- Joined
- Dec 21, 2004
- Messages
- 38,647
- Reaction score
- 16
es gibt ebenfalls nur nochmal ein ärztliches gutachten, soweit ich weiß kann man dagegen auch widerspruch einlegen. aber die schweigepflicht gilt ebenso wie überall auch, dh das amt bekommt auch nicht mehr informationen als vorher. die wollen nur sichergehen das keiner sich durch irgendwelchen hick hack etwas erschummelt. kann ich auch nachvollziehen bei den attesten die gerade hierzulande ausgeschrieben werden. auch wenns umgekehrt genauso geht, die die es bräuchten bekommen teilweise 100% einsatzfähigkeit und müssen dann vor gericht wenn sie diesen "medizinischen beleg" anfechten wollen
auch ist es schwer zb eine unfallrente zu bekommen bei einem unfall mit langzeit- oder lebenslangenschäden....da muss man selbst höllisch dranbleiben und sich kümmern. umsonst gibs hier sowas nicht
wenns dann sowas ist wie bei monitor beschrieben kannste aber echt nur noch mit rucksack und zünder zum jobcenter ^^
auch ist es schwer zb eine unfallrente zu bekommen bei einem unfall mit langzeit- oder lebenslangenschäden....da muss man selbst höllisch dranbleiben und sich kümmern. umsonst gibs hier sowas nicht
wenns dann sowas ist wie bei monitor beschrieben kannste aber echt nur noch mit rucksack und zünder zum jobcenter ^^


womit man anspruch auf arbeitslosengeld hätte.