• Wir werden in den nächsten Tagen verschiedene Wartungsoperationen und Optimierungen am Server durchführen. Es wird zu mehreren Ausfällen kommen, die teilweise auch mehrere Stunden umfassen können.

Arbeits- bzw Urlaubsrecht

Joined
Feb 26, 2004
Messages
2,987
Points
275
Hey Leute, habe mal zwei fragen zum Arbeits- bzw Urlaubsrecht:

Ich habe zwei Ausbildungsverträge, die unabhängig voneinander laufen. Der eine ist vom IHK, der andere von einer Hochschule. Bei beiden ist mein Arbeitgeber eingetragen. Bezahlt werde ich nach dem Vertrag der Hochschule. Ist das so rechtens? Oder müsste ich nicht das Gehalt von beiden Verträgen kriegen? ... :D

Die andere Frage:

Mein Arbeitgeber hat entschieden, wann ich Urlaub habe, ich habe also nie irgendeinen Urlaubsantrag gestellt. Nur den, den er mir gegeben hat (Gibt quasi einen Plan für meien ganze Ausbildung), dafür gab es dann von mir aus einen Antrag. Jetzt meine Frage: Darf der Arbeitgeber das? Ich hatte quasi nie die Chance alle Urlaubstage zu nehmen und habe durch die Blockphase der Ausbildung erst wieder im April die Möglichkeit Urlaub zu nehmen, da sind alle restlichen Tage verfallen. Angeblich darf man Azubis nichts auszahlen. Kann ich irgendwie dagegen vorgehen (jetzt nicht zusammensetzen, ich weiß, dass ich den Urlaub nach März sowieso nicht mehr nehmen kann / darf). Hab ich noch ne Chance auf Geld oder so?

:) :P Freu mich auf die Antworten
 
Hi,

muss leider gerade los... Aber wollt noch kurz was sagen:
Bist ne arme Sau, hast dich heftig übern Tisch ziehen lassen.

Viel Erfolg!
 
Das mit den Ausbildungsverträgen versteh ich nicht so ganz, dazu wäre es hilfreich zu wissen was du machst und warum du 2 Ausbildungsverträge hast.

Zu dem Urlaub: Du hast Anspruch auf den dir vertraglich zugesicherten Urlaub. Du hast aber lediglich Anspruch auf diese UrlaubstageDu bist aber nicht frei in der Wahl dieses Urlaubs. Der Arbeitgeber muss lediglich Rücksicht auf deine Wünsche nehmen. Wenn jetzt am 24. z.B. deine Arbeit zu ist kann es sein das du sogar Urlaub nehmen musst.
Urlaub mitnehmen ist per gesetz nicht zwangsläufig erlaubt, aber wenn dein arbeitgeber dir rechtzeitig beantragten Urlaub verweigert darfst du ihn mitnehmen.
Hab dir mal nen Link rausgesucht der dir helfen könnte:
http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm
 
Du darfst nicht frei entscheiden, wann du Urlaub nimmst. Der vertraglich zugesicherte Urlaub steht dir aber zu, und muss dir vom Arbeitgeber gewährt geben.
Wenn er dir zu wenig Urlaubstage dieses Jahr genehmigt hat, und weitere Anträge von dir abgelehnt wurden, behältst du dennoch den Urlaubsanspruch.
Sollte er ihn dir nicht nächstes Jahr gewähren wollen, muss er dir einen finanziellen Ausgleich zahlen.

Wie Duke aber schon sagte, sind Tage wie der 24.12. oder 31.12. keine Feiertage, sondern Urlaubstage wenn du da nicht arbeitest bzw. der Betrieb geschlossen hat.

Wenn ich das aber richtig sehe, hast du für deine noch verfügbaren Urlaubstage gar keinen Antrag gestellt, dein Arbeitgeber somit keinen abgelehnt, was bedeutet du bist irgendwie selbst schuld dass du ihn nicht genommen hast?
 
Das ganze sieht so aus:
Ich mach ein duales Studium in Badenwürttemberg, arbeite aber in NRW. Dadurch hatte ich die Möglichkeit gleichzeitig einen Ausbildungsvertrag zum Beruf in der Fachrichtung zu unterschreiben. Bei diesem dualen Studium ist es NICHT vorgesehen, dass ich die Ausbildung dabei habe, das wurde von meiner Firma entschieden, weil es möglich ist.

