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moin jungz/mädelz
nun da ich bisher nichts handfestes darüber gefunden habe frag ich hier mal
kann ein deutscher staatsbürger der im ausland eine tätigkeit aufgenommen hat diese kündigen ohne mit deutschen sanktionen (geldausfall bei hartz4 oder arbeitslosengeld) bestraft zu werden?
das land heißt östereich, kann ja sein das es von land zu land unterschiede gibt....kp
bitte keine mutmaßungen...behauptungen mit § belegen...danke
nun da ich bisher nichts handfestes darüber gefunden habe frag ich hier mal
kann ein deutscher staatsbürger der im ausland eine tätigkeit aufgenommen hat diese kündigen ohne mit deutschen sanktionen (geldausfall bei hartz4 oder arbeitslosengeld) bestraft zu werden?
das land heißt östereich, kann ja sein das es von land zu land unterschiede gibt....kp
bitte keine mutmaßungen...behauptungen mit § belegen...danke






