Anzeige wegen schwerer Körperverletzung ?!?!

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Feb 2, 2009
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Ich hab nen Problem , denk ich mal . :o

Gestern Abend nocheinmal richtig schön einen drauf machen gehen . Auf einmal fliegt mir ne Faust ins Gesicht und aus Reflex hab ich ihm 2 zurückgeschickt , wenn der dumme Penner jetzt zur Polizei geht ( Kiefer gebrochen) mit was hab ich zu rechnen ? Ich hab 5 Zeugen darunter auch Türsteher , Namen Adresse hab ich alles ... Aber guter Tausch ... 2 dicke lippen gegen einen Bruch:anime
 
Kommt drauf an, war er betrunken?
Wie kam es zu dem Streit? ;)

Wenn Du Aussagen hast, dass es Notwehr war, wird es sicherlich fallen gelassen.
Sollte er aber auf dem Boden gelegen haben und dich darum gefleht haben aufzuhören sieht es wieder anders aus.

Kenne mich auch nicht so gut damit aus. Aber Notwehr ist Notwehr... Mit Zeugen, sofern die Aussagen, hast Du nichts zu befürchten. Ich würde mich aber nicht auf Türsteher verlassen. Ich habe selber mit Events zu tun und die Türsteher sagen generell ungerne bei der Polizei bzw. Gericht aus wenn Sie selber nicht involviert waren...

Wobei ich mich frage was das für Türsteher waren wenn Ihr euch neben denen quasi prügeln könnt. Erst er Dich, dann Du ihn 2 mal! :D Das dauert ja ein bisschen!
 
Naja die 2x sollten recht schnell gehn können, wenn da die eine Faust direkt der anderen hinterherfliegt. Pow-pow.

Ansonsten, bei genug glaubhaften Zeugen kein Problem... sofern dein 2. Schlag nicht zu lange auf sich hat warten lassen. Denn dann ist von Affekt oder Notwehr eben nicht mehr die Rede.
 
Hat nicht länger als 5 Sekunden gedauert ...

und wir waren beide Knüppeldicht
 
Naja kommt halt drauf an... :D

Wenn Faust wegen 2-3 Beleidgungen kam, dann sieht es auch wieder anders aus!
 
nä wir standen in der reihe und haben gewartet um rein zukommen und dann kam die ohne Warnung etc ich hab nur mit meinen Kollegen nen paar Witze gemacht etc aber nichts speziell an irgendjemanden gerichtet , und halt sofort als ich den Schlag gespürt hab hab ich 2 mal mit Rechts zurückgeschlagen
 
Alkohol hin oder her, das ist kein Argument mehr. Das hätte man früher noch sagen können.
Also falls es zu einer Anzeige von den Typen kommen sollte, muss du bei der Polizei schon mal die Aussagen verweigern egal was die dir sagen Bonus oder sonst was. Das ist prinzipiell ein Nachteil. Hol dir ein Anwalt der dann Akteneinsicht beantragt oder der für dich alles klärt. Wahrscheinlich wird dir da eh nichts passieren... da du den streit nicht angefangen hast :)
 
wenn das so ist, hast du nix zu befürchten. hatte diese situation etwas anders auch schonmal.
 
Kommt drauf an, war er betrunken?
Wie kam es zu dem Streit? ;)

Wenn Du Aussagen hast, dass es Notwehr war, wird es sicherlich fallen gelassen.
Sollte er aber auf dem Boden gelegen haben und dich darum gefleht haben aufzuhören sieht es wieder anders aus.

Kenne mich auch nicht so gut damit aus. Aber Notwehr ist Notwehr... Mit Zeugen, sofern die Aussagen, hast Du nichts zu befürchten. Ich würde mich aber nicht auf Türsteher verlassen. Ich habe selber mit Events zu tun und die Türsteher sagen generell ungerne bei der Polizei bzw. Gericht aus wenn Sie selber nicht involviert waren...

Wobei ich mich frage was das für Türsteher waren wenn Ihr euch neben denen quasi prügeln könnt. Erst er Dich, dann Du ihn 2 mal! :D Das dauert ja ein bisschen!
Notwehr sagt man nicht aus, Notwehr stellt man fest.