Ich hab am Anfang des Jahres ne Übersicht bekommen, was ich wann habe. Während der Blockphase ist es nicht möglich Urlaub zu nehmen, nur in den Praxis. Und da hat sich im Laufe des Jahres herausgestellt, dass ich eben nicht den ganzen Urlaub nehmen kann. Mir wurde quasi nicht die Möglichkeit gegeben, in den Zeiten, in denen ich will, Urlaub zu nehmen. Auf Anfrage hieß es: Es gibt zu viel zu tun, ich habe zu wenig Zeit, ich habe nicht die Möglichkeit mehr / länger Urlaub zu nehmen. Ich bin fest davon ausgegangen, dass es mir ausgezahlt werden kann, aber jetzt habe ich mich informiert und mir wurde gesagt, dass es bei Azubis nicht erlaubt ist.

Zum Arbeitsvertrag: 1mal IHK Vertrag, einmal Vertrag Technik DHBW. Den letzteren kann ich euch auch als PDF raussuchen.
 
Last edited:
Auf Anfrage hieß es: Es gibt zu viel zu tun, ich habe zu wenig Zeit, ich habe nicht die Möglichkeit mehr / länger Urlaub zu nehmen.

Wie gesagt, der Arbeitgeber MUSS dir die Möglichkeit geben, deinen Urlaub zu nehmen.
Er ist dazu verpflichtet. Du brauchst ja an sich nur mit deinem Vertrag hingehen, auf die Anzahl der Urlaubstage zeigen, und die bisherige Anzahl der Urlaubstage nennen.
Was dein Arbeitgeber da macht, ist Vertragsbruch.


Ok, um Missverständnisse vorher aus dem Weg zu räumen. Du hast einen Standard Ausbildungsvertrag der IHK, der dir z.B. 30 Tage Urlaub im Jahr gewährt.
richtig?
In deinem Studiumvertrag steht nix von Urlaub, weil es nicht vorgesehen war dass du zeitgleich eine Ausbildung o.ä. machst. richtig?

Jetzt kann der Arbeitgeber ja argumentieren, er gäbe dir die Chance die duale Ausbildung zu machen, und da du z.B. 6 Monate Schule machst und nur 6 Schule im Betrieb bist, sollst du z.B. auch nur 15 Tage Urlaub nehmen.
Das ist zwar eine logische und schlüssige Argumentation, ABER dies muss vertraglich festgehalten sein!
Das muss nicht zwingend in deinem Ausbildungsvertrag stehen, es gibt auch die Möglichkeit einen Zusatzvertrag zu schliessen, in dem soetwas festgehalten wird (so etwas ähnliches hatte ich, allerdings bekam ich zusätzlichen Urlaub fürs Studium :D).

Solange du aber im Vertrag X Urlaubstage hast, stehen dir die auch zu. Der Arbeitgeber darf die Urlaubstage nicht in die Zeiten legen, in denen du sowieso freigestellt o.ä. bist.
Man stelle sich vor der Arbeitgeber eines Azubi legt die Urlaubstage alle auf die Berufsschultage. Sowas ist nicht zulässig. Schlicht und einfach. Vertrag ist Vertrag, einfach ausgedrückt. Und für Schultage bist du freigestellt, da kann er keinen Urlaub eintragen.
Und alle anderen Argumente gelten auch nicht, interessiert nicht wieviel in der Firma zu tun ist oder ob sein Urlaubsplan wegen dir umgestellt werden muss. Wenn dem so ist, muss er das eben tun.
Und dafür brauchst du eigentlich nur hingehen, auf deinen Vertrag mit X Urlaubstagen hinweisen, und gut ist.
Wenn er auf dich nicht hört, ruf den Zuständigen bei der IHK an, die kümmern sich um sowas, dann fragt der mal in deinem Unternehmen nach.
Azubis sind besonders geschützt, und ich persönlich hab die Erfahrung gemacht dass die IHK solche Sachen auch schnell klärt.

Das zumindest meine Meinung zu der Sachlage, die ich so verstanden hab ;)
 
Ja der Arbeitsgeber darf das, den dan wird dein Betrieb bestimmte schliesszeiten haben. Ich empfehle dir bei der IHK anzuheuern, den die Gelernten von der IHK werden bevorzugt. Bin selbst bei der IHK gewessen (RWE - EnviaM)

Wünsch dir trotzdem glück ;)
 
Im dualen Vertrag steht ebenfalls 30 Urlaubstage, das ist in beiden so festgelegt!

Problem einfach ist, ich kann (laut dualen Vertrag), nur Urlaub während der Zeiten im Betrieb nehmen und die ist erst nächstes Jahr im Mai wieder. Gibt es eine Möglichkeit, Urlaub noch bis nach März mitzunehmen? Sprich z.B. bis Juli?
 
Warum besprichst du das nicht mit nem Anwalt ect.? Du siehst doch dass hier jeder was anderes sagt!
 
Im dualen Vertrag steht ebenfalls 30 Urlaubstage, das ist in beiden so festgelegt!

