Guter Einwand übrigens mit der Haftpflichtversicherung. Da Be- und Entladeschäden bereits der Kfz-Haftpflicht und nicht der privaten Haftpflicht zugeordnet werden, dürfte das bei Betank-Schäden auch der Fall sein. Ärgerlich nur, dass dann eine Rückstufung erfolgt. Somit hängt die Entscheidung...