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aber auf ein wichtigeres Thema als Urheberrechtsverletzungen bezogen:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31233/1.html
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31233/1.html
1. Wird es mit Ihrer Partei in der Regierung Massnahmen wie Graduate Response / 3 Strikes bei wiederholten Urheberrechtsverstössen geben?
Bündnis 90/Die Grünen:
Auf gar keinen Fall! Wir halten diese “französische Lösung” für einen viel zu weitreichenden Eingriff in die Privatsphäre und rechtsstaatlich höchst problematisch. Die Kappung des Internetanschlusses und damit der Ausschluss von der Telekommunikation ohne ein rechtsstaatliches Verfahren ist eine unverhältnismäßige Sanktion und es droht eine systematische Überwachung der Internetaktivitäten. Die freiwillige Weitergabe von Kundendaten durch den ISP ist zudem mit dem Datenschutz nicht vereinbar. Aus grüner Sicht ist es vielmehr an der Zeit, nach konstruktiven Lösungen zu suchen, damit einerseits Künstlerinnen und Künstler für ihre Werke im Netz angemessen entlohnt werden, andererseits TauschbörsennutzerInnen nicht unnötig kriminalisiert werden. Wir sehen pauschale Vergütungsmodelle wie die Kulturflatrate als Möglichkeit, zu einem fairen Interessensausgleich zu kommen.
FDP:
Sofern unter “Three Strikes” das Modell nach französischem Vorbild gemeint ist, bei dem bei wiederholten Urheberrechtsverstößen durch gesetzliche Anordnung zwingend der Internetanschluss des Rechtsverletzers gesperrt wird, unterstützt die FDP dieses Modell nicht. Die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet bleibt eine Herausforderung und eine Aufgabe für die Politik, denn die “Internetpiraterie” ist eine existenzielle Bedrohung für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Das Internet darf kein urheberrechtsfreier Raum sein. Die FDP setzt sich deshalb für Lösungen ein, die unter Wahrung des Datenschutzes eine effektive und konsequente Rechtsdurchsetzung gewährleisten. Die Bemühungen insbesondere in Frankreich, zeigen aber, dass es sehr schwierig ist, hier rechtlich und technisch befriedigende Lösungen zu finden. Die gesetzliche Anordnung einer Sperrung des Internetanschlusses, ohne dass dieser Maßnahme ein gerichtliches Verfahren vorausgeht, ist auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bedenklich. Es ist aber auch offensichtlich, dass das bestehende Instrumentarium zur Durchsetzung des Urheberrechts im Internet in vielen Fällen nicht ausreicht. Deshalb brauchen wir in Deutschland endlich eine ergebnisorientierte Debatte über wirksame Maßnahmen und über Alternativen zu Internetsperren im Rahmen einer umfassenden Strategie gegen Urheberrechtsverletzungen. Diese Diskussion muss alle Beteiligten einbeziehen – auch die Internetservice-Provider. Die Bundesregierung ist dieser notwendigen Diskussion viel zu lange ausgewichen. Sie hat viel zu lange erklärt, was nicht machbar ist, anstatt konstruktive Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Dadurch ist viel Zeit verloren gegangen. Das schadet nicht nur den Rechteinhabern, sondern auch den Verbrauchern, die das Urheberrecht respektieren und die Rechtssicherheit im Internet erwarten.
SPD:
Restriktive Modelle, die den Zugang zur digitalen Welt beschränken, schränken auch Informationsrechte ein und sind praktisch kaum durchsetzbar. Eine Regelung nach dem französischen Vorbild der sogenannten Olivennes-Vereinbarung, die eine Sperrung des Internetzugangs durch den Internetdiensteanbieter bei mehrfachem Verstoß gegen das Urheberrecht vorsieht, lehnen wir jedoch ab. Sie ist (verfassungs)rechtlich zweifelhaft und praktisch nicht durchsetzbar. Wir brauchen einen vernünftigen Ausgleich zwischen Nutzerfreundlichkeit und den Rechten der Kreativen. Dabei werden wir in Rahmen des Kreativpaktes die Netzbetreiber und Internet-Service-Provider in den Dialog mit Rechteinhabern und Verwertungsgesellschaften einbeziehen. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns für die Prüfung einer Kultur-Flatrate ein.
Die Linke:
Nein, eine solche Regelung würde das Grundrecht auf Kommunikationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz in seinen Grundfesten erschüttern. Der Zugang zum Netz entscheidet über die digitale Freiheit des Individuums. Daher darf es keine staatliche Sanktion geben, die dem Einzelnen das Recht auf Zugang zu Informationen und die Ausübung von Meinungsfreiheit im Netz erschwert oder verbietet. Forderungen nach Three Strikes und ähnlichem basieren auf den Interessen von Industrie und Lobbyverbänden. Sie sind nicht nur völlig überzogen, rechtspolitisch maßlos und unvernünftig, sondern zeugen auch von wenig Verständnis für die Belange der digitalen Welt. DIE LINKE lehnt Maßnahmen wie technische Zugangssperren, Filter oder Software basierte Begrenzungen grundsätzlich ab.
CDU:
Die CDU hat sich mit diesem Modell kritisch auseinandergesetzt und entschieden, es nicht ins Regierungsprogramm aufzunehmen. Eine Kopie der HADOPI-Gesetze wäre unserer Auffassung nach auch verfassungsrechtlich bedenklich und ist daher keine Option.
Piratenpartei:
Nein! Die Kriminalisierung von Filesharern ist uns schon immer ein Dorn im Auge gewesen. Doch auch wenn diese Rechtslage immer noch besteht, ist eine „digitale Todesstrafe“, also das Kappen des Internetzugangs, als Reaktion auf eine Urheberrechtsverletzung absolut unverhältnismäßig.