Problem einfach ist, ich kann (laut dualen Vertrag), nur Urlaub während der Zeiten im Betrieb nehmen und die ist erst nächstes Jahr im Mai wieder. Gibt es eine Möglichkeit, Urlaub noch bis nach März mitzunehmen? Sprich z.B. bis Juli?

Wenn der Arbeitgeber dir den Urlaub verweigert hat, hast du eigentlich immer noch Anspruch darauf. Wie du den allerdings jetzt durchsetzt, solltest du mit ihm besprechen, wenn der sich nicht dazu bereit erklärt bzw. das nicht einsieht, geh zur IHK bzw. ruf da an, die können dir das genau sagen.
 
So hab heute nochmal ein wenig was versucht, stand der Dinge ist:

Im Tarifvertrag steht drin, maximal bis März, es kann also nicht darüber hinaus verlängert werden. Werde jetzt mir eventuell über die Gewerkschaft eine Rechtsberatung holen (btw: Bin noch gar kein Mitglied, ich will nicht die Rechtsschutz, sondern nur die Rechtsberatung, geht das direkt danach?)

[edit] Gerade gelesen Rechtsschutz (und dazu gehört auch Auskunft) wird erst nach 3 Monaten gewährt. Ich versuch mal mich mit einem Juristen in Verbindung zu setzen, Anwalt ist mir jetzt zu viel tralala.
 
warum fragst du nicht bei der ihk?
im tarifvertrag steht btw auch die anzahl deiner urlaubstage, an die sich dein ag halten muss
 
Ich kann ahits nur zustimmen. Das war direkt einer der ersten Sätze, der uns zu Beginn unserer Ausbildung gesagt wurde: Wenn es Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber bzw. Fragen etc. gibt -> einfach an die IHK wenden, da werden Sie geholfen.
 
Mir haben inzwischen fast alle gesagt, dass die IHK nur für Streitigkeiten in Punkte INHALT und nicht in Punkto Probleme wegen Urlaub zuständig ist.
 
Die IHK ist auch für Streitigkeiten bzgl. des Ausbildungsvertrages zuständig imo, und der Urlaubsanspruch ist ganz klar ein Punkt dessen.
 
Du hast kein Problem mit dem Urlaub, sondern du hast ein Problem damit, dass sich dein Arbeitgeber nicht an den mit dir vereinbarten Vertrag hält - vor allem wenn es ein Tarifvertrag ist, kümmert sich bei Azubis die IHK da gut drum.
Egal ob dich dein AG nicht für Schule freistellt, dir als Azubi unzumutbare Arbeitszeiten oder Arbeiten aufdrückt, oder dir deinen vertraglich festgesetzten Urlaub nicht gewährt - die IHK kümmert sich da normalerweise ganz gut drum, egal worum es geht.

Das sind zumindest meine Erfahrungen aus meiner persönlichen Ausbildungszeit und auch damaligen anderen Azubis. Selbst der Berufsschullehrer hat sich mal in einem Härtefall eingeklinkt, als ein Azubi die Nacht vorm Berufsschultag arbeiten sollte, und dann quasi nach 8h Arbeit direkt nochmal 8h Schule machen sollte.
Also als Azubi hatte man zu meiner Zeit hier ohne Probleme von mehreren Seiten Hilfe bekommen, kostenlos, schnell, auch ohne Anwalt.

Gerade bei kleineren Unternehmen ist es auch oft so, dass der Chef da teilweise gar nicht so die genaue Ahnung hat, und ein Anruf von der IHK die das kurz (er)klärt hilft da oft Wunder.
Vor allem wenn Azubi U18 ist.
Naja, musst du selbst wissen was du nu machst ;)
 
Jo, wie gesagt, mein Problem generell ist: Ich habe keinen Antrag auf Urlaub gestellt, ich habe insg. 2/3 meines Urlaubs genommen und dachte, der Rest wird ausbezahlt. Ist jetzt scheinbar ja nicht der Fall.
 
Jep. Keine Ahnung, ob es da für Azubis nochmal eine gesonderte Regelung ist, aber ich gehe davon aus, dass es bei den meisten Firmen allgemein nicht üblich ist, dass Urlaub ausgezahlt wird. Zumindest bei uns im öffentlichen Dienst gibt es sowas nicht. Wir bekommen auch keine Überstunden ausgezahlt, sondern können sie halt nur durch Minusstunden ausgleichen.
 
Überstunden werden bei uns auch nicht ausgezahlt.

Ich hab noch ein paar Kontakte zur Jugendvertretung im DGB und werde mich mit denen mal in Verbindung setzen, sind aber erst im neuen Jahr wieder da. Bin mal gespannt, wie das ganze so weiter läuft ;)
 
Back
Top Bottom