Ob du was zu befürchten hast, kann dir hier keiner sagen, denn wir können unmöglich feststellen, ob Notwehr vorliegt oder nicht, denn:

- Warum hat der andere dir eine reingehaun?
- Sind 2 brutale Faustschläge das relativ mildeste Mittel in diesem Fall?
- Wenn nicht, ist das Notwehrexzess wg. Verwirrung, Furcht oder Schrecken?

Das kann dir hier bestimmt keiner sagen. Ich will dir bestimmt keine Angst machen, aber das, was hier vermutet wird, ist einfach nur eine Vermutung und keine rechtliche Beratung, die aus o.g. Gründen auch gar nicht vollständig möglich ist.

Das einzige, was ich dir ganz sicher sagen kann, ist, dass keine schwere oder gefährliche Körperverletzung vorliegt, sondern nur eine "normale" Körperverletzung nach §223, es sei denn, dass er nie wieder seinen Kiefer benutzen kann.
 
Notwehr sagt man nicht aus, Notwehr stellt man fest.

Ob du was zu befürchten hast, kann dir hier keiner sagen, denn wir können unmöglich feststellen, ob Notwehr vorliegt oder nicht, denn:

- Warum hat der andere dir eine reingehaun?
- Sind 2 brutale Faustschläge das relativ mildeste Mittel in diesem Fall?
- Wenn nicht, ist das Notwehrexzess wg. Verwirrung, Furcht oder Schrecken?

Das kann dir hier bestimmt keiner sagen. Ich will dir bestimmt keine Angst machen, aber das, was hier vermutet wird, ist einfach nur eine Vermutung und keine rechtliche Beratung, die aus o.g. Gründen auch gar nicht vollständig möglich ist.

Das einzige, was ich dir ganz sicher sagen kann, ist, dass keine schwere oder gefährliche Körperverletzung vorliegt, sondern nur eine "normale" Körperverletzung nach §223, es sei denn, dass er nie wieder seinen Kiefer benutzen kann.

Also zu meinem ersten posting kann ich nur sagen der obere teil stimmt alles, bis auf den Teil mit das ihn wahrscheinlich nichts passieren wird, das kann ich natürlich nicht in voraus wissen.

Sobald du post von der Polizei kriegen solltest nimm dir ein Anwalt, der klärt das alles dann. Mach dir einfach keinen großen Kopf darüber....

P.S. Aber bis du mal post kriegst kann noch so 2 monate dauern xD
 
Alkohol spielt nur ne Rolle, wenn er sich wg. etwas strafbar gemacht hat und außerdem schränkt Trunkenheit des Angreifers deine Notwehr ein (Abwehr-Schutzwehr-Trutzwehr)
 
ach wird schon alles gut gehen ... im zweifelsfall muss sein roller irgendwann mal dran glauben ;)
 
Hat nicht länger als 5 Sekunden gedauert ...

und wir waren beide Knüppeldicht
wenn ich voll bin und mich prügeln will, lieg ich vorm ersten schlag schon auf boden (oä)

weil eh ich aggressiv werde bin ich schon kurz vorm pennen,und den andren treffen würd ich auch nich mehr^^


@topic: wenn du aussagst das du "voll" warst, könnte das nich probleme machen da du nich volljährig bist? oder verwechsel ich da was?
 
würd nichtg umbedingt sagen, dass ich voll war. ich hätte gesagt, das ich bei vollem verstand war nur n 1,2 bierchen getrunken hab. sonst sagst einfach aus, dass er dich zuerst geschlagen hat und du dich dadrauf hin verteidigt hast.
 
Sprichs mit nem Anwalt ab. Den brauchst du dann auch, wenn du dich rechtfertigen sollst. Alle anderen Tipps hier sind einfach mangelhaft.
 
Kiefer brechen?! Wtf, wie hart hast du denn da zu geschlagen?
Wer andern Leuten die Fresse poliert sollte meiner Ansicht nach so viel Mumm besitzen und auch die Konsequenzen durchstehen.
 
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