Startseite von Google, wo der Nutzer sagen kann, dass er seine Daten nicht für Werbezwecke genutzt sehen will?", fragt Innenpolitiker Lambrinidis gegen Ende der Anhörung. Die Antwort haben Vertreter von Internet-Unternehmen da im Grunde längst gegeben: Weil das Internet von der Reklame lebt. Und, wie Google-Mann Fleischer bemerkt, weil viel mehr Menschen lieber Videos gucken als rechtliche Hinweise zu lesen. (Roland Siegloff, dpa) / (jk/c't)






Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein
Das Bundesverfassungsgericht hat die Auflagen zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ein wenig zurechtgestutzt. Sie folgten damit zum Teil einem Eilantrag von über 30.000 Beschwerdeführern. Gemäß der Entscheidung der Karlsruher Richter müssen die Telekommunikationsfirmen zwar im Rahmen der Anfang des Jahres in Kraft getretenen Novelle der Regelungen zur TK-Überwachung Verbindungs- und Standortdaten der Nutzer verdachtsunabhängig sechs Monate vorhalten. Sicherheitsbehörden dürfen aber nur zur Verfolgung schwerer Straftaten darauf zugreifen.
Zudem muss der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos sein. Das Gesetz sieht dementgegen vor, dass Ermittler sowie prinzipiell Geheimdienste etwa auch bei "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" in den Datenbergen schürfen können sollten.
Der am heutigen Mittwoch bekannt gegebene Beschluss (PDF-Datei) ist ein Teilerfolg für die vielen Bürger, die sich mit ihrer Klage an Karlsruhe gerichtet haben. Nicht das in Paragraph 113a Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelte Speichern selbst, sondern erst die in Paragraph 113b TKG festgeschriebenen Vorgabe zum Abruf und zur Verwendung der Daten sei der besonders gefährliche Eingriff in die Freiheit der Bürger, meinen die roten Roben. Ein solcher Datenabruf ermögliche es, "weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen". Er könnte zudem häufig eine Einleitung weiterer Ermittlungsmaßnahmen nach sich ziehen.
Zuvor hatten sie in anderen Entscheidungen immer wieder betont, dass schon das Datensammeln an sich die Bürgerrechte einschränke und einen Einschnitt in das informationelle Selbstbestimmungsrecht darstelle. Über die Verfassungsmäßigkeit der Speicherung an sich will Karlsruhe nach eigenen Angaben aber erst im noch ausstehenden Hauptverfahren ein Urteil fällen.
Die Verfassungshüter erlegten der Bundesregierung auf, dem Gericht nun bis zum 1. September einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Mit dem Beginn der Hauptverhandlung ist deshalb nicht vor Jahresende zu rechnen. Zugleich erklärten die Richter ihre vergleichsweise Zurückhaltung mit dem Hinweis, dass sie von ihrer Befugnis, das Inkrafttreten oder den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen dürften. Es handle sich dabei um einen "erheblichen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers". Der Prüfungsmaßstab sei noch weiter verschärft, wenn eine einstweilige Anordnung begehrt werde, durch die der Vollzug einer Rechtsnorm ausgesetzt wird. Vorauszusetzen sei hier, dass aus der Vollziehung des Gesetzes den Betroffenen ein besonders schwerwiegender und irreparabler Schaden droht.
Die Aussetzung der Speicherpflicht selbst scheidet für die roten Roben damit aus. Zwar kann die "umfassende und anlasslose Bevorratung sensibler Daten über praktisch jedermann für staatliche Zwecke, die sich zum Zeitpunkt der Speicherung der Daten nicht im Einzelnen absehen lassen", ihnen zufolge "einen erheblichen Einschüchterungseffekt bewirken". Der in der Vorratsdatenspeicherung für den Einzelnen liegende Nachteil für seine Freiheit und Privatheit "verdichtet und konkretisiert sich jedoch erst durch einen Abruf seiner Daten zu einer möglicherweise irreparablen individuellen Beeinträchtigung".
Für eine einstweilige Anordnung über die Datennutzung zu präventiven Zwecken durch Sicherheitsbehörden etwa zur Terrorabwehr besteht laut Karlsruhe kein Anlass. Es bestünden nämlich bislang keine fachrechtlichen Abrufermächtigungen, die ausdrücklich auf die entsprechende Regelung in Paragraph 113a TKG Bezug nähmen.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die Entscheidung in einer ersten Stellungnahme begrüßt. Er forderte als Konsequenz den Rücktritt der federführenden Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die SPD-Politikerin "hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht", erklärte Patrick Breyer als einer der Beschwerdeführer von dem Zusammenschluss von Bürgerrechtlern. Dieser "vorsätzliche Verfassungsbruch" mache sie als Bundesjustizministerin untragbar.
Der Arbeitskreis fordert zudem weitere Konsequenzen. Deutschland müsse zudem die geplante staatliche Registrierung aller Flugreisen, mit welcher die nächste verfassungswidrige Vorratsspeicherung drohe, ebenso wie das Vorhaben zum millionenfachen Bruch des Postgeheimnisses durch die Erfassung und Auswertung von Brief- und Paketsendungen sofort stoppen.
Zuvor hatten sie in anderen Entscheidungen immer wieder betont, dass schon das Datensammeln an sich die Bürgerrechte einschränke und einen Einschnitt in das informationelle Selbstbestimmungsrecht darstelle. Über die Verfassungsmäßigkeit der Speicherung an sich will Karlsruhe nach eigenen Angaben aber erst im noch ausstehenden Hauptverfahren ein Urteil fällen.

Überspitzt dargestellt:
BVG: "Eine Online-Durchsuchung ist zulässig, sofern sie am 30. Februar erfolgt, dir währenddessen ein Mantelpavian, die nepalesische Nationalhymne singend, den heiligen Gral überreicht und du den Eckzahn eines Dodos bei dir trägst. Dann und nur dann darfst du eine Online-Durchsuchung durchführen."
Politiker: "Toll, das BVG hat uns die Online-Durchsuchung erlaubt! Dann kanns ja losgehen.."

Obwohl...besser nicht, mir fehlt es an der erforderlichen moralischen Flexibilität.