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Sehr interessante Urteile zur sogenannten Störerhaftung eines DSL Anschlussinhabers für über seinen Anschluss begangene Urheberrechtsverletzungen.
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Bleibt natürlich abzuwarten, wie bei den wohl viel häufiger vorkommenden Fällen der Eltern-Kinder Haushalte entschieden wird. Es werden sich nun zumindest wohl erstmal vermehrt Eltern auf diese Urteile berufen, um gegen sie gerichtete Abmahnungen zurückzuweisen. Interessanter wäre diesbezüglich wohl das nur im ersten Satz kurz angesprochene Urteil des OLG Frankfurt, das ich aber jetzt auf die schnelle nicht gesehen habe.
heise.de said:Erneute Schlappe für die Musikindustrie: Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main jüngst eine Haftung des DSL-Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen, die etwa Familienmitglieder unter seinem Dach via Tauschbörsennutzung begehen, ablehnte, sorgte das Landgericht (LG) München I für einen weiteren Rückschlag. In einem jetzt veröffentlichten Urteil (PDF-Datei, LG München, Urteil vom 4. 10. 2007, 7 O 2827/07) lehnten die Münchener Richter eine Haftung des Anschlussinhabers auf Unterlassung und Schadensersatz ab.
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Bleibt natürlich abzuwarten, wie bei den wohl viel häufiger vorkommenden Fällen der Eltern-Kinder Haushalte entschieden wird. Es werden sich nun zumindest wohl erstmal vermehrt Eltern auf diese Urteile berufen, um gegen sie gerichtete Abmahnungen zurückzuweisen. Interessanter wäre diesbezüglich wohl das nur im ersten Satz kurz angesprochene Urteil des OLG Frankfurt, das ich aber jetzt auf die schnelle nicht gesehen habe.
