ich vermute, dass solange sie bei Vertragsabschluss angegeben hat, dass sie U18 ist und die Eltern nicht zugestimmt haben, der Vertrag nicht wirksam ist wegen beschränkter Geschäftsfähigkeit (§ 110 BGB "Taschengeldparagraph" gilt hier vermutlich nicht, da Abonnement)... abgesehen davon besteht...