Dafür gibts ja die Tagessätze , die nach dem Einkommen berechnet werden im Falle einer Verurteilung in einem Strafverfahren . Das könnte man ja in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren ebenso tun , ich glaube nicht das der bürokratische Aufwand so hoch wär .
Richtig , so richtig das ist dir fast...